149
Be⸗
ginn
ef. der
Nr. Gültigkeit.
NRame
Skand
Wohnort
A
81
82
88
84
85
86
87
24. 8.90 todenbusch
Bruttig
Desquiotz
„„„Hullenhagen
19., „CThull Johann
21., du Fritz
.10.95
— VOorr Wilhelm
88 22., „Müller Jul. jr. Kaufmann
8 33.) Riset Äoif Zollamtsaffistent J.el.
90 22.., —Speicher L. Bürgermeister
1„„Ntüller August Reg.⸗Supernumerar
92 35*chüller Rudolf Landgerichts-Direktor
363„Schlief Martin Staatsanwalt
)34 24.. Nuuühl O. Lieutn. Inf.⸗Rgt. N.70
95 127.3, Dsterkamp Otto Kgl. Berginspektor
d6, „„ScSchuhmann Aug. Restaurateur
97 3 A Ingenieur
98 130.., Frowein Lieutn. 7. Drag.-Regt.
Saarbrücken, den 2. September 1896
Rastphul
Saarbrücken
Jägersfreude
Schleifmühle
Eiweiler
St. Johann
LTlarenthal
Saarbrücken
Hamburg
Riegelsberg
St. Johann
Saarbrücken
Friedrichsthal
Saarbrücken
Malstatt⸗Burb.
Saarbrüůcken
Nachtrag zur Polizei-Verordnung vom 14. Februar 1884 betr. den
Schlachtzwang im öffentlichen Schlachthaus in der Stadt
St. Johann a/Saar.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Ges. über die Polizei—
Verwaltung vom 11. März 1850 wird in Ergänzung der
Polizei-Verordnung vom 14. Februar 1894 hiermit bestimmt:
„Zur Wurstbereitung darf nicht verwendet und daher nicht
aus dem Schlachthaus mitgenommen werden das Blut von
den nach israelitischem Ritus geschlachteten Thieren und ferner
das Blut von Thieren, welche bei der Untersuchung nach der
Schlachtung mit Lungenschwindsucht, Luugenseuche, Perlsucht
ꝛc. behaftet befunden und beanstandet wurden, auch wenn.
—
Vor der Feststellung des Ergebnisses der Untersuchung
geschlachteter Thiere darf das Blut derselben aus dem
Schlachthof nicht entfernt werden.
Die im Artikel 45 der Polizeiverordnung vom 14.
Februar 1884 vorgesehenen Strafbestimmungen finden bei
Zuwiderhandlungen gegen diese Nachtraasverordnung ent:
prechende Anwendung.
St. Johann q/Saar, den 26. August 1896.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche hierselbst ist erloschen und find die
Schutzmaßregeln wieder aufgehoben worden.
St. Johann, den 1. September 1896.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.
Jah⸗ZWa⸗
Kreis bres-ges⸗
Aus⸗
ander
Dop⸗Un—
Be⸗
Aus⸗ — merk—
—9— gelt
gung lich
9*
V
2h⸗
Ta⸗
6
ẽ
ungen
RAgaodckeine
8I ine
Saarbrücken
—
l
1
— 207—
—
Der Königliche Landrath.
J. V.: von Roques.
Bekanntmachung.
Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten der
Rheinprovinz habe ich heute auf Grund des 8 4 des Reichs⸗
gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die
Eheschließung vom 6. Februar 1875 dem Buürgermeisterei⸗
Sekretär Karl Joseph Ganser hierselbst die Geschäfte des
besonderen Stellvertreters des Standesbeamten für den
Siandesamtsbezirk der Landgemeinde Püttlingen auf Wider⸗
ruf übertragen.
Gleichzeitig wird die am 19. Juni v. Is. erfolgte Er—
nennung des von hier nach Düfseldorf verzogenen früheren
Bürgermeisterei⸗Sekretärs Karl Friedrich zum besonderen
Stellvertreter des Standesbeamten für den Standesamtsbezirk
der Landgemeinde Puttlingen widerrufen.
Puüttlingen, den 28. August 1896.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete
Nauert.
Bekanntmachung.
Im Orte Kleinblittersdorf ist die Schweineseuche er—
oen Die angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben
vorden.
Kleinblittersdorf, den 1 September 1896.
Der Bürgermeister.
Weber.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Auwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein; wann? wo
hei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
eichnung der Anforderungen. welche an die Bewerber gestellt werden,