180
Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die Firma J. Th. Köhl Söhne in Quierschied beab
ichtigt ihre Generatoranlage auf der Glashütte zu Quierschied
durch einen einen Reserve-Generatorschacht enthaltenden
Anbau zu vergrößern.
In Gemäßheit des 8. 17 der Reichsgewerbeordnung und
der Nr. 34 ff. der Mipisterialanweisung vom 19. Juli 1884
wird dieses Vorhaben zur allgemeinen Kenntniß gebracht mit
dem Bemerken, daß die Beschreibung und Zeichnung der Anlage
in dem hiesigen Bürgermeisterei-Amtslokale zur Einsicht offen liegen.
Etwaige Einwendungen gegen die Ausführung der beab;
sichtigten Aulage sind innerhalb 14 Tagen bei der unterzeichneten
Polizeiverwaltung schriftlich in 2 Exemplaren oder zu Protokoll
anzubringen.
Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages,
an welchem das die gegenwärtige Bekanntmachung enthaltende
Saarbrücker Kreisblatt“ ausgegeben wird.
Nach Ablauf der vorbezeichneten Frist können Einwendungen
in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.
Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen
vird Termin auf
Freitag den 6. November er, Vormittags 10 Uhr,
auf dem Bürgermeisterei-Amtslokale in Heusweiler anberaumt,
mit der Eröffnung, daß im Falle des Ausbleibens des Unter
nehmers oder der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung
der Einwendungen wird vorgegangen werden.
Heusweiler, den 13. Oktober 1896. 32
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
V¶IOOS.
Bekanntmachung.
Die Röchling'schen Eisen- und Stahlwerke zu
Völklingen beabsichtigen, auf den ihnen zugehörigen Grund
tücken im Flur 8 eine
Koksofenanlage von 150 Oefen
zu errichten.
Dieses Unternehmen bringe ich in Gemäßheit des 8. 17
der Reichsgewerbeordnung vom 1. Juli 1883 und der 88. 34 -36
der Ministerialanweisung vom 19. Juli 1884 (ExtraBeilage zu
Nr. 33 des Regierungs-Amtsblattes fuüͤr 1894) mit der Aufforderung
zur öffentlichen Kenntniß, etwaige Einwendungen innerhalb einer
14 tägigen Frist schriftlich in zwei Exemplaren oder zu Protokoll
bei mir anzubringen.
Es wird hierbei darauf aufmersam gemacht, daß die Offen—
legungsfrist ihren Anfang nimmt mit dem Tage, an welchem
die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des „Kreisblattes“
ausgegeben wird und für alle Einwendungen, welche nicht auf
privatrechtlichen Titeln beruhen, präklusivisch ist, daher nach Ab—
lauf der angegebenen Frist Einwendungen in dem Verfahren
nicht mehr angebracht werden können.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen bis dahin in meiner
Amtsstube zur Einsicht offen.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein—
wendungen habe ich Termin auf
Donnerstag, den 5. November 1896, Vormittags 10 Uhr,
in meinem Amtslokale anberaumt mit dem Eröffnen, daß im
Falle des RNushleibens des Betriebs Unternebmers oder der
Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der etwa erhobenen
Einwendungen vorgegangen werden wird.
Völklingen. den 14. Oktober 1896.
Der Bürgermeister.
Stin na er.
—
Mein reichhaltiges Sortiment in
Aechtem Chinesischem Thee.
als:
Sonehong OO, superfeinst,
do. Nr. I. fein.
—R—
Pecco mit KRle, superfeinst,
IPeMI,
BAysam,
Perl,
Russisehe Hisehung.
Nngliü«echæ d .
in ganz vorzüglichen Qualitäten empfehle ich ⸗u mãassigen
Preisen. 4579
H. Beokenr Sohnm,
8 JOnnnn.
I
—
*
Bei uns ist zu haben:
Verzeichnis
der in den Betrieben vorgenommenen
Sonntagsarbeiten
auf Grund des 8 1050 (resp. 105 6) der
Gewerbeordnung
(Titel- und Einlagebogen).
Ferner nehmen wir Bestellungen an auf
PIAa-lcate, betreffend:
Außnahmen von dem Verbote der
Sonntagsarbeit im Gewerbebetrich
(S105d der Gewerbeordnung)
mit oder ohne Aufdruck der Sondervorschriften.
Gebr-Hofen,
Saarbrücken.
—
r
44
—XÄAXF
NRedacfion des nicht-amtlichen Theiss Druck und — vpnn Gehrüder 52fer in Saarhruekn