Erscheint
seden Montag.
Abonnements⸗
preis:
Saarbrücker
Insertions.
gebühren:
die 4 gespalten«
Petitzeile
oder
deren Raum
10 Pfennia.
den Kreis Saarbrücken. —
jährlich 2 Mark
'owohl hier als
mswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
— 28.
Montag, den 13. Juli
1896.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten Zi/ꝛd/digen
Staatsanleihe von 1886.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuld⸗
verschreibungen der preußischen konsolidirten 31200igen Staatsanleihe
von 1886 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April
1896 bis 31. März 1906 nebst den Anweisungen zur
Abhebung der folgenden Reihe werden vom 2. März 1896
ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranien—
straße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit
Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei
Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungshauptkassen
sowie in Frankfurt a / Main durch die Kreiskasse bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch zinen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein—
anweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer
Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke
oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der
aeuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats
papiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen
nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
ind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
—R
nenden sonstigen Kafsen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur
Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zins—
scheina ideisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle
sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatsdapiere
oder an eine der genaunten Provinzialkassen mittels
besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 18. Februar 1896.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht dem
am 1. Juli d. J. in den Ruhestand tretenden Gemeinde—
Oberförster Storck zu Saarbrücken den Rothen Adlerorden
4. Klasse zu verleihen.
Trier, den 22. Juni 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Der Fuhrknecht Nikolaus Weiskopf von Malstatt-Bur—
bach hat am 2. Juni d. J. den Schüler Ernst Schenkel—
berger aus Malstatt-Burbach nicht ohne eigene Lebensgefahr
vom Tode des Ertrinkens in der Saar gerettet. Diese
muthige That wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht
Trier, den 26. Juni 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Der Herr Oberpräsident hat durch Erlaß vom 26.
Mai d. J. dem Presbyterium der evangelischen Gemeinde
Ludweiler im Kreise Saarbrücken die Erlaubniß ertheilt,
behufs Aufbringung der Mittel zum Neubau eines
evangelischen Pfarrhauses in Ludweiler eine Haussammlung
bei den evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz bis Ende
April 1897 durch Abgesandte aus der genannten Gemeinde
abhalten zu lassen, und genehmigt, daß mit der Einsamm—
sung der Beträge folgende Personen beauftragt sind:
1. Philipp Abraham Guillaume,
2. Philipp Peter Blatter, Ackerer.
3. Konrad Reinhard, Krämer,
4. Heinrich Armbrüster, Ackerer,
5. Jakob Schmidt, Lehrer,
6. Jakob Schnell, Lehrer,
7. Adolf Zillessen, Pfarrer,
sämmtlich aus Ludweiler,
8. Albert Sardemann, Berufssammler aus Wesel,
9. E. Krauskopf, * „Koblenz,
10. R. Bornefeld, F „Elberfeld.
11. Masholt, “ „Wesel.
Trier, den 28. Juni 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht
daß durch Erlaß der Herren Minister des Innern und der
— — ——— ——