Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrücken.

Nr. 51.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.

Montag, den 21. Dezember

1896.
Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungs—
behörde für Hufschmiede anberaumten, in dem Amitsblatt
bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—
selben selbst zu sorgen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
steigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
Lehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Auch bei der letzten abgehaltenen Prüfung konnte nur
den Besuchern der Lehrschmiede die Befähigung zum Betriebe
des Hufbeschlaggewerbes zuerkannt werden.
Trier, den 7. Dezember 1896.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.

Bekanntmachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amtsblatt⸗
bekanntmachung vom 11. April 1885 S. 120) ist eine Prüfung
auf den 25. Februar n. Is.
anbe raumt worden.
Hufschmiede, welche den selbstständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.«S. S. 305) erforderliche
Prüfungszeugniß zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde, dem Königlichen De—
partementsthierarzt Pech hier, unter Einreichung des
Geburtsscheines, etwaiger Zeugnisse über die erlangte
gewerbliche Ausbildung, sowie unter Einsendung der
Prüfungsgebühr von zehn Mk. sich zur Prüfung zu
melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und des Ortes der Prüfung durch den Vor—
sitzenden der Prüfungsbehörde.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß der
naͤchste Lehrgang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede hierselbst
am 4. Januar n. JIs.

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 21.
November d. J. II 15504 dem landwirthschaftlichen Verein zu
Frankfurt a.M. die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit der
im Mai und September nächsten Jahres dort abzuhaltenden
beiden Pferdemäkte je eine öffentliche Verloosung von Wagen,
Pferden, Pferdegeschirren ꝛc. zu veranstalten und die für jede
der beiden Verloosungen in Aussicht genommenen 120000 Loose
zu je 1 Mark in dem ganzen Staatsgebiete zu vertreiben
Trier, den 2. Dezember 1886.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

beginnt.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, kunftigen Beschlagschmieden
 die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse
im Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der in dem
Gesetze vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
Hufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
richtigen Ausübung des Hufbeschlages erforderlich find.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
fünfjährigen erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
oder Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Beginn des Kursus an die ständige Aufsichtsbehörde der
Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede⸗
Innung zu Trier, Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde⸗
markt Nr. 5 hierselbst, zu richten, welche über die Auf—⸗
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf⸗
genommen.

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
21. November d. Is. II 15612 dem Vereine für Pferde—
rennen und Pferde ˖ Ausstellungen in Preußen zu Königsberg
i/Pr. die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit der im Frühjahr
nächsten Jahres dort stattfindenden Pferdeausstellung eine
öffentliche Verloosung von Wagen, Pferden ꝛc. zu veranstal—
ten und die Loose — 160000 Stück zu je 1 Mark — in
der ganzen Monarchie zu vertreiben. Die Anzahl der Ge—
winne beträgt 2500 im Gesammtwerthe von 80500 Mark
Trier, den 9. Dezember 1896.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczinski.

Der Herr Ober⸗Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 3. d. Mts. 17866 dem Vorstande des Geflügel—
zuchtvereins zu Siegburg die Erlaubniß ertheilt, im Monat
März 1897 gelegentlich der Veranstaltung der Verbandsaus⸗
stellung rheinischer Geflügelzuchtvereine eine öffentliche Aus—
            
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