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Der Herr Ober⸗Präsident hat durch Erlaß vom 21.
November v. Is. genehmigt, daß zum Besten des Waisen⸗
hauses Godesheim zu Godesberg bei den evangelischen Be⸗
wohnern der Rheinprovinz im Jahre 1896 eine Haus—
sanimlung durch Beauftragte abgehalten werde.
Für den Regierungsbezirk Trier find mit der Abhaltung
dieser Haussammlung
der Pastor Reinhold Burbach in Godesheim bei Godes⸗
berg sowie
Friedrich Hütten in Königswinter
beauftragt.
Trauer, den 18. Januar 1896.
Der Regierungs-Präsident. von Heppe.
Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Dezember 1895.
vaarbrücken. St. Lohann.
M.
Weizen, guter Sorte... 16 38
mittlerer 14 758
zeringer 275
Juter 88
nittlerer 23
zeringer —
zuter —
nittlerer —
geringer —
n 90
mittlerer, 25
geringer 2 85
Erbsen (gelbe) zum Kochen 7—
Speise-⸗ Bohnen (weiße) 24 —
Linsen. 36 —
Eß-⸗Kartoffeln 5 50
Richt-Stroh... 3 90
Krumm⸗-„. — —
Heu... . 4 50
Rindfleisch im Großhandel 140 —
von der Keule l 40
vom Bauche 132
Schweinefleisch ... 130
Kalbfleisch l 10
Hammelfleisch .. *
Speck ger. (hiefiger) 10
Eßbutter . 230
Fier.. 175 44
Weizenmehl Nr. 1, — 32
Roggenmehl , — 20
Berstengraupen. — 45
Gerftengrütze.. — 45
Buchweizen⸗Grütze. 79 — 79
Hafergrütze . 7 — 70
Hirsee. 40 — 40
Reis, Java mittlerer.. 50 — 50
Kaffee, Java mittlerer rohh. — 27 3 —
gelber gebrannter.. 3280 3 80
Speise⸗Salz 7 20 — 18
Schweine-Schmalz...160 1 60
Trier, den 8. Januar 1896.
Der Regierungs-Präsident von Heppe.
In Folge Ermächtigung des Herrn Landwirthschafts—
ministers und unter Bezugnahme auf die Amtisblatt-Be—
kanntmachung vom 6. v. Mts. S. 485 wird hiermit auf
Grund der 88 19 und 20 des Reichsviehseuchengesetzes zur
Abwehr der Maul- und Klauenseuche angeordnet, daß alles
mit der Eisenbahn aus dem Fürstenthum Birkenfeld in den
Regierungsbezirk Trier eingeführte Vieh auf dem Bahnhofe,
wo die Entladung stattfindet, durch einen beamteten Thier—
arzt untersucht und, sofern es nicht alsbald zur Abschlachtung
dffentlichen Schlachthäusern zugeführt wird. an dem Be—
timmungsorte 8 Tage lang in einem abgesonderlen Raume
einer polizeilichen Beobachtung unterstellt wird.
Die Einführenden haben den zuständigen Kreisthierarzt
über die Zeit der Einfuhr mindestens 24 Stunden vorher
zu benachrichtigen. Findet die Einfuhr auf dem Landwege
att, so ist die Ortspolizeibehörde in gleicher Frist in Kenntniß
zu setzen. Diese Mittheilung an die Polizeibehörde hat
n gleicher Weise auch bei der Einfuhr von Vieh aus Elsaß⸗
Lothringen und Baiern auf dem Landwege zu erfolgen.
Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht nach anderen
gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist,
Jemäß 88 66 und 67 des Reichsviehseuchengefetzes mit
Heldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bestraft.
Trier, den 14. Januar 1896.
Der Regierungs-Präsident. von Heppe.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Das Komitee zur Errichtung eines Denkmals für den
Prinzen Friedrich Karl von Preußen in Metz hat mich um
Verbffentlichung des hierunter abgedruckten Aufrufes und
Auslegung einer Sammelliste ersucht.
Indem ich dem nachkomme, bemerke ich, daß ich bereit
hin, bei mir eingehende freiwillige Beiträge entgegenzunehmen
und an das Komitee abzuführen.
Saarbrücken, den 22. Januar 1896.
Der Königliche Landrath Bake.
Aufruf
zur Errichtung eines Denkmals für den Prinzen Friedrich Karl
von Preußen in Metz.
Noch einige Monate, und zum 25. Male kehrt der Tag
wieder, an dem die alte Veste Metz mit dem Vaterlande
don Neuem vereinigt wurde.
Vergebens suchen wir bis jetzt auf den öffentlichen
Plätzen der Stadt nach einer Etinneruug an denjenigen,
durch dessen zähe Energie und Feldherrnkunst die Stadt
wieder die unsere geworden ist, an den Prinzen Friedrich
Karl von Preußen. Die Unterzeichneten haben sich daher
zu einem Komitee vereinigt, welches die Errichtung eines
Denkmals fur den unvergeßlichen Prinzen, den großen Feld⸗
herrn, in der Stadt Metz bezweckt.
Nachdem Se. Majesiät der Kaiser hierzu Allergnädigst
seine Zustimmung ertheilt haben, bitten wir alle deutschen
Landsleute, welche dem Prinzen eine dankbare Erinnerung
bewahren, an der Durchfährung des Planes mitzuwirken,
chatkräftig dafür einzutreten, und die gesammelten Spenden
an den unterzeichneten Schatzmeister einsenden zu wollen.
Metz, im August 1895.
Das Komitee.
Vorfitzender:
v. Strempel, Generallieutenant z. D.
auf Schloß Helleringen bei Oberhomburg.
1. Schriftführer: 2. Schriftführer:
Knauf, Dr. Hoffmann
Obervostdirektor in Metz. Oberlehrer in Metz.
Schatzmeister:
Lungershausen,
Oberstlieutenant a. D. in Met.
Beisitzer:
Lellbach, Dr. Haniel,
dandgerichspräsident in Metz. Königlicher Landrath a. D.,
Landtagsabgeordneter
und Gutsbesißer in Landonvillers
bei Metz.