Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erscheint
eden Montag.

Saarbrücker

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Kreis—

oder
deren Raum
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Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrücken.

XXC
Bekanntmachungen der Central-Behörden.

Montag, den 11. März

1895.

—

es unmiltelbar oder mittelbar durch Zusicherung der Zah—
lung des Werthes der Gewinngegenstände — noch unbewegliche
 Sachen als Gewinne ausgesetzt werden dürfen, utnnd daß
die wesentlichen Bedingungen der Verloosung insbesondere die
Zahl, die Art und der Gesammtwerth der auszuspielenden
Gegenstände, sowie die Zeit der Ziehung auf jedem Loose
angegeben sein müssen.
Trier, den 28. Februar 1895.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg Gruszcynki—

Die diesjährige Aufnahme von Zöglingen in die evan—
elischen Lehrerinnen-Bildungsanstalten zu Droyssig bei Zeitz
ändet in der ersten Hälfe des Monats August statt.
Die Meldungen sowohl für das Gouvernanten⸗Institut
vie für das Lehrerinnen-Seminar sind bis zum 15. Mai
d. Is. unter Beachtung der in dem Centralblatt für die
Jesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen für 1892,
Seite 415 ff. veröffentlichten Aufnahme-Bestimmungen an
den Leiter der Anstalten, Seminar-Direktor Dr. vom Berg
in Droyssig einzusenden.
Der éintritt in die mit den Lehrerinnen-Bildungsan—
stalten verbundene Erziehungsanstalt für evangelische Mädchen
Pensionat) soll in der Regel zu Ostern oder Anfang August
erfolgen. Die Meldungen füͤr diese Anstalt sind ebensalls an
den Seminar-Direktor Dr. vom Berg in Droyssig zu richten.
Auf besonderes portofreies Ersuchen werden Abdrücke
der Nachrichten und Bestimmungen über die Droyssiger An—
talten von der Seminar-Direktion übersandt.
Berlin, den 8. Februar 18985.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Im laufenden Jahre wird das Musterungsgeschäft
für die Bürgermeistereien des Kreises Saarbrücken nach
nachstehendem Plane, an den nachbezeichneten Tagen um
Zis Uhr Vormittags, ausgenommen bei Ifdr. Nr. 6b, 8b,
10b, 12b, 17b und 18b, für welche Termin auf 9 Uhr
iestgefetzt ist, im Saale des Restaurateurs J. Balk—⸗
Jaufen hierselbst (Cafe Schuhmann) stattfinden:
Die einzelnen Bürgermeistereien kommen vor wie folgt:
1: Donnerstag, den 14. März, Dudweiler, Jahrgänge 1894,
1893 und ältere.
2. Freitag, den 18. März, Dudweiler, Jahrgang 1895.
3. Samsiag, den 16. Maͤrz, Sellerbach.
4. Montaq, den 18. März, St. Johann, Jahrgänge 1894,
—1893 und ältere.
5. Dienstag, den 19. März, St. Johann, Jahrgang 1895.
3. Mittwoch den 20. März, a) Gersweiler,
b) St. Arnual.
7. Donnerstag, den 21. März, Bischmisheim.
8. Freitag, den 22. März, a) Malstatt-Burbach, Jahrgänge
1893 und ältere,
b) Saarbrücken, Jahrgänge
1893 und ältere.
9. Samstag, den 28. März, Saarbrücken, Jahrgänge 1894
und 1895.
10. Dienstag, den 26. März, a) Malstatt-Burbach, Jahr—
gang 1894,
b) Sulzbach Jahrgänge 1893
und ältere.
11. Mittwoch, den 27. März, Malstatt-⸗Burbach, Jahrgang
1893 (Buchstabe A bis einschl. 0)
12. Donnerstag den 28. März, a) Malstatt-Burbach, Rest
des Jahrgangs 1895,
b) Puttlingen, Jahrgänge
1893 und ältere.
13. Freitag, den 29. März, Püttlingen, Jahrgänge 1894
und 1895.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Vräsidenten.

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
3. d. Mts der Direktion der Diakonissen-Anstalt zu Kaisersverth
 die Erlaubniß ertheilt, auch in diesem Jahre wiederum
eine Ausspielung beweglicher Gegenstände (Handarbeiten,
Bücher, Bilder und dergl.) zu veranftalten und die Loose —
16000 Stück zu je 50 Pfg. — im ganzen Staatsgebiete zu
vertreiben.
Trier, den 28. Februar 1895.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg Gruszczynski.

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
25. Januar d. Is. genehmigt, daß Seitens des Vereins
Augusta-ViktorideStift“ zu Vonn eine öffentliche Verloosung
von Gold- und Silbergegenständen veranstaltet werden darf
und die danach auszugebenden 150 000 Loose zu je 1Mk.
in den Provinzen Rheinland und Westfalen, sowie im Stadt⸗
kreise Berlin vertrieben werden dürfen.
Seitens des Herrn Ministers ist dabei ausdrücklich be—
merkt, daß bei dieser Lotterie weder baares Geld — sei
            
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