Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Fr.

Montag, den 6. Januar
Bekanntmachungen der Central-Behörden.

1886.

— — —

Die Inhaber Preußischer Konsols machen wir wieder—
holt auf die durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nach—
richten über das Preußische Staateschuldbuch“ aufmerksam,
welche durch jede Buchhandlung für 40 Pf. oder von dem
Verleger J. Guttentag in Berlin durch die Post frei für
45 Pfennige zu beziehen sind.
Berlinz den 3. Dezember 18985.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

In Ausführung des Reichsgesetzes vom 31. Juli 1895
(R.G.⸗Bl. S. 426), betreffend die Abänderung des Gesetzes
uͤber die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung vom
12. März 1893, wird bestimmt, daß unter der Bezeichnung
„höhere Verwaltungsbehörde, im Sinne der Vorschrift im
Artikel 1 jenes Gesetzes der Regierungs-Präsident,
bei den der Aufsicht der Bergbehörden unterstellten Betrieben
das Oberbergamt zu verstehen ist.
Berlin, den 26. November 1895.
Der Minister für Handel Der Minister des Innern.
und Gewerbe. Im Auftrage:
Frhr. v. Berlepsch Haase.

Für die Tucnlehrerinnen-Prüfung, welche im Frühjahr
1896 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Freitag,
den 15. Mai k. Is. und die folgenden Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewer—
berinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens
bis zum J. Aprilek. Is. Meldungen anderer Bewerberinnen
bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die
Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. April k. Is. an⸗
zubringen.
Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in
keinem Lehramte stehen, haben ihre Meldungen bei dem
Königlichen Polizei-Präsidium in Berlin bis zum 1. April
k. Is. einzureichen.
Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung
finden, wenn ihnen die nach 84 der Prüfungsordnung vom
15. Mai 1894 vorgeschriebenen Schriftstücke ordnungsmäßig
beigefügt sind.
Die über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit beizu—
bringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.
Die Aulagen jedes Gesuches sind zu einem Hefte ver—
einigt einzurcichen.
Berlin, den 12. Dezember 18095.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage: Küqler—

Die am 1. Januar 1896 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staatsschulden-Tilgungskasse
 — W. Taubenstraße 29 hierselbst —,
—DDD
den Kreiskassen und den übrigen mit der Einlösung betrauten
Kassen und Reichsbankanstalten vom 21. d. Mts. ab ein—
gelöst. Auch werden die am 1. Januar 1806 fälligen
Zinsscheine der auf unsere Verwaltung übergegangenen Eisen⸗
bahn-⸗Anleihen bei den vorbezeichneten Kassen, sowie bei den
auf diesen Zinsscheinen vermerkten Zahlstellen vom 21. d.
Mis. ab eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen
und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit
einem Verzeichniß vorzulegen, welche die Stückzahl und
den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerechnet ist
und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich macht.
Wegen Zahlung der am 1. Januar fälligen Zinsen für
die in das Staatsschuldbuch eingetragenen Forderungen
bemerken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen mittelst
der Post, sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank-Giro—
konten der Empfangsberechtigten, zwischen dem 18. Dezember
und 8. Januar erfolgt, die Baarzahlung aber bei
ver Staatsschulden-Tilgungskasse am 18. De—
zember, bei den Regierungs-Hauptkafsen am
24. Dezember und bei den sonstigen außerhalb Berlins
damit betrauten Kassen am 2. Januar beginnt.
Diie Staatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zins—
zahlungen in der Regel werktaͤglich von 9 bis 1 Uhr mit
Russchluß des vorletzten Werktages in jedem Monat, am
letzten Werktage des Monats aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet;
iuür im Monat Dezember bleibt sie am 28. für das
JZublikum geschlofsen, während sie am 80. Dezember von
11 bis 1 Ühr, sowie an den übrigen Werktagen — auch am
31. — von 9 bis 1 Uhr geöffnet ist.

Bekanntmachung,
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 23.
d. Mts., durch welche die beiden Häuser des Landtages der
Monarchie auf den 15. Januar k. Is. in die Haupte- und
Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden find, mache
ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung
iber den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem
Büreau des Herrenhauses und in dem Buͤreau des Hauses
der Abgeordneten am 14. Januar k. Is. in den Stunden
von 8 Üühr früh bis 8 Uhr Abends und am 15. Januar
k. Is. in den Morgenstunden von 8 Uhr ab offen liegen
vird. In diesen Büreaus werden auch die Legitimations⸗
karten zu der Eröffnungssißhung ausgegeben und alle sonst
            
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