Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Name

Stand

Wohnort

Kreis

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Tag/ Mt.

Jaadschein⸗

28

ine

267 21. 11.96,Xöchling Paul Kaufmann
268 1, „„Eeeberer Oberstlieutenant und
Regts.⸗-Kommandeur
269 28.,, Jebens Premier⸗Lieutenant
l 7. Drag.-Regt.
270 7 Graf Merveldt Oberstlieutenant
27111.12, r PVremier⸗Lieutenant
70. Inf. Regt.
272 25. 11.,13ung Peter Gastwirth
273 27.,, Printz J. Rechtsanwalt
274 25.., Weißdörfer Math Gastwirth u. Bäcker
278 27.., Humann Rittmeister
276 „ Voltz Staatsanwalt
277 Sh! „Petry Georg II Lehrer
278 127.., hessert Richard Lieut. 5. Chev.-Regt
279), „„Kronenberger Ant Kaufmann
280 , „„Bahyer v. Ehrenberg Rittm. 14. Uan.Regt
2811, 33, von Engelbrechten
282 ab. „Jaͤger Adolf Kaufmann St. Johann
283 29.,, Zimmerman Th. Saarbrücken
284 , „Moritz Knappschaftssekretär Malst.-Burback
288 80.. Dorr Eduard Acchitekt ESi Johann
Saarbrücken, den 3. Dezember 1896.

Saarbrücken

Forbach
Saarbrücken

Saargemünd
Saarbrücken
Saargemünd

Saarbrücken
Saargemund
Saarbrücken
Forbach

Saarbrücken

2
Der abriglihe A
Bake.

*
*

Nachdem amtlich festgestellt worden. ist, daß die
Schweineseuche in der Gemeinde Fürth, Kreis Ottweiler, eine
größere und allgemeinere Verbreitung gewonnen hat, hat
der Herr Landrath zu Ottweiler für den Umfang der Ge—
markung genannter Gemeinde bis auf Weiteres folgendes
angeordnet:
1. Das Durchtreiben von Schweinen durch den Ort Fürth
und dessen Feldmark, sowie über die Grenzen der Feld—
mark hinaus, ist nicht nur den Händlern, sondern
Jedermann untersagt.
Das gemeinschaftliche Austreiben von Schweinen aus
mehreren Gehöften zur Weide ist verboten.
Die Ausführung fetter gesunder Schweine zum Schlach—
ten aus dem Orte Fürth ist uur mit ortspolizeilicher
Erlaubniß und unter der Bedingung zu gestatten, daß
die Fortschaffung auf Wagen erfolgt.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Schutzmaß—⸗
regeln unterliegen den Strafvorschriften in 8 66 Ziffer 4
des Reichsviehseuchengesetzes vo I
e uchengesetes vom 5. Is0.
Saarbrücken, den 28. November 1896.

In Kbölln wird ebenfalls die Ortssperre aufgehoben
dagegen bleibt über das Gehöft des Ackerers Friedrich Doerr
die Gehöftssperre verhängt.
Der Austrieb der Schweineheerden bleibt für alle ge—
nannten Ortschaften vorläufig noch untersagt.
Riegelsberg, den 28. November 1896.
Die Polizei-Behörde.
Speicher.

Saarbrücken, den 7. Dezember 1896.
Der Königliche Landrath, Bake.

Deffentlicher Anzeiger.

7
Spar⸗ und Darlehns-Kasse
für den Kreis Zaarbrücken.
Zur Bequemlichkeit des Publikums hat der Vorstand
angeordnet, daß die Geschäftsstunden vom 1. Mits alb
auf 831/3 bis 1 Uhr Vormittags bis auf Weiteres ver—
legt worden find. 36
Der Vorsthzende des Vorstandes.
L. H. RoecehIling.

— — — — ——

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
In den Orten Engelfangen, Etzenhofen, Rittenhofen und
Sellerbach ist die Schweineseuche erloschen und wird die
Ortssperre aufgehoben.

Redaction des nicht-amtlichen Theils, Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.
            
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