Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrücken.

Ir. 27.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.

Montag, den 6. Juli

1886.

Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im Herbste
1896 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Montag,
den 23. November d. Is. und die folgenden Tage anberaumi.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerbe—
rinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis
zum 1. Oktober d. Is., Meldungen anderer Bewerberinnen
bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die
Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. Oktober d. Is
anzubringen.
Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in
keinem Lehramte stehen, haben ihre Meldungen bei dem
Königlichen Polizei⸗Präsidium in Berlin bis zum 1 Oktober
d. Is. einzureichen.
Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung
finden, wenn ihnen die nach 54 der Prüfungsordnung vom
15. Mai 1894 vorgeschriebenen Schriftstücke ordnungsmäßia
beigefügt find.
Die über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit bei—
zubringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.
Die Anlagen jedes Gesuches sind zu einem Hefte ver⸗
einigt einzureichen.
Berlin, den 9. Juni 1896.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage. Kügler.

Die am 1. Juli 1896 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staats⸗
schulden-Tilgungskasse — W. Taubenstraße Nr. 29 hierselbst
—, bei der Reichsbank-Hauptkasse, den Regierungshauptkassen,
den Kreiskassen und den übrigen mit der Einlösung betrauten
stassen und Reichsbankanstalten vom 22. d. Mits. ab ein⸗
gelöst. Auch werden die am 1. Juli 1896 fälligen Zins—
scheine der auf unsere Verwaltung übergegangenen Eisen—
bahn-Anleihen, mit Ausnahme der nachstehend besonders
erwähnten Schuldgattungen, bei den vorbezeichneten Kassen,
sowie bei den auf diesen Zinsscheinen vermerkten Zahl—
stellen vom 22. d. Mts. ab eingelöst.
Die Zinsscheine der nach unserer Bekanntmachung vom
16. März 1896 vom 1. April 1896 ab in unsere Ver—⸗
waltung gekommenen Anleihen der Saale und der Werra—
Fisenbahn-Gesellschaft werden auch in Zukunft nur bei den
bisherigen Einlösungsstellen eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen
und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit
einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und
den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerechnet
ist und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich
macht.
Wegen Zahlung der am 1. Juli fälligen Zinsen für
die in das Staatsschuld buch eingetragenen Forderungen
bemerken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen mittelst
der Post, sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank-Girokonten
der Empfangsberechtigten zwischen dem 17. Juni und 8.
Juli erfolgt, die Baarzahlung aber bei der Staats—
schulden-Tilgungskasse am 17. Juni, bei den
Regierungs-Hauptkassen am 24. Juni und bei
den sonstigen außerhalb Berlins damit betrauten Kafsen
am 26. Juni beginnt.
Die Staatsschulden-Tilgungskafse ist fur die Zins—
zahlungen werktäglich von 9 bis 1 Uhr, mit Ausschluß
des vorleßten Werktages in jedem Monat, am letzten Werk—
tage des Monats aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preußischer Konsols machen wir wieder⸗
holt auf die durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nach⸗
richten über das Preußische Siaatsschuldbuch“ aufmerksam,
deren kürzlich erschienene 6. Ausgabe durch jede Buch⸗
handlung für 40. Pf. oder von dem Verleger J. Gutten⸗
lag in Berlin durch die Vost frei für 45 Pf. zu be⸗
niehen ist.
Berlin. den 3. Juni 1896.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
von Hoffmann.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Dem Vorstande der Lokalabtheilung Julich des land—
wirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen ist die Erlaubniß
ertheilt worden, bei Gelegenheit der im Monat September
d. Is. stattfindenden General-Versammlung des gedachten
Vereins eine öffentliche Ausspielung von landwirthschaftlichen
Maschinen und Geräthen ꝛc. zu veranstalten und die auszu—
gebenden Loose auch innerhalb des Regierungsbezirks Trier
zu vertreiben.
Trier, den 15. Juni 1896.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg Gruszezynski—

Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 10. d. Mts
— UP. 728 — bringe ich hiermit zur Kenntniß, daß mit
der Erhebung der durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten
vom 27. Märzud. Is. Nr. 40091 v. 2. dem Vresbpteriun
            
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