Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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haus verbracht werden, die betreffende Schlachthausverwaltung
unverzüglich von dem voraussichtlichen Eintreffen der Thiere
schriftlich oder telegraphisch zu benachrichtigen. Die Benach—
richtigung hat den Tag der Untersuchung und derartige An⸗
gaben über den Besitzer der Thiere und die Thiere selbst
zu enthalten, daß die Festellung der Identität der Thiere
möglich ist.
Im anderen Falle hat der untersuchende Thierarzt die
Ortspolizeibehörde des Bestimmungsortes und, falls er für
diesen Ort nicht selbst zuständig ist, den zuständigen Kreis—
thierarzt oder dessen Stellvertreter von dem voraussichtlichen
Eintreffen in der vorstehend angegebenen Weise zu benach—
richtigen. Die Thiere selbst sind alsbald und auf dem nächsten
Wege nach dem Bestimmungsort überzuführen und daselbst
in dem Gehöfte wo sie eingestellt werden, in einem gesonder⸗
ten Raume unterzubringen und von dem Kreisthierarzt oder
seinem Stellvertreter zu überwachen. Die Ueberwachung
hat in der Regel in der Weise zu geschehen, daß die Thiere
am sechsten oder siebenten Tage nach der ersten Untersuchung
(3 1) erneut auf ihren Gesundheitszustand untersucht werden
Die Schlachtung eines solchen Thieres kann unter Beobach—
tung der Bestimmungen über Fleischbeschau u. s. w. jederzeit
vorgenommen werden, wenn die Thiere zu diesem Zweck das
Gehöft, in welchem sie eingestellt find, nicht zu verlassen
brauchen. Zur Vermeidung unnöthiger Kosten hat der Ei—
genthümer des Thieres dem Kreisthierarzt oder seinem Stell⸗
vertreter von der Vornahme der Schlachtung unter Bei—
fügung einer Bescheinigung des Bürgermeisters über die
Richtigkeit der Angabe alsbald Nachricht zu geben.
Straßburg, den 18. Oktober 1896.
Ministerium für Elsaß-Lothringen, Abtheilung für
Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten.
Der Unterstaatssekretär.
gez.; Zorn von Bulach.
Vorstehende Verordnung des Kaiserlichen Ministeriums
jür Elsaß-Lothringen, Abtheilung für Landwirthschaft und
öffentliche Arbeiten, bringe ich mit Bezug auf die Bekannt⸗
machung in Nummer 16 Seite 129 des diesjährigen Amts—
blattes hiermit zur allgemeinen Kenntniß.
Trier, den 9. November 1896.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg Gruszezynski.

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Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Am 18. d. Mts. fand im Kreishause hierselbst ein
Kreistag statt. Zugegen waren von 37 stimmberechtigten
Abgeordneten 28. Die Tagesordnung ist wie folgt erledigt
worden:
J. Vertrag über Verstaatlichung der Oberrealschule
hierselbst.
Die Versammlung erklärte sich mit dem vorgelegten
Entwurfe zu dem Vertrage über Verstaatlichung der Ober⸗
realschule einverstanden.
Ueber den Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung
von St. Johann vom 29. Oktober 1896, wonach der Ver—
tragsentwurf mit der Maßgabe angenommen ist, daß etwaige
Ersparnisse bei der Bauausführung nicht dem Kreise zu Gute
kommen, sondern lediglich zur besseren Ausgestaltung der

Hauptseite verwendet werden sollten, enspann sich eine längere
Besprechung. Dobei führte namentlich der Herr Abgeordnete
Dr. Neff aus, daß die Stadtverordneten⸗Versammlung von
St. Johann mit dem Ausdrucke „mit der Maßgabe, daß ...“
nicht eine unbedingte, bei Nichtgewährung den Abschluß des
Vertrages verbietende, Forderung habe aufstellen wollen
sondern daß hierin nur ein von der Stadtverordneten-Ver
fammlung ausgesprochener Wunsch zu erblicken sei.
Es wurden im Laufe der Besprechung folgende Anträge
gestellt:
1. Herr Kreistags-Abgeordneter Karcher:
Der Kreis wolle fich bereit erklären, zur besseren
Ausgestaltung der Hauptseite weitere 6000 Mk. zur
Verfügung zu stellen, falls der Kostenanschlag dies
zulasse und die Vergebung der ersten Arbeiten erhoffen
lasse, daß eine Ersparniß einträte.
Herr Kreistags-Abgeordneter Stapenhorst:
Die Stadt St. Johann möge zur besseren Aus—
gestaltung der Hauptseite ihrerseits bis zu 6000 Mk.
verwenden. Die so beim Bau thatsächlich gemachten
Mehraufwendungen sollen ihr nach Beendigung des
Baues vom Kreise insoweit erstattet werden, als die
Baukosten unter der Summe von 400000 Mk. ge—
geblieben sein werden.
Herr Kreistags-Abgeordneter Vopelius:
Soweit die Baukosten die Summe von 390 200 Mk
nicht erreichen sollen die Ersparnisse der Stadt St. Jo⸗
hann überwiesen werden.
Unter Ablehnung der zu J und 2 gestellten Anträge
wurde der Antrag des Herrn Abgeordneten Vopelius mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Mit der Beschaffung von Gasheizöfen für die neue
Anstalt erklärt fich die Versammlung, dem Wunsche des
Direktors und Lehrerkollegiums entsprechend, einverstanden.
II. Einführung einer Eber⸗Körordnung für den Kreis
Saarbrücken.
Der Einführung einer Eber-Körordnung nach dem vor
gelegten Entwurfe, zum Zwecke der Hebung der Schweinezucht.
wurde zugestimmt.
III. Mittheilungen:
a) Der Vorsitzende theilte mit, daß der Kreis für die
3 Städte die Uebernahme der Kosten für Umarbeitung des
Kölner'schen Geschichtswerkes gemeinsam übernommen habe
und daß der Gymnasial-Oberlehrer Ruppersberg von hier
mit der Umarbeitung bereits begonnen habe.
b) Der Vorsitzende gab der Versammlung von dem
zeitigen Stand der Hospital-Angelegenheit Kenntniß und
erörterte hierbei seine letzte diesbezügliche Zuschrift an den
Herrn Bürgermeister von St. Johann vom 22. Oktober 1896
Nr. 11660, in welcher Folgendes ausgeführt sei:
In der von der Stadt St. Johann s. Zt. erfolgten
Anerbietung eines schiedsrichterlichen Verfahrens sei eine
Bezeugung der Bereitwilligkeit zu einer vergleichsweisen
Verständigung nicht zu erblicken, die Stadt St. Johann
habe vielmehr mit diesem Anerbieten lediglich den Vorschlag
gemacht, diese Angelegenheit der Rechtsprechung durch die
Gerichte zu entziehen und es allein auf den Spruch eines
Schiedsgerichtes ankommen zu lassen. Es bedürfe keiner
weiteren Ausführungen, daß hierin der Vorschlag zu einer
vergleichsweisen Verständigung nicht zu finden sei. Ebenso—
wenig könne er — der Landrath — zugeben, daß seine
            
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