Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Personal-Chronik.
Veränderungen im Justizbeamten-Personal im Landgerichtsbezirk
Saarbrücken.
Der Vandgerichtsrat Bödeker in Saarbrücken wurde auf
einen Antrag aus dem Preußischen Justizdienst entlassen.
Der katholische Lehrer Nikolaus Becker zu Göttelborn —
Quierscheid ist in dieser Eigenschaft endaultia bestaäͤtigt worden.
J Saarbrücken, den 28. September 1806
Der Könialiche Landrath. Bake

3
Apotheker Richard Brandt's
2* 3 3 ind von 24 Professoren der Medizin
Schweizerpillen und vielen tausend praktischen
Aerzten geprüft und empfohlen und seit Jahrzehnten als
das angenehmste, zuverlässigste und billigste, dabei vollständig
unschädliche Hausmittel zur Erzielung täglicher Leibesöffnung
eded heute jede weitere Empfehlung vollständiag über⸗
lüssig ift.
Erhaͤltlich nur in Schachteln zu Mk. 1 in den Apotheken. Die Bestand⸗
heile der aäch den Apotheker Rich ard Brandt'schen Schweizerpillen sind
Frtracte von: Silge 1,5 Gr. Moschusgarbe, Aloe, Absynth je 1Gr.,
Bitterklee, Gentian je 0,8 Gr., dazu Gentian- und Bitterkleepulver
n gleichen Theilen und im Quantum, um daraus 50 Pillen im
Fewicht von 0,12 herzustellen. 31

Deffentlicher Anzeiger.

Die Firma H. S. Wentzel zu Friedrichsthal beabfichtigt
uuf den ihr zugehörigen Grundstücken Flur J Nr. 4966, 413 14
ind 689/16 im Orte Friedrichsthal einen
Wannenofen mit Habheizung zur Herstellung von Tafelglab
zu errichten.
Dies wird in Gemäßheit des 83 17 der Gewerbeordnung und
der zur Ausführung der Gewerbeordnung ergangenen ministeriellen
Anweisung vom 19. Juli 1884 mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß aebracht, daß etwaige Einwendungen gegen das Projekt
hinnen 14 Tagen bei der unterzeichneten Behörde, bei welcher die
Zeichnungen und die Beschreibungen offen liegen, schriftlich in zwei
Fremplaren oder zu Protokoll auzubringen sind.
Diese Frist nimmt ihren Anfana mit Ablauf des Tages, an
welchem die diese Bekannimachung enthaltende Nummer des „Sgar—
vruücker Kreisblottes“ ausgegeben worden und ist für alle Ein—
wendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen
oräklusivisch.
Nach Ablauf der Frist können Einwendungen in dem Verfahren
nicht mehr angebracht werden.
Zugleich wird hiermit Termin zur mündlichen Erörterung der
rechtzeilig erhobenen Einwendungen auf
Samstag, den 17. Oltober d. Is. Vormittags 9 Uhr,
uuf dem hiesigen Bürgermeisterei- Amte anderaumt mit der Er—
zffnung, daß im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder
der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der Ein—
wendungen vorgegangen werden wird. 30
Friedrichsthal, den 22. September 1896.
Die Polizeiverwaltung.
Der Büuͤrgermeister.
Forster.

Die Firma S. Reppert Sohn zu Friedrichsthal hat in
hren Glashüttengebäuden im Orte Friedrichsthal folgende Um—
vandlungen vorgenommen:
1. In der auf Parzelle Flur 1Nr. 5883/3 gelegenen Streck⸗
hütte zwei Häfenöfen zur Fabrikation von Flaschen und
Lallay errichtet;
an Stelle der niedergelegten 4 Häfenöfen auf Parzelle
Flur 1 Ar. 583/3 am Güterbahnhofsweg einen Wannen—
»fen Nr. 1 mit Gasheizung zu Flaschenfabrikation
zrrichtet:

3. an Stelle der niedergelegten 8 Häfenöfen auf Parzelle
Flur 1Nr. 494/5 am Bahnhofsweg einen Wannenofen
Nr. 2 mit Gasheizung zur Herstellung von Flaschen
errichtet.
Ferner beabsichtigt genannte Firma in dem auf Parzelle
Flur 1 Nr. 538/8 im Orte Friedrichsthal gelegenen
Hütten: Gebäude an Stelle zweier Häfenbfen einen
Wannenglasofen mit Gasheizung zur Flaschenfabrikation
zu errichten.
Diese Veraͤnderungen werden in Gemäßheit des 8 17 der Ge—
werbeordnung und der zur Ausführung der Gewerbeordnung er⸗
Jangenen ministexiellen Anweisung vom 19. Juli 1884 mit dem
Zemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Ein⸗
wendungen gegen das Proiekt binnen 14 Tagen hei der unter
zeichneten Behoörde, bei welcher die Zeichnungen und Beschreibungen
offen liegen, schriftlich in zwei Exemplaren oder zu Vrotokoll
anzubringen sind.
Diese Frift nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages, an
welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des „Saar⸗
hrücker Kreisblattes“ ausgegeben worden und ist für alle Ein—
wendungen, welche nicht auf vrivatrechtlichen Titeln beruhen,
präklusivisch.
Rach Ablauf der Frist können Einwendungen in dem Verfahren
nicht mehr angebracht werden.
Zugleich wird hiermit Termin zur mündlichen Erörterung
der rechtzeitig erhobenen Einwendungen auf
Samstag, den 17. Oktober er, Vormittags 10 Uhr,
auf dem hiesigen Bürgermeistereir Amte anberaumt mit der Er—
offnung, daß im Faue des Ausbleibens des Unternehmers oder
—
wendungen vorgegangen werden wird. 20
Friedrichsthal, den 22. September 1896.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
BFOF Sbor.

Bekanntmachung.
Der Metzgermeister Peter Bender in Geislautern beab⸗
ächtigt, auf dem ihm zugehbrigen, auf dem Banne von Geislautern
Flur 6 Nr. 268/80 belegenen Grundstüücke ein
Schlachthᷣaus

zu erbauen.
Dieses Unternehmen bringe ich in Gemäßheit des 8 17 der
Reichsgewerbeordnung vom 1. Juli 1888 und der 88 34-36 der
Ministerial-Anweisung vom 19. Juli 1884 (Extra⸗Beilage zu Nr.
33 des Regierungs-Amtsblattes für 1894) mit der Aufforderung
zur öffentlichen Kenntniß, etwaige Einwendungen innerhalb einer
ij4täaigen Frist schriftlich in zwei Exemplaren oder zu VProtokol
bei mir anzubringen.
Es wird, hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß die Offen⸗
legungssrist ihren Anfang nimmt mit dem Taage, an welchem die
diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des „Kreisblattes“ aus⸗
zegeben wird und für alle Einwendungen, welche nicht auf privat—
rechtlichen Titeln beruhen, präklusivisch ist, daher nach Ablauf der
ungegebenen Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mebr
angebracht werden können.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen bis dahin in meiner
Amtsstube zur Einsicht offen. —
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein⸗
wendungen habe ich Termin auf
Montag, den 19. Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr,
in meinem Amtslokale anberaumt mit dem Eröffnen, das im Falle
des Ausbleibens des Betriebsunternehmers oder der Widersprechen⸗
den gleichwohl mit der Erörterung der etwa erhobenen Ein—
wendungen vorgegangen werden wird.
VBölklingen, den 23. September 1806.
Der Bürgermeister.
Stũr mor.

ß

FXKon Ges luch a ichen Thells Drus ind Rerlaga bon Gebbder »2 EScCACcCCcæcO
            
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