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Bekanntmachnng.
Nach den gelegentlich der Feststellung von Ausbrüchen
von Maul- und Klauenseuche vorgenommenen Untersuchungen
kann als festgestellt angenommen werden, daß diese Krank—
heit in einzelnen Orten des Kreises durch einen Kurpfuscher
weitergetragen worden ist.
Bei der leider großen Verbreitung, die die Maul- und
Klauenseuche in letzter Zeit im Kreise gefunden hat, muß
ich die Viehbesitzer im eigenen Interesse dringend
warnen, unbefugten Personen das Betreten ihrer
Stallungen zu gestatten, oder gar erkranktes
Vieh durch Kurpsuscher behandeln zu lassen, weil
dadurch lediglich die Verschleppung von Seuchen erleichtert
wird. Es empfiehlt sich unbedingt, bei Erkrankungen von
Vieh nur geprüfte Thierärzte zu Rathe zu ziehen, weil dadurch
nicht nur eine sachgemäße Behandlung der erkrankten Thiere
erreicht wird, sondern weil nur von diesen erwartet werden
kann, daß sie alle Vorsichtsmaßregeln beobachten, die eine
Weitertragung ansteckender Krankheiten ausschließen.
Da naturgemäß die Viehhändler verschiedene Stallungen
zu besuchen pflegen, so liegt auch die Gefahr der Seuchen⸗
verbreitung durch die Personen nahe. Die Viehbesitzer
werden daher gut thun, auch Viehhändlern nur in den
dringendsten Fällen das Betreten der Stallungen zu gestatten.
Saarbrücken, den 10. Januar 1896.
Der Königliche Landrath
Bake.
Das Königliche Landrathsamt zu Ottweiler bestimmt
unterm 4. d. Mts., daß für die Dauer des Fortbestehens
des von dem Herrn Regierungs-Präsidenten durch Bekannt—
machung vom 10. Dezember v. Is. erlassenen Verbots wo—
nach die Abhaltung aller Vieh- und Pferdemärkte sowie
der Auftrieb von Vieh auf die Wochenmärkte für den Kreis
Ottweiler u. A. bis auf Weiteres untersagt ist, auch die
durch Bekanntmachungen von 9. und 31. Dezember v. Is.
getroffenen Anordnungen, wonach
1. das Verladen von Rindvieh, Schweinen und Schafen
auf den Eisenbahnhaltestellen untersagt ist und
das Treiben von Rindvieh, Schweinen und Schafen
außerhalb der Feldmarkgrenzen in einem Umkreis
von 10 Kilometer um jeden Seuchenort nur mit be—
sonderer Erlaubniß der Ortsvpolizeiverwaltung ge⸗
schehen darf,
Geltung bleiben. J
Saarbrücken, den 10. Januar 1896.
Personal-Chronik.
Der Lehrer Peter Müller zu St. Nikolas ist an die
katholische Schule zu Ober-Völklingen berufen worden.
Königl. Lehranstalt für Obst-⸗, Wein- und
Gartenbau in Geisenheim a/ Rh.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß im
nächsten Frühjahre und Herbst folgende Kurse an unserer
Anstalt abgehalten werden und zwar:
1. Winzerkursus vom 20. Januar GVormittags 9 Uhr)
bis 8. Februar. Lehrhonorar wird von preußischen
Unterthanen nicht erhoben, von Nichtpreußen dagegen
ein solches von 10 Mark.
2. Obstbaukursus für Geistliche, Lehrer, Gartenbesitzer
und Landwirthe vom 2. März GVormittags 9 Uhr)
bis 24. März.
Nachkursus vom 17. bis 22. August. Das Honorar
für beide Kurse beträgt 20 Mark, für Nichtpreußen (auch
Lehrer) 30 Mark. Lehrer aus Preußen nehmen unentgelt—
lich Theil.
3. Baumwärterkursus vom 2. März GVormittags
a8 Uhr) bis 24. März.
Nachkursus vom 17. bis 22. August. Lehrhonorar
wird von preußischen Unterthanen nicht erhoben, von Nicht⸗
preußen dagegen ein solches von 10 Mark für beide Kurse.
Um einem vielfach hervorgetretenen Bedürfnisse zu ent—
sprechen und jungen Leuten ohne gärtnerische Vorbildung
den Besuch der Anstalt zur gründlichen Erlernung des Obstund
Weinbaues im Laufe von einem Jahr zu ermöglichen,
ist ein Kursus für „Obst- und Weinbauschüler“ ein—
zerichtet worden. Derselbe beginnt am 1. März; das Honorar
deläuft sich auf 60 Mark für das Jahr.
Anmeldungen zu den Kursen sind bis spätestens 8 Tage
vor Beginn derselben an die Direktion der Anstalt zu richten,
nach diesem Termine einlaufende Meldungen können nicht
mehr berücksichtigt werden. Wohnung besorgt auf Wunsch
der Anstaltsdiener Massow.
Geisenheim, den 12. Dezember 1895.
Der Direktor:
Goethe, Kgl. Oekonomierath
Saarbrücken, den 13. Januar 1896.
Der Königliche Landrath, Bake.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Die in der Gemeinde Gersweiler⸗Ottenhausen ausge⸗—
brochen gewesene Schweineseuche ist erloschen und werden die
angeordneten Schutzmaßregeln hiermit aufgehoben.
Bersweiler. den 4. Januar 1896.
Der Bürgermeister.
Lichtenthaeler.
Bekanntimachung.
Die Schweineseuche in Rockershausen ist erloschen und
die angeordneten Schutzmaßregeln aufgehoben worden.
Puüttlingen, den 7. Januar 1896.
Der Bürgermeister.
Pickard.
Redaction des nicht-amtlichen Theils Druck und Nerlag von Gebrüder Hofer in Soerbrücken
Deffentlicher Anzeiger.
Altersversicherung.
Formulare
Berten Quittingen 3)
Gebr. tlofer schen Buchdruckerei,