Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Bekannimachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amts-—
blattbekanntmachung vom 11. April 1885 S. 120) ist
eine Prüfung
auf den 27. Februar 1896
anberaumt worden.
Alle Hufschmiede, welche den selbstständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.-S. S. 305) erforderliche
Prüfungszeugniß zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde, dem Königlichen De—
partementsthierarzt Pech hier, unter Einreichung des
Geburtsscheines, etwaiger Zeugonisse über die erlangte
gewerbliche Ausbildung, sowie unter Einsendung der
Prüfungsgebühr von zehn Mk. sich zur Prüfung zu
melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und des Ortes der Prüfung durch den Vor—
sitzenden der Prüfungsbehörde.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß der
nächste Lehrgang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede hierselbst
am 2. Januar 1896

beginnt.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen Beschlag—
schmieden die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse
im Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der in dem
Gesetze vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
Hufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfungen und zur
richtigen Ausübung des Hufbeschlages erforderlich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
fünfjähri en erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
oder Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Beginn des Kursus an die ständige Aufsichtsbehörde der
Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—
Innung zu Trier, z. Zt. Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde
markt Nr. 5 hierselbst, zu richten, welcher über die Auf—
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf—
genommen.
Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungskommission
 für Hufschmiede anberaumten, in dem Amisblatt
bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—
selben selbst zu sorgen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche
den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in Feeisteigendem

 Maße gestellt werden, kann der rege Besuch de
Lehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 10. Dezember 1895.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski

Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat November 1895.
Saarbrüchen. St, Johann

Weizen, guter Sorte.
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer W
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speise-Bohnen (weiße)
Linsen.. .—
Eß-Kartoffeln. ..
Richt-Stroh..
Krumm-⸗,
Heu.. 4 34
Rindfleisch im Großhandel 148 20
von der Keule 1 52
vom Bauch 132
Schweinefleisch. 140
Kalbfleisch . .. 142
Hammelfleisch .. 140
Speck ger. (hiesiger) 1609
Eßbutter. . ... 230
Eier 60 Stück .448049
Weizenmehl Nr. 1. .1xk8g — 32 — 32
Roggenmehle, —20 — 20
Gerstengraupen -— 45 — 45
Gerstengrütze.. —465 — 45
Buchweizen⸗-Grütze 70 — 70
Hafergrütze . 70 — 70
Hirse... .. 40 — 40
Reis, Java mittlerer . — 50 — 50
Kaffee, Java mittlerer roh . 3 — 3 —
gelber gebrannter . 380 3 80
Speise⸗Salz —W .53422909 — 18
Schweine-Schmalz....56160 160
Trier, den 4. Dezember 1895.
Der Regierungs-Präsident
von Heppe.

4

c9
—16 30
14 30
—18 10
14 20
13 50
2 96
7 —
5 —
13 10
13 98
13 19
1270
27 —
28 —
36 —
5 50
370

Nachweifung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
verabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der höchsten Tages—
vreise, einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert, für
den Moöonoaft Nopemher 18058

* Namen
8 der Marktorte bezw.
Lieferungsverbände.

Es sind zu zahlen
für 100 Kilogr.

Stroh
—
St. hrSaarhuücen 14 62 * os 41
Saarlouss is1 70 120 3357
Trier, den 10. Dezember 1895.
Der Regierungs⸗Präsident.
R. V.: von Rosenbero-Gruszezryns

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