1831
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Gültig⸗
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Name
Stand
Tag / Mt.
Schmidt von
Schwindt
I1 Göbel Christian
117 27., „ Eckert Karl
118, „„Schlachter Gustav
119 28.,, dorn Albrecht
120 „„„Rug Heinrich
121 80.. Raspiller Heinrich
122 Pabst Karl
123 1. 11., Rnops
124 380. 10.,Scheuer
125 5. 11., von Krüger
126 — — ——
127 1, „„RKlein Joh. Jak.
—AV—
1291,„„Huppert Wilhelm
Saarbrücken, den 7. November 1895
T⁊tz 6.10. 95
Wohnort
Bonn, z. 3t.
Eschbergerhof
Carlsbrunn
Nalstatt Burb
Saarbrücken
Luisenthal
Völklingen
Fenne
Br. Göttelborr
St. Johann
. 3. Mitz i/L
Scheidt
Hilschbach
Kreis
Saarbrücken
Saarbrück
Metz
Saarbrücken
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Jagdscheine
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Der Königliche Landrath
Bake.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Die in dem Gehöfte des Händlers Jakob Marx hierselbst
nusgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen.
Die Stallsperre wird hierdurch aufgehoben.
St. Johann a. S., den 831. Oktober 1895.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.
Bekanntmachung,
In dem Gehöfte des Händlers Jakob Marx, Schiller⸗
traße Nr. 9 hierselbst, ist unter dem Rindvieh die Maul—
und Klauenseuche ausgebrochen.
Auf Gruud des 8 858 der Ministerial-Instruktion vom
20. März 1881 zum Viehseuchengesetz vom 23. Juni 1880
wird genanntes Gehöft hiermit polizeilich gesperrt.
St. Johann a. S., den 8. November 1895.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.
Bekanntmachung.
In dem Gehöfte des Wirthes Fritz Wildberger, Mainzer—
sttraße Nr. 2 hierselbst, ist unter dem Rindvieh des Händlers
Lippm. Weiler die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Auf Grund des 8 858 der Ministerial⸗Instruktion vom
20. März 1881 zum Viehseuchengesetz vom 23. Juni 1880
vird genanntes Gehöft hiermit polizeilich gesperrt.
St. Johann a. S., den 8. November 1895.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.
Auszugz aus der Vacanzeniiste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Vaufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 8) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen
4. 2) sofort, Aachen, Königl. Polizei-Direktion, 8)
striminal⸗Polzeikommissar, 4) bisherige tadellose Führung,
Energie, körperliche Gesundheit und Rüstigkeit, ein aus—
reichendes Maß allgemeiner Bildung, genügende Vorkenntnisse
auf dem Gebiete der Kriminalpolizei und eine möglichst
»ollkommene Kenntniß der französischen Sprache, ferner
Schuldenfreiheit, 5) 6 Monate, 6) zunächst probeweise, event.
päter auf Lebenszeit, 7) —, 8) 1950 Mk. Anfangsgehalt
ind 432 Mk. Wohnungsgeldzuschuß jährlich, 9) ja, durch
uccessives Aufrücken in die höheren Gehaltsklassen bis zum
höchstgehalt von 3000 Mk., 10) während der Probezeit
wird nur eine Remuneration in Höhe des Anfangsgehalts
der Polizeikommissare von 1950 Mk. jährlich gezahlt.
A
3) Vollziehungsbeamter bei der Stadtkasse, 4) körperliche
Räüstigkeit, Nüchternheit und leserliche Handschrift, 5) drei
Monate, 6) auf 3 monatige Kündigung, 7) 150 Mik., sofort
zu hinterlegen, 8) 300 Mek. jährlich, 9) nein, 10) die Stelle
ist nicht pensionsberechtigt.
3. 2) sofort, Heissen (Kreis Mülheim, Ruhr), Bürger—
meisteramt, 83) Polizeisergeant, 4) Nüchternheit, kräftiger
Körperbau und Schulbildung, welche befähigt, Anzeigen und
tleinere schriftliche Arbeiten, soweit dieselben mit der Stelle
berbunden, herzustellen, 5) 6 Monate, 6) auf Kündigung,