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den Kreis Saarbrücken.
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auswärts bei den
Postanstalten.
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 52. Montag, den 28. Dezember
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Die am 1. Januar 1897 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staats—
schulden-Tilgungskasse — W. Taubenstraße 29 hierselbst —
bei der Reichsbank-Hauptkasse, den Regierungs-Hauptkassen,
den Kreiskassen und den übrigen mit der Einlösung betrau—
—
eingelöst. Auch werden die am 1. Januar 1897 fälligen
Zinsscheine der von uns verwalteten Eisenbahn-Anleihen,
mit Ausnahme der nachstehend besonders erwähnten Schuld—
gattungen, bei den vorbezeichneten Kassen, sowie bei den auf
diesen Zinsscheinen vermerkten Zahlstellen vom 21. d. Mts
ab eingelöst.
Die Zinsscheine der nach unserer Bekanntmachung vom
16. März 1896 vom 1. April 1896 ab in unsere Verwal⸗
tung gekommenen Anleihen der Saal- und der Werra⸗Eisen⸗
bahn⸗Gesellschaft werden auch in Zukunft nur bei den bis—
herigen Einlösungsstellen eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen
und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit
einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und
den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerechne!
ist und des Einliefernden Namen und Wohnung ersicht
lich macht. —
Wegen Zahlung der am 1. Januar fälligen Zinsen für
die in das Staatsschuldbuch eingetragenen Forderungen
bemerken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen mittels
der Post, sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank-Giro—
konten der Empfangsberechtigten zwischen dem 18. Dezem—
ber und 8. Januar erfolgt, die Baarzahlung aber
bei der Staatsschulden-Tilgungskasse am 18.
Dezember, bei den Regierungs-Hauptkasfen am
245 Dezember und bei den sonstigen außerhalb Berlins
damit betrauten Kassen am 28. Bezember beginnt.
Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse ist für die Zins—
zahlungen in der Regel werktäglich von 9 bis 1 Uhr, mit
Ausschluß des vorletzten Werktages in jedem Monat, am
letzten Werktage des Monats aber von 11 bis 1 Uhr ge—
öffnet; nur im Monat Dezember bleibt sie am 29. für
das Publikum geschlossen, während sie am 80. Dezember
von 11 -1 Uhr, sowie an den übrigen Werktagen — auch
am 31. — von 9 bis 1 Uhr geöffnet ist.
Die Inhaber Preußischer Konsols machen wir wieder
holt auf die durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nach—
richten über das Preußische Staatsschuldbuch“ aufmerksam,
deren kürzlich erschienene 6. Ausgabe durch jede Buchhand⸗
lung für 40 Pf. oder von dem Verleger J. Guttentag
in Berlin durch die Post frei für 45 Pf. zu beziehen ist.
Berlin, den 4. Dezember 1896.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
von Hoffmann.
1896.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs
Präsidenten.
Nachweisung
der Martini-Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezir
Trier für das Jahr 1896.
Saarbrucken. St. Lohann.
4
16 50
37
sd do
1150
18 50
27 —
28 —
36 —
5 50
160
375
150
1 32
J 20
110
ĩ 30
J 60
220
175 4
23
— 20
— 15
— 45
5
S50
3 —
3 80
— —18
— 1 60
—
guter Sorte.
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speises Vohnen (weiße)
Linsen. 5
Eß-Kartoffeln ...
Richt-Stroh.
Krumm⸗,
Heu...
Rindfleisch im Großhande.
von der Keule
vom Bauche,
Schweinefleisch..
Kalbfleischh. ..
Hammelfleisch ...
Speck ger. (hiefiger) .
Eßbutter..
Eier.
Weizenmehl Nr. 1,
Roggenmehle,
Gerstengraupen.
Gerstengrütze..
Buchweizen⸗Grütze.
Hafergruͤtze.
Hirse...
Reis, Java mittlerer
Kaffee, Java mittlerer ro.
gelber gebrannter
Speise-Salz —XR — —
Schweine⸗Schmalz..
Trier, den 3. Dezember 1896.
Der Regierungs-Präsident
J. B.: von Rosenberg-Gruszcezynski.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 6. November d. Is. J.Nr. 16594 der Syna—
gogengemeinde Vilich im Landkreise Bonn behufs Aufbrin—
gung der Mittel zum Neubau einer Synagoge in Beuel die
Erlaubniß ertheilt, eine Haussammlung bei den jüdischen Be—