Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Petitzeile

Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 8. Montag, den 25. Februar
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

1885.

Medizinal Angelegenheiten und des Innern vom 24. Januar
d. Is. auch dem Hauptarzte des Knappschaftslazareths der
Burbacher Eisenhütte, Dr. Arthur, Ruprecht in Maalstatt—
Burbach, die Befugnis zur Ertheilung von Bescheinigungen
behufs Erlangung von Leichenpässen für die in dem Lazareib
der Hütte Verstorbenen eingeräumt worden ist.
Trier, den 7. Februar 1805.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Seit mehreren Jahren werden unter dem Namen
„Amerikanisches Schmalz“ bedeutende Mengen Fett eingeführt
und im Kleinhandel zu angeblich billigen Preisen. vertrieben.
Hierbei haben sich insofern Uebelstände herausgestellt, als
das Schmalz häufig nicht aus reinem Schweinefett besteht,
sondern mit verschiedenen anderen Fetten (Stearin, Baum—
wollsamen-Oel u. a. m.) gemischt ist. Händler, die so
gemischtes Fett als Schmalz verkaufen, können auf Grund
des Gefetzes, betreffend den Vekehr mit Nahrungsmitteln ꝛc,
vonn 14. Mai 1879 (xeichs-Gesetz- Blatt S. 145 ff.,
zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn fie von der im
AUuslande erfolgten Mischung keine Kenntniß haben.
Um die Händler hiergegen zu schützen und die Käufer
vor Täuschung zu bewäahren, mache ich hiermit im Auftrage
der betheiligten Herren Minister darauf aufmerksam, daß
unter Brzeichnung wie „Schmalz“ nur „reines Schweine—
ichmalz“ verkauft werden darf, daß dagegen Fettgemische,
die außerdem andere Fette oder Oele enthalten, nicht
unter jnen Bezeichnungen, sondern nur als „Speisefett“
oder unter ähnlichen, keinen Irrthum erregenden Nanten
zum Verkaufe gelangen dürfen.
Trier, den 7. Febuar 18985.
Der Regierungs-Präsident
von Heppe.

Rachweifung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
dieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
verabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der höchsten Tages—
preise, einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert, für
den Monal Januar 1894.

*
*
—

Namen
der Marktorte bezw.
Lieferungsverbände.

Es sind zu zahlen
für 100 Kilogr.

Stroh
——
44

—1
2

St. Johann —Saarbrückenl *
Saarlouis 121*
Trier, den 5. Februar 18985.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski

Der Herr Minister des Innern hat zufolge Erlasses
oom 25. v. Mis. dem Vorstande der Evangelichen Missions—
Gesellschaft für Deutsch-Ostafrika zu Bielefeld die Erlaubniß
ertheilt, zum Besten der Krankenflege in Deutsch-Ostafrika
ine öffentliche Ausspielung von Kunstgegenständen zu ver⸗
anstalten und die zu diesem Zwecke auszugebenden 15 000 Loose
zu je 50 Psennig im ganzen Staatsgebiete zu vertreiben.
Die Zahl der Gewinne beträgt 1980 im Gesammt⸗
verthe von 5000 Mark.
Trier, den 9. Februar 1895.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.

Die Herrn Bürgermeister mach ich hierdurch auf den
dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier vom
14. Februar d. Is. No. 7 als Beilage beigegebenen Ver—
theilungsplan des Bedarfs der Ruhegehaltskasse für die
Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen
des Regierungsbezirks für das Rechnungsjahr 1894,95 mit
dem Ersuchen aufmerksam, die Gemeindekassen gefälligst an—
zuweisen, die in Spalte 6 des Planes aufgeführten Beträge
mit möglichster Beschleunigung an die Ruhegehaltskasse
Regierungshauptkasse zu Trier) abzuführen.
Saarbrücken, den 19. Februar 1895.
Der Königliche Landrath.

Im Anschlusse an die Bekanntmachungen vom 31. Ok—
ober 1889. (Amtsblatt S. 308) vom 39. Juni 1892
Amtsblatt S. 316) vom 25. August 1892 (Amtsblatt S.
419), sowie unter Bezugnahme auf die im Amisblatte von
1888 S. 146/147 und S. 365 veröffentlichten Vorschriften
über die Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen wird hier—
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach dem
Erlasse der Herrn Minister der geistlichen. Unterrichts⸗ und

Im laufenden Jahre wird das Musterungsgeschäft
für die Bürgermeistereien des Kreises Saarbrücken nach
nachstehendem Plane, an den nachbezeichneten Tagen um
823 Uhr Vormittags, ausgenommen bei lfdr. Nr. 6o, 8b,
10b. 12b, 17b und 18b, für welsche Texmin auf 91, Uhr
            
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