Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 47.

Montag, den 25. November

1895.

Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 8/20 /oigen
Staatsanleihe von 1885.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuld⸗
verschreibungen der preußischen konsolidirten 34090 igen Staats⸗
mleihe von 18885 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April
1895 bis 81. März 19085 nebst den Anweisungen zur
Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. März 1895
Ib von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienraße
 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit
Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei
Beschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Fmpfang genommen oder durch die Regierungshauptkassen
sowie in Frankfurt a / Main durch die Kreiskasse bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persoͤnlich oder durch einen Beauftragten die
sur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein⸗
zInweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer
F mpfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke
oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der
neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere
 sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen
nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
Aöniglichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich—
nenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur
Frlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zins—
scheingaweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle
find die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staats—
papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels
besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 183. Februar 1895.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller—⸗
gnädigst geruht, dem Wasserbau-Inspektor Werneburg in
Saarbrücken durch Patent vom 23. v. Mts. den Charakter
als Baurath zu verleihen.
Trier, den 6. November 1895.
Der Regierungs-Präsident. von Heppe.
Nachweisung der an den Marklorten bezw. innerhalb der einzelnen
dieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
verabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der höchsten Tagespreise,
 kinschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert, für
den Monat Oktober 1895.

8
*5
*

Namen
der Marktorte bezw.
Lieferungsverbände.

Es sind zu zahlen
für 100 Kilogr.

Heun Siroh
1 ——6
65 — 353
2013187

1 St. Johann —Saarbrücken
Saarlouis — .
Trier, den 11. September 1895.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung,
betreffend die 18. Verloosung von 31/20/0 igen Staatsschuldscheinen.
In der Nummer 38 unseres Amtsblattes vom 26. Sep⸗
tember d. Is. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 8. v. Mts. über die an demselben
Tage bewirkte 18. Verloosung von 3 00 igen, unterm
2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen veröffent⸗
licht worden.
Abdrücke der Nummernliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Haupt⸗
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offengelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge—
nacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei⸗
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung
 der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 16. Oktober 1895.
Königliche Regierung. von Heppe

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