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Gebühren für amtliche Verrichtuugen zu beziehen oder
Forderungen für Lieferungen u. dergl. zu machen haben,
veranlaßt werden, deren Auszahlung bis spätestens den
10. April d. Is. in vorschriftsmäßiger Weise in Antrag zu
bringen, widrigenfalls die Anweisung derselben bis nach
Beendigung der Kassenabschlußarbeiten des Rechnungsjahres
(18. Mai) ausgesetzt werden muß.
Trier, den 29. März 1895.
Bekanntmachung,
hetreffend die 17. Verloosung von 320,0 igen, untern 2 Mai 1842
ausgefertigten Staatsschuldscheinen.
In der Nummer 12 unseres Amtsblattes vom 21.
o. Mits. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 2. März d. Is. über die an demselben
Tage bewirkte 17. Verloosung von 8130/0 igen, unterm
2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen veröffent—
licht worden.
Druckstücke der Nummernliste, sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Haupt⸗
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offengelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge—
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 5. April 1895.
Königliche Regierung.
von Heppbe
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Sachregister zum Regierungs-Amtsblatt pro 1894 sind
zum Kostenbetrage von 50 Pfq. per Stück auf dem hiesigen
Landrathsamte käuflich zu haben.
Saarbrücken, den 16. April 1895.
— ——
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Auf Grund des 8 3 des Gesttzes über das Grundbuch—
wesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche
Vermögen im Gellungsbereiche des Rheinischen Rechts vom
12. April 1888 (G.-S. S: 82) wird bekannt gemacht, daß
die Anlegung des Grundbuchs nunmehr auch für folgende
Brundstücke erfolgt ist;
J. im Gemeindebezirk Guichenbach:
Flur 1Nr. 322/206, Flur 8 Nr. 331,208, Flur 5
Nr. 242/129, 161, Flur 6 Rr. 162, 168, 164, 165, 166,
167, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282,
283, 284, 285, 286, 287, 364, 365, 866, 367, 368, 369,
370, 371, 372, 373, 874, 375, 376, 377, 878, 379, 445,
446, 447, 448, 449, 450, 556/463, 464, 465, 5098, Flur
7? Nr. 674/1, 675/1, 676/1, 677/1, 265, 266, 717/282, 8238,
377/8324, 378/324, Flur 8 Nr. 367/88, 89, und 91.
II. im Gemeindebezirk St. Johann:
Flur 2 Nr. 728/0, 148, 7290, 148, und 730/0, 148,
Flur 10 Nr. 128/0, 21 und 13040, 17;
III. im Gemeindebezirk Bischmisheim:
Fsur 1 Nr. 223 1147224, und 1148,224:
IV. im Gemeindebezirk Ueberhofen:
Flur 2 Nr. 418209;
V im Gemeindebezirk Auersmacher:
Flur 6 Nr. 19260.
Saarbrücken, den 8. März 1895.
Königliches Amtsgericht IV.
Bei der heute vorgenommenen Ausloosung von Stadt⸗
obligationen sind von der Anleihe 1884 (Allerhöchstes Privi⸗
legium vom 29. September 1884) 18 Obligationen zu
1000 Mark und zwar die Nummern 16, 30, 45, 121, 144,
178, 226, 278, 279, 291, 296, 310, 329, 385, 450, 492,
517 und 588, sowie zwei Obligationen zu 500 Mark und
zwar die Nummern 19 und 83 gezogen worden.
Von der Anleihe 1887 (Allerhöchstes Privilegium vom
29. Juni 1887) sind 9 Obligationen zu 1000 Mark und
zwar die Nummern 124, 211, 247, 251, 256, 271, 312,
329 und 343 sowie zwei Obligationen zu 500 Mark und
zwar die Nummern 11 und 440 gezogen worden.
Von der Anleihe 1889 (Allerhöchstes Privilegium vom
27. November 1889) sind 13 Obligationen zu 1000 Mark
und zwar die Nummern 55, 271, 288, 315, 321, 347,
393, 402, 434, 436, 444, 474 und 521 gezogen worden.
Die vorbezeichneten Obligationen werden hierdurch zur
Tilgung und Einlösung aufgerufen. Zur Auszahlung der—
selben ist Termin auf den 1. Juli 1895 festgesetzt und werden
die Inhaber aufgefordert, den Nennwert der Obligationen
nebst erfallenen Zinsen gegen Rückgabe der Obligationen
und Zinsabschnitte an dem genannten Tage oder später bei
der Stadtkasse Saarbrücken zu erheben. Mit dem 1. Juli 1896
jört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.
Saarbrücken, den 14. Dezember 1894.
Der Bürgermeister.
Feldmann.
Das neue Schuljahr am Präparandenkursus zu Putt—
lingen beginnt am Samstag, den 27. d. Mis.
Saarbrücken, den 19. April 1895.
Der Königliche Kreisschulinspektor.
Ewald.
Bekanntmachung.
Von den Anleihescheinen der Stadt Malstatt-Burbach
vom 2. Januar 1888, 1. Juli 1888, 1. November 1888,
2. Januar 1889, 1. Oktober 1891 und 1. Juli 1893 sind
ausgeloost und werden hiermit gekündigt:
Buchstabe A zu 1000 Mark.
Nr. 19, 25, 28 und 37.
Buchstabe B zu 5300 Mark.
Nr. 13, 55, 228. 248, 258. 275, 289, 349, 352
und 359.
Buchstabe C zu 200 Mark.
Nr. 26, 35, 73, 75, 96 und 115.
Die Zurückzahlung findet gegen Einsendung der Schuld—
scheine nebst den nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsschein—
Anweisungen am 1. Juli 1885 bei der hiesigen Stadtkasse statt.
Von letzterem Tage ab, hört die Verzinsung der aus—
geloosten Anleihescheine auf.
Malstatt-Burbach, den 18. Dezember 1894.
Der Bürgermeister.
Meher