Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

S142

Die Anmeldung muß sofort in ein Kontrollbuch ein⸗
getragen und dem das Schlachten Anmeldenden ein Auszug
des Kontrollbuches ausgehändigt werden.
Saarbrücken, den 24. Februar 1896.
Der Königliche Landrath.
Bake.

Auf Grund des 8 6 der Ferien⸗Ordnung für die Ele—
mentarschulen des Regierungs-Bezirks Trier vom 5. Mai
1872 (Kreisblatt 1877 6. 177) setze ich hiermit den Beginn
der Herbstferien, wie folgt, fest:
a. für den Ort Brebach auf Montag, den 24. August d. Is.
Nür die Gemeinde St. Arnual auf Montag, den 31.
August d. Is.
ür“ die übrigen Ortschaften der Bürgermeistereien
Bischmisheim und St. Arnual, sowie für die Bürger⸗
neistereien Dudweiler, Friedrichsthal, Gersweiler,
deusweiler und Sulzbach auf Montag, den 7. Sep⸗
ember d. Is.
für die Bürgermeistereien Kleinblittersdorf, Ludweiler,
Puüttlingen, Sellerbach und Völklingen auf Montag,
den 140 September d. Is.
Die Ferien endigen mit dem Samstag der vierten
Woche, also für die unter a. genannten Ortschaften mit
Samstag, dem 19. September, für die unter b. genannten,
nit Samstag, dem 26. September, für die unter c. ge⸗
Jannten mit Samstag, dem 38. Oktober und für die unter
j. genannten mit Samstag, dem 10. Oktober d. Is.
Saarbrücken, den 22. August 1896
Der Königliche Landrath.
J. V.: von Roques, Regierungs-⸗Assessor.

Nachdem der Ausbruch der Schweineseuche in St. Ingbert
durch amtsthierärztliches Gutachten festgestellt ist, wurde
zurch das Königliche Bezirksamt Zweibrücken der Seuchenort
und dessen Feldmark gegen das Durchtreiben von Schweinen
abgesperrt und das Treiben von Schweinen über die Grenzen
der Feldmark untersagt.
Zugleich wurde die Abhaltung der Schweinemärkte in
St. Ingbert bis auf Weiteres verboten.
Die Ausführung gesunder Schweine aus der Stadt
St. Ingbert und deren Feldmark ist nur mit Erlaubniß
des Koniglichen Bezirksamtes Zweibrücken zum Zwecke so—
fortiger Abschlachtung gestattet.
Saarbrücken, den 20. Auqgust 1896.

——— 357,3ï;4—ez — —— — —

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Der Ausbruch der Schweineseuche ist in dem Stalle
des Metzgers Josef Hochheimer, Suppengasse Nr. 7 hierselbst,
mntlich festgefiellt. Dies wird mit dem Hinzufügen zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die gebotenen Schutz—
maßregeln angeordnet worden sind.
Saarbrücken, den 19. August 1896.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete.
H. Kalck

Bekanntmachung.
In Rittenhofen ist der Ausbruch der Schweineseuche
amtlich festgestellt. Es wird deshalb über genannten Ort
die Ortssperre verhängt.
Riegelsberg, den 14. August 1896.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete
Schröder.

Saarbrücken, den 24. Auaust 1896.
Der Königliche Landrath,
J. V.: von Roaues, Regierunas-Assessor.

nach Kopf und Brust.
Wer an Blutandrang8
Flümmern der Augen, Kopfsch mer zen und Berstopfung
idet sollte stets fuͤr tägliche ergiebige Leibesbffnung Sorge
ragen.“ Die von zahlreichen angesehenen Professoren der Medizin
zeprüften und empfohlenen Apotheker Rich. Brandt's Schweizer⸗
hillen sind das einzige Mittel, welches auf angenehme, sichere
ind absolut unschädliche Weise wirkt und dabei nur s Pfennige
pro Tag kostet.
Erhaltlich nur in Schachteln zu Mk. lin den Apotheken. Die Bestand⸗
theile der achten Apotheker Rich ard Brandt'schen Schweizerpillen sind
Ertracte von: Silge 1,8 Gr. Moschusgarbe, Aloe, Absynth je 1 Gr.,
Billerklee, Gentian jer 0,8 Gr., dazu Gentian- und Bitterkleepulver
in gleichen Theilen und im Quantum. um daraus 50 Pillen im
Gewicht von 0.12 herzustellen 26

— ——

Deffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung.
Die Flaschen-Fabrik Wagner EKorn in Luisenthal be—
bsichligt Auf ihrem Grundstücke in Lui senthal, Flur 26 die Ver—⸗
großerung eines
Wannenofens

porzunehmen.
Dielses UÜnternehmen bringe ich in Gemäßheit des 817 der
Reichsgewerbeordnung vom 1. Juni 1883 und der 88 8436 der
Himsterial-Anweisung vom 19. Juli 1884 Extra-Beilage zu Nr. 83
des Regierungsamtsblattes für 1884) mit der Aufforderung zur
fenilichen Kenntniß, etwaige Einwendungen innerhalb einer
fagigen Frist schriftiich in zwei Eremplaren oder zu Protokoll
bdei mir anzubringen.
Es wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß die Offen⸗
egungsfriit ihren Anfong nimmt mit dem Tage, an welchem die
diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des „Kreisblattes“ aus—
Jegeben wird, und für alle Einwendungen, welche nicht auf privat⸗
echtlichen Titeln, bexuhen, präklusivisch ist, daber nach Ablauf der
mngegebenen Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr
angebracht werden konnen. Zeichnungen und Beschreibung liegen
hbis dahin in meiner Amtsstube zur Einsicht offen.
Zur mündlichen Erdrterung der rechtzeitia erhobenen Ein—
wendungen habe ich Termin auf
Mittwoch, den 16. September 1896, Vormittags 10 Uhr,
in meinem Amtslokal anberaumt mit dem Erbffnen, dasb im Falle
des Ausbleibens der Betriebsunternehmer oder der Widersprechen—
den gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen
werden wird ↄ
Bölklingen, den 20. Auaust 1806.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Sti mer.

Pedaction des nicht-amtlichen Theils Druck und Verlaaga von Gebrüder Sfer in Saarbrücken.
            
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