Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe ge—
macht werden.
Berlin, den 28. Dezember 1895.
Der Minister des Innern,
In Vertretung:
gez. Braunbehrens.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präͤsidenten.

Im Anschlusse an die in Nr. 14 des diesseitigen Amts—
blattes abgedruckte Bekanntmachung vom 3. April d. Is.
J. 6898 bringe ich hiermit zur Kenntniß, daß die Frist
zur Abhaltung der von dem Herrn Oberpräsidenten der
Rheinprovinz behufs Aufbringung der Mittel zur Erbauung
einer neuen Kirche in Hamborn in Kreise Ruhrort unter
dem 5. Februar d. Is. bewilligten Haussammlung bei den
evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz bis Ende März
1896 verlängert worden ist.
Trier, den 11. Dezember 1895.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: Grotefend.

Der Herr Ober⸗Präsident hat durch Erlaß vom 7. d. Mts.
Nr. 17614 genehmigt, daß an Stelle des Pfarrverwalters
Imig der Pfarrer Otto zu Cues-Bernkastel die Einsammlung
der Beträge zu der durch Erlaß vom 7. September d. Is.
Nr. 12124 bewilligten Haussammlung zu Gunsten der
Kapelle in Kautenbach in den größeren Orten vornimmt.
Trier, den 18. Dezember 18985.
Der Regierungs-Präsident.
von Hepbe.

Im Anschluß an meine in Nr. 11 und Nr. 36 des
hiesigen Amtsblattes zur Veröffentlichung gelangten Bekannt—
machungen vom 7. März und 29. August d. Is. bringe ich
hiermit zur Kenntniß, daß die Frist zur Abhaltung der dem
Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Achtelfangen
im Kreise Ottweiler von dem Herrn Ober-Präsidenten unter
dem 31. Januar d. Is. zu Gunsten des dortigen Pfarr—
hausbaues bewilligten Haussammlung bei den evangelischen
Bewohnern der Rheinprovinz bis zum 1. April 1896 ver—
längert worden ist.
Trier, den 15. Dezember 1895.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Der Herr Minister des Innern hat zufolge Erlasses
vom 8. d. Mts. dem landwirthschaftlichen Vereine zu Frank—
furt a.M. die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit der im
April und Oktober nächsten Jahres dort abzuhaltenden beiden
Pferdemärkte je eine öffentliche Verloosung von Wagen,
Pferden, Pferdegeschirren ꝛc. zu veranstalten und die für jede
der beiden Verloosungen in Aussicht genommenen 120600
Loose zu je einer Mark im ganzen Staatsͤgebiete zu vertreiben.
Trier, den 19. Dezember 1895.
Der Regierungs-Präsident.
von Hepype.

Der Herr Oberpräsident hat durch Erlaß vom 29. Ok—
bober d. Is. J.Nr. 14888 genehmigt, daß zur Aufbrinqung

der Mittel zum Neubau der katholischen Pfarrkirche zu
Speicher im Kreise Bitburg bei den katholischen Bewohnern
der Rheinprovinz während, des Jahres 1896 eine Haus—
sammlung veranstaltet werde.
Mit dem Einsammeln der Gaben im diesseitigen Bezirke
ist seitens des Kirchenvorstandes der Gemeinde Speicher
Pfarrer und Dechant Friedrich Horrmann, Kaplan Johann
Joseph Thielen, Mathias Mayer, Johann Weber, Joseph
rischel, Jakob Schon II, Philipp Müller, Jakob Reicherts,
Johann Paul Plein, Johann Commes, Johann Hendle,
Nikolaus Mühler, Cornelius Kievel, Friedrich Wilhelm
Becker, Michael Hardt, Martin Hardt, Jakob Becker-Heinen,
Wilhelm Plein-Thiel, Paul Baumann, Mathias Müller⸗
Ernzen und Mathias Schay/ Pallien, sämmtlich in Speicher
wohnhaft, beauftragt worden.
Trier, den 19. Dezember 18985.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.
Wiederholt hier eingehende Gesuche von Eltern oder
Vormündern um Einleitung der erforderlichen Schritte behufs
Entlassung ihrer in die französische Fremdenlegion eingetretenen
Söhne oder Pflegebefohlenen geben mir Veranlassung, darauf
hinzuweisen, daß die französische Regierung sich nur aus
zanz besonders dringenden Gründen bereit finden
äßt, Angeworbene der Fremdenlegion vor Ablauf der Ver—
pflichtungszeit freizugeben.
Die Minderjährigkeit des Fremdenlegionärs sowie die
von den Angeworbenen häufig behauptete Zwangslage, in
welcher sie sich bei der Anwerbung befunden haben, reichen
hierzu nicht aus.
Bei dieser Sachlage kann ich die .Angehörigen des
Regierungsbezirks vor unüberlegten Schritten in dieser Richtung,
namentlich vor einer unüberlegten Unterschrift des Anwer—
bungsvertrages, welche sie in der Regel auf eine fünfjährige
Dauer zur Dienstzeit verpflichtet, nur dringend warnen.
Erfahrungsgemäß verliert ein überaus großer Bruchtheil der
angeworbenen Deutschen während der Dienstzeit in der fran—⸗
zöfischen Fremdenlegion das Leben und auch die Ueberlebenden
sind regelmäßig schwer an ihrer Gesundheit geschädigt.
Trier, den 19. Dezember 1895.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.

Bekanntmachung.
Ich mache hierdurch nochmals darauf aufmerksam, daß
vom 1. Januar d. Is. ab die durch Bekanntmachung des
Reichsverficherunggamtes vom 1. Februar 1894 (Amtl. Nachr.
d. R. V. A. S. 128, Kreisblattbekanntmachung S. 168)
vorgeschriebenen Unfallanzeigeformulare für die auf Grund
des Unfallversicherungsgesetzes zu erstattenden Unfallanzeigen
zu benutzen sind.
Den Herren Bürgermeistern stelle ich anheim, dies in
ihren Bezirken in geeigneter Weise zur allgemeinen Kenntniß
zu bringen.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister, darauf zu achten,
daß Unfallanzeigen von jetzt ab nur auf dem vorgeschriebenen
Formular erstattet werden.
Saarbrücken, den 3. Januar 1896.
Der Vorsitzende des Sektions-Vorstandes.
Bake, Könial. Landrath.
            
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