Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

verwirkt werden, mit Geldstrafe bis zu 9 Mark, oder ent⸗
prechender Haft geahndet.
Malstatt-Burbach, den 9. Juli 1896.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Bekanntmachung.
Die über den Ort Völklingen verhängte Ortssperre ist
wegen Erlöschens der Schweineseuche aufgehoben worden.
Völklingen, den 23. Juli 1896.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister.
Stuürmer.

Bekanntmachung.
In Sellerbach ist der Ausbruch der Schweineseuche
amtlich festgestellt. Es wird deshalb über genannten Ort
die Ortssperre verhängt.
Riegelsberg, den 20. Juli 1886.
Der Bürgermeister.
Speicher.

Bekanntmachung über die Einrichtung von Turnkursen in Bonn.
Von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts—
und Medicinal-Angelegenheiten ist angeordnet worden, daß
in Bonn unter Aufficht des Unterzeichneten Kurse zur Aus—
bildung von Turnlehrern eingerichtet werden. Die Kurse
verden am 185. Oktober beginnen und ungefähr 21 Wochen
dauern. Die Theilnehmer verpflichten sich zur Ablegung
der nächsten im Anschluß an den Kursus in Bonn abzu—
haltenden Turnlehrer-Prüfung.
Zur Theilnahme werden zugelassen:
a) Bewerber, die bereits die Befähigung zur Ertheilung
von Schulunterricht vorschriftsmäßig erworben haben,
d) Studirende nach vollendetem vierten Semester.

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Mit der Meldung, welche bis zum 1. September an
den Unterzeichnelen zu richten ist, sind von den Be—
werbern vorzulegen:
a) ein Lebenslauf,
b) ein ärztliches Zeugniß darüber, daß der Körperzufstand
und die Gesundheit des Bewerbers dessen Ausbildung
zum Turnlehrer gestatten,
c) von solchen, die bereits eine Prüfung für das Lehr⸗
amt bestanden haben, ein Zeugniß über diese Prüfung
und ein Zeugniß über die seitherige Wirksamkeit als
Lehrer oder in dessen Ermangelung ein amtliches
Führungszeugniß; von noch Studirenden der Nachweis.
daß sie das vierte Semester zurückgelegt haben.
Solchen dem preußischen Staatsverband angehörenden
Theilnehmern am Kursus, welche bereits eine Prüfuug für
das Lehramt bestanden haben, können in besonderen Fällen
aus Zentralfonds mäßige Beihülfen gewährt werden, jedoch
lediglich fur den Unterhalt in Bonn, nicht aber zu den
Kosten der Hin- und Rückreise, der Vertretung im Amte,
des Unterhaltes der zurückbleibenden Familie ꝛc. Darauf
bezügliche begründete Gesuche sind durch Vermittelung des
Nuterzeichneten bis zum 20. September an den Herrn
Minister einzureichen.
Bonn, im Juli 1896.
Das Königliche Universitäts-Kuratorium.
Rottenburg.

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Personal-Chronik.

Die Schulamts-Bewerberin Amalie Geduhn aus Saar—
brücken ist an die evangelische Schule zu St. Johann einst—
weilig berufen worden.

Saarbrücken, den 27. Juli 1886.
Der Königliche Landrath. Bake.

Deffentlicher Anzeiger.

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