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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntniachung.
Nachdem in verschiedenen Gehöften der Orte Riegelsberg,
Guichenbach, Hilschbach und Ziegelhütte die Maul- und
Klauenseuche amtlich festgestellt ist, werden hiermit auf Grund
des 8 58 der MinisterialgInstruktion vom 27. Juni 1895
zum Viehseuchengesetz vom 28. Juni 1880 genannte Orte
gesperrt.
Riegelsberg, den 19. Dezember 1895.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Speicher.
Bekanntmachnng.
Auf Koften des Kreises Saarbrücken sollen die Vor—
arbeiten für eine Weiterführung der geplanten Kleinbahn
von Saarbrücken nach Heusweiler durch die Gemeinden
Hirtel, Kirschhof, Eiweiler, Hellenhausen, Landsweiler, Eiden—
born nach Lebach, sowie einer Zweiglinie von Völklingen
durch die Gemeinden Püttlingen, Kölln, Engelfangen und
Sellerbach nach Walpershofen ausgeführt werden.
Da sowohl die Kleinbahnweiterführung wie auch die
genannte Kleinbahnzweiglinie als die Enteignung von Grund—
eigenthum rechtfertigende Unternehmungen erachtet werden
dürfen, wird gemäß des 8 5 des Gesetzes über die Enteignung
von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 die Gestattung
dieser Vorarbeiten hierdurch mit der Anordnung zur all—
gemeinen Kenntniß gebracht, daß die Befitzer in den namhaft
emachten Bezirken verpflichtet sein sollen, Handlungen, welche
zu Ausführungen jener Vorarbeiten erforderlich sind, auf
ihrem Grund und Boden geschehen zu lassen.
Trier, den 19. Dezember 1895.
B. 8634. Der Bezirks-Ausschuß.
Hobve
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Holz ist in acht Gehöften die Maul—
und Klauenseuche festgestellt worden.
Auf Grund des 8 64 der Instruktion vom 27. Juni
1895 zum Viehseuchengesetz wird hiermit genannter Ort und
dessen Feldmark gegen Durchtreiben von Wiederkäuern und
Schweinen abgesperrt und bestimmt, daß die Ausführung
von Thieren dieser Art aus dem Seuchenorte und dessen
Feldmark nur mit Erlaubniß der unterzeichneten Behörde
erfolgen darf.
Heusweiler, den 21. Dezember 1895.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
ClOoOOoOSs.
Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige.
Die nächste Prüfung der die Berechtigung zum einjährig—
freiwilligen Militärdienste nachsuchenden jungen Leute findet
am 18. März 1896, Nachmitiags 21 Uhr, und an den
beiden folgenden Tagen im Sitzungssaale der Könialichen
Regierung hierselbst statt.
Bei der Meldung dieser Prüfung, welche gemäß 8 91,2
der Wehrordnung vom 22. November 1888 schriftlich bei
der unterzeichneten Kommission bis spätestens zum 1. Februar
k. Is. erfolgen muß, sind die Vorschristen des 8589, 4 und 8
der genannten Wehrordnuung zu beachten, und wird noch
besonders darauf aufmerksam gemacht, daß dem Gesuche ein
selbstgeschriebener Lebenslauf beizusügen und anzugeben ist, in
welchen zwei fremden Sprachen der sich Meldende geprüst zu
werden wünscht.
Trier, den 14. Dezember 1895.
Der Vorsitzende der Prüfungs-Kommission
für Einjährig-Freiwillige.
Naumann.
Personal-Chronik.
Der Lehrer Friedrich Otto zu Berglangenbach im Kreise
St: Wendel ist an die evangelische Schule zu Dudweiler und
der Lehrer Karl Strunck zu Dudweiler an die evangelische
Schule zu Berglangenbach berufen worden.
Veränderung im Justizbeamten-Personal im VLandgerichtsbezirk
Saarbrücken.
Versetzt wurde der Landrichter Dr. Koll an das Land—
gericht in Köln.
Saarbrücken, den 30. Dezember 1895.
Der Könialiche Landrath. Bake.
Für das Geschäftsjähr 1896 erfolgt die Veröffentlichung
der Eintragungen in das Handels- und Genossenschaitsregister
des hiesigen Gerichts durch
1. den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staatsanzeiger,
2. die Saarbrücker Zeitung und
3. den hier erscheinenden Boten des Sulzbachthales.
Die „kleinere“ Genossenschaften betreffenden Veröffent—
lichungen erfolgen jedoch nur außer im Deutschen Reichs—
anzeiger hinsichtlich der Genossenschaften aus der Bürger—
meisterei Heusweiler in der Saarbrücker Zeitung und hin—
sichtlich der übtigen Genossenschasten im Boten des Sulzbach—
thales. Die Veröffentlichung der Auszüge aus den Ehe—
verträgen erfolgt ausschließlich durch die Saarbrücker Zeitung.
Sulzbach, den 11. Dezember 1895.
Könialiches Amtsgericht.
Deffentlicher Anzeiger.
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