Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Machweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Januar 1895.
Saarbrücken. St. Johann.

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Weizen, guter Sorte 15—
mittlerer —
geringer —
zuter 12 —
nittlerer 11 —
eringer 9 25
zuter 14 88
nittlere 12 —
geringe 10 13
guter —18 50
mittlerer 12 65
geringer — 11 50
Erbjsen (gelbe) zum Kochen 26 —
Speise- Bohnen (weiße) 26 —
Linsen.. 34 —
Eß-Kartoffeln. .. 5 50
RichtStreh. .1 3 73
trumm⸗ — —
Heu. 5 50
Rindfleisch im Großhandel 148 —
von der Keule 152
vom Bauch 132
Schweinefleisch. l140
Kalbfleisch . 30
Hammelfleisch 10
Speck ger.. 30
Eßbutter .. 230
Fier,...... 5 509
Weizenmehl Nr. 1, — 32
Roggenmehl , — 29
Gerstengraupen. — 50
Gerstengrütze. — 50
Buchweizen⸗Grütze — 70
Hafergrütze .. -2 79
Dirse... ta — 40
Reis, Java mittlerer .. — 50 — 50
Kaffee, Java mittlerer roh. 2 90 2 90
gelber gebrannter . 3 30 3 80
Speise-Salz 3 - 20 — 18
Schweine-Schmalz .. 180 180
Trier, den 5. Februar 1895.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.

Vorschriften über die Ausstellung von Bescheinigungen der
beamteten Aerzte.
Das Königliche Ministerium der geistlichen ꝛc. An—
zelegenheiten hat im Einverständnisse mit dem Königlichen
Justiz-Ministerium durch Erlaß vom 20. Januar 1853 und
durch ergänzenden Nachtrag vom 11. Februar 1856 für die
Ausstellung von Bescheinigungen der beamteten Aerzte folgende
Bestimmungen getroffen, welche ich im Nachstehenden zur
genauen Beachtung den Herren Aerzten des Regierungsbezirkes
 wiederholt hierdurch zur Kenntniß bringe.
Es müssen die amtlichen Bescheinigungen und Gutachten
der Medizinalbeamten jedesmal enthalten:
1. die bestimmte Angabe der Veranlassung zur Aus—
stellung, des Zweckes, zu welchem dieselben gebraucht, und
der Behörde, welcher sie vorgelegt werden sollen,
2. die etwaigen Angaben des Kranken oder der An—
zehörigen derselben über seinen Zustand,
3. bestimmt gesondert von den Angaben zu 2 die eige—
aen thatsächlichen Wahrnehmungen des Arztes über den Zu—
stand des Kranken,
4. die aufgefundenen wirklichen Krankheitserscheinungen.

5. das thatsächlich und wissenschaftlich begründete Urtheil
über die Krankheit, über die Zulässigkeit einer Wegführung
oder einer Haft, sofern solche in Frage stehen, oder über
die sonst in Betracht kommenden Fragen,
6. die diensteidliche Verficherung, daß die Mittheilungen
des Kranken oder seiner Angehörigen (zu 2) richtig auf—
genommen sind, daß die Wahrnehmungen des Ausstellers
(zu 83 und 4) überall der Wahrheit entsprechen, und daß
das Gutachten auf Grund der eigenen Wahrnehmungen des
Ausstellers nach dessen bestem Wissen abgegeben ist.
Außerdem müssen die Bescheinigungen und Gutachten
mit vollständiger Tagesangabe, vollständiger Namensunterschrift,
 insbesondere mit der Bezeichnung der Amtseigenschaft
des Ausstellers und mit einem Abdrucke des Dienstsiegels
versehen sein, auch den Ort und Tag der stattgefundenen
ärztlichen Untersuchung enthalten.
Vorgenannte Bestimmungen finden auch auf diejenigen
Bescheinigungen der Medizinalbeamten Anwendung, welche
von ihnen in ihrer Eigenschaft als praktische Aerzte zum
Gebrauche vor Gerichtsbehörden ausgestellt werden.
Trier, den 28. Januar 1895.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.

Zur Oberrealschule und Vorschule dazu waren pro 1894/95
von den Landgemeinden und der Stadt Malstatt-Burbach
beizutragen. 6517,07 Mk.
Hiervon gehen ab Ueberschuß aus 189394. 206,69 „,
sodaß aufzubringen verbleiben. 683l10,38 Mik.
welche sich wie folgt vertheilen:

ãA

Gewerbe⸗
steuer
aus⸗
schließlich
der Hau—⸗
äürsteuer.
—. v— —
Malstatt-Burbach dεαασ9—αον οεανσαο 1296 69
St. Arnual 8009 — 934 - 8943-10972
Bischmisheim 33404 - 3996- 37400 — 459 04
Dudweiler 5188275 3867 — 55749751 684 23
Friedrichsthal 35439 40 3656 3909540 47977
Hersweiler 7207441 8009— 8016— 8840
deusweiler 22332301 2756— 2508880 30778
Zleinblittersdorf 8381 — 814 9312 -114832
Ludweiler 8202 -1062- 9264- 11365
Püttlingen 3421880 2678- 36893801 45270
Sellerbach 40204 251 113241370251 507 75
Sulzbach 676853- 62 74055-1 908 82
Völklingen 56399 381 6953 — 6335238 777851
Summa 461367 00 79828 3419ö—31038
Die Kreis-Konmunal-Kasse ist mit Erhebung dieser
Beträge von den bezeichneten Bürgermeistereien, welche um
Finzahlung erfncht worden, beauftragt.
Saarbrücken, den 9. Februar 1895.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
Bate, Könialicher Landrath.

Mithin
Beitrag
zur Ober⸗
realschule
und
Vorschule
darzu.

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