Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für

Ar. 35.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
In Gemäßheit des 8 24 Absatz 8 des Statuts der
Wittwen⸗ und Waisenversicherungsanstalt für die Kommunal⸗
beamten der Rheinprovinz wird hiermit die Uebersicht über
die Einnahmen und Ausgaben für die Zit vom 1. April
1895 bis 31. März 1896 zur Kenntniß der betheiligten
Kommunalverbände gebracht.
A. Einnahmen:
1. Beiträge der Kommunalverbände 183 005 Mk. 05 Pfg.
2. Verzugszinsen. 127, 02
3. Zinsen der rentbar angelegten
Beständeee.. 9641, 58 ,„
1, Bestand aus dem Voriahre .. 302, 57,
zusammen 143 076 Mk. 22 Pfg.
B. Ausgabe:
l. Wittwen⸗- und Waisengelder 18 494 Mk. 28 Pfag.
2. Sächliche Verwaltungskosten 666, 88,
zusammen 14161 Mk. 16 Pfg.
mithin Mehreinnahme 128 915 Mk. 06 Pfg.
wovon 128000 Mk. dem bei der Landesbank der Rhein—
provinz rentbar angelegten Reservefonds zugeführt find, so—
daß dieser mit Einschluß der im Vorjahre nachgewiesenen
265000 Mk. — 893000 Mk. beträgt. Der verbleibende
Baarbestand von 915 Mk. 06 Pfg. geht in die Rechnung
für 1896/97 über.
Düsseldorf, den 6. August 1896.
Der Landesdirektor der Rheinprovinz.
Klein, Geheimer Ober-Regierungsrath.

Montag, den 31. August

ISSG.

Der Herr Minister des Innern hat mittelst Erlasses
vom 19. d. Mts. den Oberpräsidial-Rath Dr. zur Nedden
zum Mitgliede und den beim Oberpräsidium beschäftigten
Regierungsrath Hempsing zum stellvertretenden Mitgliede
des Provinzialrachs der Rheinprovinz auf die Dauer ihres
Hauptamtes am Sitze des Ober⸗Präsidenten dieser Provin—
ernannt.
Trier, den 5. August 1886.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.

Nachdem Ostern 1892 das erste pädagogische Seminar
an der Landwirthschaftsschule in Weilburg eingerichtet worden
ist und diese Einrichtung sich bewährt hat, ist die Errichtung
rines zweiten derartigen Seminars an der Landwirthschafts—
schule in Hildesheim beschlossen worden, dessen Etsöffnung
am 13. Oktober d. Is. erfolgen soll.
Unter Bezugnahme auf' die Bekanntmachung vom 12.
Oktober 1891 (Amtsblatt S. 438) theile ich mit, daß die
Dauer des Lehrganges, welcher entweder mit dem Sommer—
halbjahr (im April) oder mit dem Winterhalbjahr (im
Oktober) begonnen werden kann, auf zwei Halbiahre festgesetzt
ist. Meldungen sind für das Sommerhalbjahr spätestens
im März, für das Winterhalbjahr spätestens im September
unter Beifügung der Zeugnisse an den Herrn Landwirth—
schaftsminister zu richten. Am Schlusse eines Lehrganges
vird demjenigen Theilnehmer, welcher nach dem Ausfall der
yon ihm zu liefernden pädagogischen Arbeit und nach seinen
onstigen Leistungen für geeignet zur Anstellung erachtet wird
ein entsprechendes Zeugniß ertheilt. Auch kann derselbe von
dem für die Landwirthschaftsschulen vorgeschriebenen Probe—
jahr entbunden werden. Dieses Zeugniß ist bei jeder Be—
werbung um eine Lehrerstelle mit vorzulegen.
Im Auftrage des Herrn Landwirthschaftsministers nehme
ich hiermit Veranlassung, auf diese Lehrgänge, deren Besuch
kostenfrei ist, wiederum aufmerksam zu machen. Würdigen
und bedürftigen Anwärtern für das landwirthschaftliche Lehr
amt werden aus Mitteln des landwirthschaftlichen Ministerums
mäßige Unterstützungen gewährt werden können.
Trier, den 6. August 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.

Des Königs Majestät haben dem Vorstande der gegen⸗
wärtig in Kiel stattfindenden Ausstellung der Provinz
Schleswig⸗Holstein und der damit verbundenen Ausstellung
für Schifffahrt und Fischerei mittelst Allerhöchsten Erlasses
vom 3. Äugust d. Is. gestattet, die Einrichtung der Loos—
hefte der zum Besten des Unternehmens genehmigten Geld⸗
ausspielung — Bekanntmachung vom 7. Mai 1896, 1 10 586,
Amisbl. S. 168 — dahin abzuändern, daß der Inhaber
jsedes einzelnen der zwanzig in dem Hefte befindlichen Blätter
— Eintrittskarten — an der Ausspielung Theil nimmt und
daß diese Blätter einzeln in dem Staatsgebiete vertrieben
werden dürfen.
Trier, den 18. August 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Der Herr Ober⸗-Präsident hat durch Erlaß vom 29. Jun
d. Is. Nr. 9198 dem Kirchenvorstande der katholischer
Pfarrgemeinde zu Lasel im Kreise Prüm die Erlaubniß er
heilt, behufs Aufbringung der Mittel zum Neubau einer
Pfarrkirche eine Haussammlung bei den katholischen Me—
            
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