Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Thon, Zement oder Eisen herzustellen. Die Muffen sind
mit geeignetem Material auf das Sorgfältigste zu dichten.
leber die Wahl anderweiter Materialien hat die Ortspolizei⸗
behörde zu entscheiden.
In möglichster Nähe ber Grundstücksgrenze nach der
Straße zu, deren Kanal zur Abwässerung benutzt werden
soll, ist ein bequem zugänglicher, leicht zu reinigender Haupt⸗
wasserverschluß in die Zweigleitung einzuschalten. Die aus
zart gebraunfen Backsteinen. Schlackensteinen oder sonst ge⸗
ignetem Material herzustellenden Schlamm- und Klärgruben
sind in Zementmauern und außen wie innen mit Zement
zu verputzen. Wird das Mauerwerck der Gruben aus Bruch⸗
steinen hergestellt, so ist im Innern eine Schicht hartge—
hrannter Backsteine oder Schlackensteine in Zement vorzu—⸗
mauern, nachdem das Bruchsteinmauerwerk im Innern mit
Zement verputzt worden ist.
Zulässig find auch gußeiserne Schlammfänge. Die
Schlamme ünd Klärgruben müssen im Lichten 50 em
breit, 66 em lang und 1 mief angelegt werden.
Die Ausflußöffnung derselben muß mit der Unterkante
40 em über der Sohle der Klärgrube liegen. Die obere
Oeffnung ist 48 em im Quadrat weit und mit einer Eisen⸗
platte oder Rost zu decken.“ Die Schlamm- und Klärgruben
müssen von den Hausbesitzern derart von den sich ablagernden
festen Theilen von Schmutz ꝛc. freigehalten werden, daß dus
Ausflußrohr immer 43 funktioniert.
5.
Jeder Spülstein, jeder Ausguß oder sonstiger Ablauf
ist mit einem Siebe ünd mit einem Syphon zu versehen.
Letzterer muß an der tiefsten Stelle eine Putzvorrichtung
hbesitzen.

Bekanntmachung.
In dem Gehöfte des Gärtners Höstermann hier, Lauer—
jahrt 1 ist die Schweineseuche ausgebrochen.
Das genannte Gehöft wird hiermit polizeilich gesperrt
St. Johann a/S., den 3. August 1896.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete
Franz.

Bekanntmachung.
In der Gemeinde Wahlschied ist in mehreren Gehöften
der Ausbruch der Schweineseuche kreisthierärztlich festgestellt.
Es wird daher die Ortssperre verhängt und die Feld—
mark Wahlschied gegen das Durchtreiben von Schweinen
gesperrt.
Heusweiler, den 31. Juli 18986.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister.
Cloos.

Personal-Chronik.

Die evangelische Lehrerin Schmelzer zu Malstatt ist in
dieser Eigenschaft endgültig bestätigt worden.
Der Lehrer Freund aus Fritzlar, Regierungsbezirk
Kassel, ist an die katholischen Schulen zu Malstatt-Burbach
einstweilig berufen worden.

86.
Der Grundstücksbesitzer ist verpflichtet, vor dem Verfüllen
der Gräben, in welche die Leitung gelegt worden ist, der
Polizei-Verwaltung behufs Besichtigung der Anlage Anzeige
zu erstatten.
Die Beauftragten der Letzteren sind berechtigt, die
ämmtlichen Räume, welche mit der Entwässerungsanlage in
rgend welcher Art in Verbindung stehen, zu betreten, die
Leitung einer Wasserprobe auf Kosten des Besitzers zu unter—
werfen und solche Konstruktionstheile, welche dem beabsichtigten
Zweck nicht entsprechen, auszuscheiden.
87.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser
Polizei-Verorbnung werden mit Geldbuße von 8—5380 Mk.
geahndet. Auch kann im Falle der Weigerung die Herstellung
der Hausanschlüsse von der Polizeibehörde im Wege des
Verwaltungszwangsverfahrens auf Kosten der Hausbesitzer
ausgeführt werden.
88.
Gegenwärtige PolizeiVerordnung tritt 4 Wochen nach
hrer Veröffentlichung in Kraft.
Puüttlingen, den 24. April 1896.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister.
Pickard.

Saarbrücken, den 3. August 1896
Der Königliche Landrath,
J. V.: von Roaues, Regierungs-Assessor.

Deffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung.
Der Fabrikant Adolf Lucas zu Brebach beahsichtigt, auf
der ihm gehörenden und auf dem Banne der Gemeinde
St. Johann'a. / S. belegenen Parzelle Flur 32 Nr. 118/85 ein
Gypswerk

zu errichten.
Gemaß des 8 17 der Reichs-Gewerbeordnung bringe ich
Vorstehendes zur vͤffentlichen Kenntniß, mit dem Bemerken, daß
die Beschreibung und Zeichnungen der Anlage in meiner Amisstube
 zur Einsicht offen liegen.
Eiwaige, Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlage sind
nnerhalb 14 Tagen schriftlich in zwei Exemplaren oder zu
Protokoll anzubringen.
Diese Frift nimmt ihren Aufang mit Ablauf des Tages, an
welchem das die gegenwärtige Bekanntmachung entbhaltende
Kreisblatt· gusgegeben wird. Nach Ablauf der vorbezeichneten
drit fonnen Einwendungen in dem Verfabren nicht mehr erhoben
verden.
Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einsprüche wird
Termin auf
19. August er, Vormittags 10 Uhr,
12728. us wing Anee — — Woan
denche Grund ds Z144 ats. des Sehhes aeeeeaüncecne gehecerazt
über die allgemeine Landesverwaltung vom 80. Juli 18838. n 3 s — 25
Trier, den 17. Juni 1896. St. Johann a. / S. den 27. Juli 1806.
Der Regierungs-Präsident. Der Bürgermeister.
F von Heppe. Dr. Necr.
Nedgction des üantlichen Theils, Druck und Versaa von Gehrüder Seifer in Saarbrücken.
            
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