Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Gemeinfaßliche Belehrung
über die Kennzeichen und den Verlauf der bei den
Schweinen auftretenden Seuchen Rothlaufseuche,
Schweineseuche und Schweinepest).

Rothlaufseuche.
Die Rothlaufseuche tritt viel häufiger in den Sommer⸗
monaten, wie im Winter auf und befaäͤllt meiftens nur einige
Thiere eines Stalles, seltener eine große Anzahl von Schweinen
gleichzeitig. Beim Ausbruch derselben zeigen die Thiere
hohes Ficber mit erhöhter Temperatur der Haut, Verlust
der Munterkeit und des Appetits; fie liegen viel, verkriechen
sich in der Streu und zeigen nach dem Auftreiben einen
schwankenden Gang. Nach kurzer Zeit, oft schon in einigen
Stunden treten rothe Flecke an der inneren Fläche der Hinter—
schenkel, an den Geschlechtstheilen, unter dem Bauche, der
Brust und dem Halse, zuweilen auch auf dem Nacken, dem
Rücken und an den Ohren auf. Diese Rothfärbung der
Haut breitet sich schnell weiter aus und wird immer stärker,
sodaß die Thiere bei vorgeschrittener Krankheit an der unteren
Fläche des Körpers kupferroth bis blauroth erscheinen und
nicht selten kurz vor dem Tode über den ganzen Körper
so gefärbt find. In den meisten Füllen verenden die Schweine
in 21248 Stunden, seltener dauert die Krankheit mehrere Tage.
Die Genesung der an Rothlauf erkrankten Schweine ist
selten. Bei den Thieren, welche die Seuche überstanden
haben, entwickelt fich zuweilen als Nachkrankheit eine mit
fortschreitender Abmagerung und Anschwellung der Gelenke
berbundene Steifi, keit; in anderen Fällen zeigen fich bei
denselben durch Herzfehler bedingte wassersüchtige Zustände.
Die Sektion der nach schnellem Verlaufe verendeten
oder auf der Höhe der Krankheit geschlachteten Thiere ergiebt
eine mehr oder weniger hochgradige Entzüundung der Magen⸗—
und Darmschleimhaui, Schwellung und blaurothe Färbung
der Milz, Schwellung und Röthung der Gekrösdrüsen,
Schwellung der Leber und eine meist mit Blutung verbundene
Enizündung der Nieren. Die Unterhaut und das Fleisch
sind meistens grauroth gefärbt.
Die Rothlaufseuche wird durch einen Ansteckungsstoff
verursacht, welcher von den Schweinen mit dem Futter oder
auch gelegentlich bei dem Wuhlen in Schmutz und Unrath
aufgenommen wird. Die Krankheitskeime vermehren sich in
dem Körper der Thiere sehr schnell und befinden sich auch
im Blute derselben. Mit den Auswurfstoffen, insbesondere
mit dem Kothe kommen sie in die Ställe der Schweine,
sowie auf die Dungstätten und Höfe. Hier kann sich der
Ansteckungsstoff an seuchten oder nassen Stellen, z. B. im
Fußboden des Stalles, in den Jauchrinnen und Pfützen,
sowie in faulenden Dungmassen lange Zeit erhalten und
weiter entwickeln. —
Durch Kälte wird er nicht unschädlich gemacht, aber
in der Entwickelung gehemmt. Durch Wärme wird sein
Gedeihen gefördert. Deshalb tritt die Rothlaufseuche be⸗
sonders in der warmen Jahreszeit auf.
Im Fleische geschlachteter kranker Schweine bleibt der
Ansteckungsstoff lange wirksam. Durch Pökeln und Räuchern
wird er nicht sicher und erst nach langer Zeit zerstört;
durch vollständiges Kochen wird er vernichtet. In Folge
dieses Verhaltens des Ansteckungsstoffes ist die Rothlaufseuche
in vielen Orten und Gehöften eine ständige bezw. alle Jahre
wiederkehrende Krankheit geworden.

Zur Verhütung des Auftretens derselben ist eine saubere,
möglichst trockene Haltung der Schweine in Ställen mit
festem Fußboden erforderlich. Auch sind von Zeit zu Zeit
zründliche Reinigungen der Ställe unter Anwendung von
heißer Lauge und Sesinfektionsmitteln vorzunehmen. Bei
Schlachtungen kranker Schweine ist für die unschädliche Be—
jeitigung von Fleischabfällen, Blut und Abwaschwasser usw.
Sorge zu tragen. ANuch muß darauf geachtet werden, daß
bei der späteren Verwerthung solche Abjälle nicht zur Ver—
fütterung an Schweine kommen.

Saar br üscken, den 238. Dezember 1895
Der Könialiche Landrath, Bake.

Deffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung.

Der Fabrikant Karl Reuther hierselbst hat auf seinem
Ecke der Werder- und Heuduckstrase gelegenen Grundstück eine
Fabrikanlage errichtet welche als Werkstätte zur Vor—
nahme von Eisenkonstruktionsarbeiten dienen soll.
In Gemäßheit des 8 16 der Gewerbe Ordnung für das deutsche
Reich und bder 88 33 und 34 der ministeriellen Anweisung vom
i9. Juli 1884 bringe ich Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß
mit dem Bemerken, daß die Beschreibung und, die Zeichnungen der
Anlage in meiner Amtsstube zur Einsicht offen Regen. Etwaige
Finwendungen gegen die Anlage sind innerhalb 14 Tagen schriftlich
in zwei Eremplaren oder zu Protokoll anzußringen.
Diese Friit nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages, an
welchem das die gegenwärtige Bekanntmachung enthaltende Amtsblaft
 der Könmiglichen Regierung ausgegeben wird. Nach Ablauf
der vorbezeichneten Frist köͤnnen Einwendungen in dem Verfahren
nicht mehr erhoben werden.
Zur Erörterung der rechtzeitig er hobenen Einsprüche wird
Texmin auf
Mittwoch, den 15. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr,
auf meiner Amtsstube anberaumt mit der Eröffnung, daß im Falle
des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden
gleichwohl mit der Erörteruns der Einwendungen wird vorge—
gangen werden. ʒe
Saarbrücken, den 17. Dezember 1895.
Der Bürgermeister.
VeIMmanm.

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Jedaction des nicht-amtlichen Theils Druck und Versaa von Gohrindoer Safor in Saarbrüus
            
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