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eden Montag.
Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken. —
Amtliches Anzeigeblatt für
Vr. 6.
Montag, den 11. Februar
1895.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im Frühjahr
1895 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Montag,
den 27. Mai d. Is. und die folgenden Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerberinnen
ind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis zum
l. April d. Is., Meldungen anderer Bewerberinnen bei
derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die Be—
treffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. April d. Is. anzubringen.
Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in
keinem Lehramte stehen, haben ihre Meldungen bei dem König⸗
lichen Polizei-Präsidium in Berlin bis zum 1. April d. Is.
einzureichen.
Die Meldungen koönnen nur dann Berücksichtigung finden,
wenn ihnen die nach 5 4 der Prüfungsordnung vom 15. Mai
8 vorgeschriebenen Schriftstücke ordnungsmäßig beigefügt
nd.
Die über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit bei—
jubringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.
Die Anlagen jedes Gesuches sind zu einem Hefte vereinigt
ꝛinzureichen.
Berlin, den 9. Januar 1895.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
Nach einer dem Herrn Minister für Landwirthschaft ꝛc.
zugegangenen Mittheilung sind den Zollstellen, über welche
die Ein⸗ und Durchfuhr aller zur Gattung der Rebe nicht
gehörigen Pflanzen, Sträucher und sonstigen Gewächsen ꝛc.
seitens der Königlichen Niederländischen Regierung gestattet
ist, die Zollämter Vaals und Kotten hinzugetreten.
Vorstehendes wird auf Anordnung des Herrn Ober⸗
präfidenten mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß Vaals unweit Aachen, Kotten zwischen Winters⸗
wyk und Borken belegen ist.
Trier, den 20. Januar 1895. -
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.
Die von dem evangelischen Oberkirchenrat genehmigte
zinmalige Kirchensammlung für den Bau einer evangelischen
Zapelle in Kautenbach (Kirchspiel Bernkastel im Regierungs—
hezirk Trier) soll nach der Bestimmung des Königlichen
Konfistoriums am Sonntag, den 17. Februar d. Is. in
allen evangelischen Kirchen der Rheinprovinz abgehalten werden.
Die Königlichen Steuerkassen werden angewiesen, die
aufkommenden Erträge in Empfang zu nehmen und an
unsere Hauptkasse abzuführen.
Eine Darstellung der Verhältnisse, welchedie Sammlung
begründen, wird durch das Amtsblatt des Königlichen
Konfistoriums zur Veröffentlichung gelangen.
Trier, den 20. Januar 1895.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
In Gemäßheit des 8 28 des Statuts der Rheinischen
andwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft wird hiermit Fol⸗
zgendes veröffentlicht:
Die Genossenschafts-Mitglieder sind verpflichtet, nachbe⸗
zeichnete Betriebsänderungen binnen 14 Tagen nach Eintritt
derselben dem zuständigen Sektions-Vorstande (zu Händen
des Landraths beziehungsweise in selbstständigen Stadtkreisen
des Bürger⸗ resp. Oberbürgermeisters) bei Vermeidung der
im Gesehze für die Unterlassung angedrohten Strafen und
sonstigen Nachtheile anzuzeigen:
E. Jeden Wechsel in der Person des Betriebsunternehmers
d. h. desjenigen, für dessen Rechnung ein land- oder
sorstwirthschaftlicher Betrieb stattfindet):
3. jede Betriebseinstellung;
3. alle Zu⸗ und Abgänge bei dem seither bewirthschafteten
Areale durch An- und Verkauf, An⸗- und Verpachtung,
Schenkung, Erbschaft u. s. w.
Düsseldorf, den 19. Januar 1895.
Für den Provinzialausschuß als Vorstand der
Rheinischen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Der Landesdirektor der Rheinprovinz Klein—
Durch Beschluß des Provinzialrathes vom 10. Januar
d. Is. Pr. R. Nr. 5183 ist die Verlegung der auf den ersten
Montag der Monate April und August fallenden Kram- und
Viehmaͤrkte zu Püttlingen auf den folgenden Dienstag ae
nehmigt worden.
Trier, den 25. Januar 1895.
Der Regierungs-Präsident
von Heppe.