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Polizeiverordnung.
Auf Grund der Vorschriften in 8 148 des Gesetzes
aber die allgemeine Landesverwaltung vom 80. Juli 1888
aind in den88 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei⸗
Verwaltung vom 11. März 1850 wird nach Anhörung der
Stadtverordneten⸗Versammlung für den Polizeibezirk der
Stadtgemeinde Malstatt-Burbach über die Benutzung der
söllnerstraße nachstehende Verordnung erlassen.
Artikel J.
Die Köllnerstraße darf von durchgehenden beladenen
uind unbeladenen Frachtfuhrwerken nicht befahren werden.
Artikel 2.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung, welche
mit dem vierten Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft
rritt, werden mit einer Geldstrafe bis zu neun Mark und
im Unvermögensfalle mit einer verhältnißmäßigen Haft ge⸗—
ahndet werden.
Malstatt-Burbach, den 18. April 1895.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Deffentlicher Anzeiger.
gwecks Feststellung der Entschädigung für die zur Anlegung
zon Straßenzügen in Volklingen im Wege des Enteignungsver⸗
ahrens in Anspruch zu nehmenden Grundstücke
1. Flur 16 Parzelle 938/ 112 Hofraum,
2. Ir I1b Parzellen 93, 414/99 und 413/99 Garten bezw. Acker,
z. Flür 16 Parzellen 87897, 579 97 und 124 Acker bezw. Wiese,
4. Flur 1b Varzelle 65097 / 129 Hausgarten,
den folgenden Eigenthümern gehörig: —
1. Schmied Peter Joseph Feit in Völklingen,
2. Ackerer Georg Leber daselbst,
3. Acerer Georg Leber und seiner Ehefrau Katharina geb.
Franz daselbst,
4. bens. Bergmann Sebastian Diwo ebenda,
etze ich, von dem Herrn Regierungs⸗Präfidenten mit der Leitung
der gemäßes 25 des Gesetzes über die Enteignung von, Grund⸗
genthum vom 11. Juni 1874 erforderlichen kommissarischen Ver⸗
jandlung beauftragt, hierzu auf
Sonnabend, den 18. Mai 1895, Vormittags 10/2 Uhr
m Geschäftszimmer des Bürgermeister Amtes zu Volklingen
Termin an, zu weschem id alle Personen. die ihre Berxechtigung
an der oben bezeichneten Angelegenheit oder eine Berechtigung an
der zu enteignenden Grundflache darzuthun vermögen zur Wahrung
hrer Rechte unter der Verwarnung hiermit offentlich vorlade, daß
ei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die für die zu enteignende
Zrundfläche zuzubilligende Entschädigung festgestellt und wegen
Auszahlung oder Hinierlegung der leßteren verfügt werden wird.
Saarbrücken, den 27. April 1895.
Der Regierungskommissar.
V. ROqVeS-Könialicher
Regierungs⸗Assessor.
Bekanntmachung.
Nach einem Beschlusse der Stadtverordneten⸗Versamm⸗
sung vomn 18. d. Mts. ist die Straßen- und Baufluchtlinie
ür einen offenzulegenden Verbindungsweg zwischen der
Steinstraße und dem Straßenzug III in Gemäßheit des
Besetzes vom 2. Juli 18786 festgesetzt worden.
Der diesbezügliche Plan wird nach 8 7 des angeführten
Besetzes auf die Zeit von vier Wochen und zwar vom 24.
April bis einschleßlich 21. Mai cr. zu Jedermanns Ein⸗
sicht in meinem Büreau offen gelegt.
Einreden gegen den Plan sind binnen der am 21. Mai er.
ablaufenden Präclusivfrist bei dem unterzeichneten Bürger⸗
meister anzubringen.
Malstatt⸗-Burbach, den 19. April 1895.
Der Bürgermeister.
Meyer.
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Henigst, Cullmann & Co, Banb
in Zweibrielken (Roichshankplatæ)
begründet 186606
empfehlen sich für alle Zwecke des Geldvorkehrs u. der
Gelidanlago. Gewähbren zuverlässigen Bankkreédit unter
uvorkommenden Bedingungen. Verzinsen baro Geldbinlagen
je nach Kündigungsfrisb und Geldstand. Erteilen
gewissenhaste Auskunft in Betreff des Kaufs und
Verkaufs von Wertpapioron. 16
Personal-Chronik.
Der Lehrer Philipp Wagner zu Wittlich ist an die
wwangelische Schule zu Ludweiler,
die Lehrerin Magdalena Lorth zu Püttlingen an die
katholische Schule zu Völklingen.
die Lehrerin Angelika Hesselbein zu Liederscheid bei Bitsch
Lothringen) an die katholische Schule zu Auersmacher,
der Lehrer Heinrich Becker zu Conz im Kreise Trier —
dand endgültig an die evangelische Schule zu Hühnerfeld und
der Lehrer Leonhard Hoor zu Hunolstein im Kreise
nel an die katholische Schule zu Bliesransbach berufen
worden.
Die Schulamts-Bewerberin Emilie Achenbach aus Beurig
bei Saarburg ist an die katholische Schule zu Püttlingen,
der Schulamts⸗-Bewerber Adolf Conrad aus Neunkirchen
in die evangelische Schule zu Saarbrücken und
der Schulamts-Bewerber Ludwig Mathias aus Heiligen⸗
vald an die evangelische Schule zu St. Johann a. d. Saar
einstweilig berufen worden.
sind heute in der ganzen Wöelt als sicher u.
unsehalioh wWirkendes, angenohmes
u. billiges Haus⸗ u Heilmittel beisstörungen
in dean Unterleibaorganen, träàgem
Btuhigang und daraus entstehenden Besrawer-—
den, wie: Leber- und Kämorrhoidalleiden,
Kopfsehmerzen, Schwindel,
Athemnoth, Heéerzklopfen, Beklemmung,
Appetitiosigkeit, Blähungen,
Aufatoason, Blutandranug nach Kopf
t und Brust und als mil des
—— Blutreĩniqgqungs mittel.
— 8 aligemein anerxonnt.
—— Erprobt und cfohlen von einigen
tausnd praotisohen Aerzaten und Profess
orsn der Medioin werden die Apotheterkiohard Brandt'schen Schweizer⸗
pillen allen ähnlichen Mitteln Vorgezogen und alle Interessenten sollten sich
bon Apotheker Rich. Brandt's Nachflgr. in Schaffhausen die Broschüre mit den
Zutachten der Professoren, Aexzte, Chemiker ꝛe. kommen lassen.
Man schütze sich beim Ankaufe vor FAlaobungen und verlange stets
Apotheker Riechard Brandt's Schweizerpillen. Zu bekommen in fast allen
Apotheken à Schachtel Mk. 1.5, welche ein Etiquette wie nebenstehende Ab bil⸗
dung ein weißes Kreuz in rothem Felde tragen müssen.
Die Bestandthelle der ä cht en — Richard Brandt'schen Fehmee⸗
pillen find Ertracte bon; Silge 1,6 Gr., Moschusgarbe, Aloe, Absynth je 1 Gr.,
Bltterklee, Gentian je 08 Gr, dazu Gentian⸗ und Bitterkleepulver in gleichen
Theilen U. im Quonum. um barans ko Missen im Gewicht von o. 12 herzüstellen.
Saarbrücken, den 29. April 1888.
Der Königliche Landrath, Bake.
Nedaction des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlaa von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.
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