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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Polizeiverordnung,
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird für den Bezirk
Rer Stadt Saarbrücken folgende Polizeiverordnung erlassen:
8 1.
Lastfuhrwerke aller Art, beladen oder unbeladen, welche
von einem auf dem rechten Saarufer gelegenen Orte kommen
und nach einem gleichfalls auf dem rechten Saarufer gelegenen
Orte wollen, dürfen weder uüber die Kaiser Wilhelm⸗-Brücke
noch über die sogenannte neue Brücke fahren.
82.
Der zwischen dem Ludwigsplatz und der Neugeländstraße
gelegene Theil der Kronprinzstraße wird fuͤr durch—
fahrende Lastfuhrwerke aller ürt, beladen oder unbeladen,
gesperrt.
Der Verkehr derjenigen Fuhrwerke, welche in dem ge⸗
nannten Straßentheil auf- oder abzuladen haben, bleibt
nach wie vor gestattet.
838.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden
mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen
bestraft.
Saarbrücken, den 16. Juni 1896.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Feldmann.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in den Gehöften von Wilhelm und
August Kalkoffen in Brebach ist erloschen und find die
Schutzmaßregeln aufgehoben worden.
Brebach, den 16. Juni 1896.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Fritsch.
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindviehbe—
tande der Wtw. L. Chelius in St. Arnual ist erloschen
und wird die angeordnete Gehöftsperre hiermit wieder auf⸗
gehoben.
Brebach, den 15. Juni 1896.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Fritsch.
Die Wahllisten für die Neuwahlen der Mitglieder und
Stellvertreter der Aerztekammer der Rheinprovinz und der
Hohenzollern'schen Lande für den Regierungsbezirk Trier
üegen in der Zeit vom 16. bis 30. Juni d. J. in dem
Amtslokale des Landrathsamts bezw. Oberbürgermeisterei⸗
mnts jedes Kreises auf.
Einwendungen gegen die Liste sind unter Beifügung
der erforderlichen Bescheinigungen innerhalb 14 Tagen nach
beendeter Auslegung der Listen bei dem Vorsitzenden der
Aerztekammer, Geheimen Sanitätsrath Dr. Lent in Köln
nzübringen. Gegen die hierauf ergehende Entscheidung
findet innerhalb 14 Tagen Beschwerde an den Herrn Ober—
präsidenten der Rheinprovinz statt, welche endguͤltig ist.
Köln, den 1. Juni 1896.
Der Vorstand der Aerztekammer der Rheinprovinz und
der Hohenzollern'schen Lande.
Geheimteer Sanitätsrath Dr. Lent, Vorsitzender.
Saarbrücken, den 22. Juni 1896.
Der Königliche Landrath, Bake.
für eine richtige Verdauung.sorat, darf sich
Wer nicht nicht beklagen, wenn Blähungen, Herzklopfen
Kopfschmerzen, Schwindel, Angugefübhl und sonstige Erscheinungen
ich einstellen. Der Gebrauch der von 241 Professoren der Medizin
eprüften und empfohlenen, seit Jayrzehnten rühmlichst bekannten
poigeker Richard Brandt's Schweizerpillen sorgt auf sichere, an⸗
genehmsse, der Gesundheit nicht schädliche Weise, für tägliche
deibesoffnung und verhütet so weitere Unbequemlichkeiten, dabei
oftet der tägliche Gebrauch nur 5 Pfa.
Erhaltlich nur in Schachteln zu Mk. J in den Apotheken. Die Bestand⸗
cheile der achten Apotheker Rich ard Brandt'schen Schweizerpillen sind
Frtracte von: Silge 1,85 Gr. Moschusgarbe, Aloe, Absynth je 1 Gr.,
Bitterklee, Gentian je 0,68 Gr., dazu Gentian- und Bitterkleepulver
in gleichen Theilen und im Quantum, um daraus 50 Pillen im
Sewicht von 0.12 herzustellen. 23
——
Deffentlicher Anzeiger.
Bekauntmachung.
Der Metzgermeister Cornelius Tipper in Fischbach be—
absichtigt auf dem in Fischbach belegenen Grunditück, Flur 16
Nr. 350/36 eine
Schlächterei
zu errichten.
Dieses Vorhaben wird hiermit mit dem Bemerken zur öffent—
lichen Kenntnis gebracht, daß Einsprüche gegen das Projekt inner⸗
halb 11 Tagen bei dem Unterzeichueten, auf dessen Büreau die
Zeichnungen und, Beschreibungen der Anlage während, dieser Zeit
zu Federmanns Einsicht offen liegen, schriftlich in 2 Exemplaren
der zu Protokoll anzubringen sind. Diese Frist von 14 Tagen
nimmt ihren Anfang mit, Ablauf des Tages, an welchem das die
jegenwaͤrlige Bekanntmachung enthaltende Blatt ausgegeben worden
ind können nach Ablauf der Frist Einwendungen nicht mehr an—
gebracht werden. J
Zur muͤndlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein—
wendungen vor dem Unterzeichneten wird Termin auf
Mittwoch, den 8. Juli d. Is. Vormittags 9 Uhr,
nuf dem hiesigen Bürgermeisteramt anberaumt mit dem Hinzufügen
daß im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Wider⸗
prechenden dennoch mit der Erörterung der Einwendungen vor—
jegangen werden wird.
Dudweiler, den 18. Juni 1896
Der Bürgermeister.
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227
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