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eden Montag.
Saarbrücker
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gebühren:
die 4 gespaltene
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oder
deren Raum
10 Pfennig.
den Kreis Saarbrücken. ——
Abonnements⸗
preis:
ährlich 2 Mark
sowohl hier als
wuswärts bei den
Postanfstalten.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. I8.
Donnerstag, den 2. Mai
1895.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
der Staatspapiere oder an eine der genannten Bankanstalten
und Oberpostkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 18. Februar 1895.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
von Hoffmann.
Bekanntmachung wegen Ausreichung neuer Zinsscheine zu den
Schuldverschreibungen der 40/0igen Staatsanleihe vom Jahre 1879.
Die Zinsscheine Reihe VNr. 1 bis 20 zu den Schuld⸗
verschreibungen der 40/0igen Deutschen Reichsanleihe von
1879 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. April
1895 bis 81. März 1905 nebst den Anweisungen zur Ab—
hebung der folgenden Reihe werden von der Königlich
Preußischen Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße
92/94, unten links, vom 1. März d. Is. ab, Vor—⸗
nittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und
Festtage und der letzten drei Geschäftsiage jeden Monats,
ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Reichsbankhaupistellen,
die Reichsbankstellen und mit Kaffeneinrichtung versehenen
Reichsbanknebenstellen, sowie durch diejenigen Kaiserlichen
Oberpostkafsen, an deren Siz sich eine der vorgedachien
Bankanstalten nicht befindet, bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein—
anweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu
welchem Formulare ebenda unenigeltlich zu haben find. Ge—
nügt dem Einreicher der Zinsscheinanweifungen eine numerirte
Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß
einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ift
es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhält der Ein—
reicher das eine Exemplar, mit einer Eipfangsbescheinigung
versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe—
scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine
urückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere
9 mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht
einlassen.
Das Preußische Staatsschuldbuch ist auch in dem soeben
abgelaufenen Geschäftsjahre seitens der Besitzer von Schuld—
oerschreibungen der konsolidirten Staatsauleihen lebhaft in
Anspruch genommen worden.
Die Zahl der eingetragenen Konten betrug am 21. März
1893: 14295 über 848777 050 Mark Kapital,
1894: 15897 über 949 412 460 Mark Kapital.
sie ist bis zum 31. März 1895 auf
16998 über 994816600 Mark Kapital gestiegen.
Von den letztgedachten Konten entfallen 84 50/0 auf
Kapitalien bis zu 50000 Mark und 185,50/0 auf größere
Kapitalsanlagen.
Für physische Personen waren am 31. März d. Is.
11284 Konten über 480689 300 M. für juristische Perso—
nen 2717 Konten über 318179 350 Mark eingetragen. Die
Zahl der Konten über bevormundete oder in Pflegschaft
ttehende Personen ist im letzten Jahre von 1022 auf 1128
gestiegen.
Von den Zinsen ließen sich die Empfangsberechtigten
halbjährlich 693 Posten von der Staatsschulden-⸗Tilgungs⸗
kasse in Berlin durch Werthbrief oder Postanweisung direkt
zusenden, 2399 Posten wurden durch Gutschrift auf Reichs—
dank⸗Girokonto berichtigt und 85314 Posten wurden bei den
der Auszahlung beauftragten Königlichen Kassen abge—
hoben.
Von den Konteninhabern wohnen 14406 in Preußen,
2371 in anderen Staaten Deutschlands, 172 in den übrigen
Staaten Europas, 18 in Asien, 7 in Afrika und 24 in Amerika.
Das Staatsschuldbuch ist allen denjenigen Besitzern
preußischer Konsols zu empfehlen, für welche diese Papiere
eine dauernde Anlage bilden und welche Kapital und
Zinsen gegen den Schaden unbedingt sichern wollen, der
hnen, so lange ihr Recht von dem jeweiligen Besitze der
Schuldverschreibungen und Zinsscheine abhängig ist, durch
Diebstahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkommen dieser
Effekten nicht selten entsteht.
Laufende Verwaltungskosten werden von den Konten—
nhabern nicht erhoben. Für jede Einschrift ist ein ein—
naliger Betrag von 25 Pfennig für jede angefangene
1000 M. des Kapitalbetrages, über welchen verfügt wird
smindestens 1 Mark) zu zahlen.
Die von uns veröffentlichten „Amtlichen Nachrichten
über das Preußische Staatsschuldbuch“, weche über Zweck
ind Einrichtung des Schuldbuchs Genaueres ergeben, können
durch iede Buchhandlung oder direkt von dem Verleger
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Bankanstalten oder Oberpostkassen beziehen will, hat der—
selben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse
ꝛinzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Em—
pfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist
dei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formu⸗
lare zu diesen Verzeichnissen find bei den gedachten Aus—
reichungsstellen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn
die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in
diesem Falie sind die Swuldverschreibungen an die Kontrolfe—