Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

1582

—

. wenn fsie vor Beendigung ihrer Ausbildung das
Seminar, ohne dazu durch Krankheit genötigt zu sein,
freiwillig verlassen oder aus demselben wegen mangel—
hafter Fuhrung unfreiwillig entfernt werden sollten,
wenn fie sich während der ersten fünf Jahre nach
Ablegung der ersten Lehrerprüfung weigern sollten, die
von der zuständigen Provinzial- oder Zentralbehörde
hnen zugewiesene Stelle im öffentlichen Schuldienste
zu übernehmen.
oblenz, den 2. November 1895.
Königliches Provinzial-Schul⸗Kollegium.
Wentzel.

3.

Auf Grund der in den Amtsblättern der Königlichen
stegiernngen der Rheinprovinz und zu Sigmaringen im
Jahre 1889 veröffentlichten Prüfungsordnung vom 26.
Äugust 1889 wird die Turnlehrer-Prüfung im Jahre
1896' am 13. und 14. März in der Remigiusschule zu Bonn
bgehalten werden.
Zu derselben werden Bewerber zugelassen, welche bereits
die Befähigung zur Ertheilung von Schulunterricht vor—
schriftsmähig erworben haben, und Studierende, diese jedoch
nicht vor vollendetem fünften Semester.
Die Anmeldung zu der Prüfung hat bis zum 185.
Februer k. Is. bei dem unterzeichneten Provinzial-Schul⸗
ollegium zu erfolgen und zwar seitens der in einem Lehr—
amte stehenden Bewerber durch die vorgesetzte Dienstbehörde,
eitens der anderen unmittelbar.
Der Meldung find beizufügen:
1) der Geburisschein,
2) „Lebenslauf,
3) ein ärztliches Gesundheits-Attest,
49, Zeugniß über die erworbene Lehrerbildung und
aber die bisherige Wirksamkeit als Lehrer,
5) ein Zeugniß über die erlangte turnerische Ausbildung.
Diejenigen Bewerber, welche kein Lehramt bekleiden,
saben ausreichende Zeugnisse über ihre Schulbildung, sowie
in amtliches Führungsattest beizubringen.
Die Prüfungsgebühren betragen 10 M. welche von
den Bewerbern vor dem Eintritte in die Prüfung zu ent—
richten find.
Die Prufungs⸗Behörde besteht aus folgenden Personen:
1) dem Königlichen Provinzial-Schulrath Henning zu
Koblenz als Vorsitzenden,
Gymnasial⸗Direktor Dr. Kleine zu
Wesel,
3) „Dr. med. Ferd. Aug. Schmidt zu Bonn,
49., Königl. Seminarlehrer Pfundt zu Neuwied.

Fallsein abweisender Bescheid nicht erfolgt,
haben sich die Gemeldeten mit Schreibmaterial versehen, am
i8. März k. Is., Vormittags um 88/4 Uhr in der Remi—
giusschule zu Bonn einzufinden und unserem Vertreter vor—
zustellen.
Koblenz, den 8. November 1895.
Koönigliches Provinzial-⸗Schul-Kollegium.
Wentzel.

An der Taubstummen-Anstalt zu Neuwied soll am 7.
Juli 1896 gemäß der Prüfuugsordnung für Lehrer an
Taubstummen-Anstalten vom 27. Juni 1878 die Prüfung
für die Befähigung zur Anstellung an Taub—
tummen-Anstalten abgehalten werden.
Zu dieser Prüfung werden zugelassen:
Geistliche, Kandidaten der Theologie oder der Philologie,
sowie solche Schullehrer, welche die zweite Prüfung bestanden,
sich mindestens zwei Jahre mit Taubstummen⸗Unterricht
beschäftigt haben und sich über ihre bisherige ordnungsmäßige
Führung auszuweisen vermögen.
Den Meldungen zu dieser Prüfung. welche von uns
bis zum 20. Dezember 1895 angenommen werden, sind bei—
zufügen:
1) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titelblatt
der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter, die
Konfession und das augenblickliche Amtsverhältniß des
Bewerbers anzugeben ist,
die Zeugnisse Uber die bisher empfangene Schul⸗- oder
Universitätsbildung, sowie über die bisher abgelegten
Prüfungen,
ein Zeugniß über die bisherige Thätigkeit des Bewer—
bers im Taubstummen-Unterricht.
4) ein amtliches Führungsattest
5) ein von einem zur Fuͤhrung eines Dienstsiegels berech⸗
tigten Arzte ausgestelltes Zeugniß über normalen Ge—
sundheitszustand.
Der Bewerber erhält nach seiner Meldung von uns
ein Thema aus dem Gebiete des Taubstummenbildungswesens,
dessen Bearbeitung er binnen längstens 6 Monaten mit
der Versicherung einzureichen hat, daß er keine anderen als
die von ihm angegebenen Hülfsmittel benutzt habe.
Ueber den Gang der mündlichen und praktischen Prüfung
gibt die Prüfungs-Ordnung nähere Auskunft.
Koblenz, den 81. Oktober 1895.
Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium.
Wentzel.

Nachweisung
der Prüfungen an den Lehrer-Seminaren der Rheinprovinz 1896

Kon⸗
SSexminar⸗Ort. — 5 Aufnahme.

Entlassung J Zweite Prüfung.
schriftlich mandlich schriftlich mimdlich

Reagiczzungebenit“

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Ottweiler ev. 4.-5. März27.-29. Febr. 6.-7. März 22. Juni
Prum kath. J18.—21. Merz 18.—16. NRain 18.— 20. Rann 20. Mai
Wittlich I 6. Aug. 10.—- 12. üug. 15.- 15. Aug. 20. Oktober

24. - 26. Juni
21.-22. Mai
21.—21. Stt.
            
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