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Durch den Erlaß vom 8. d. Mis. Nr. 14201 ist
ferner genehmigt worden, daß die Haussammlung in den
größeren Orten der Regierungsbezirke Trier und Koblenz
durch den Pfarrverwalter Imig zu Louisenthal und im
Uebrigen durch die einzelnen Vorstände der evangelischen
sirchengemeinden abgehalten werde.
Trier, den 15. Oktober 1895.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung,
betreffend die Kündigung des Restes der privilegirten 3120igen
Rheinischen Eisenbahn-⸗Obligationen von 1843.
In der Nummer 35 unseres Amtsblattes vom 29. August
d. Is. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 15. August 1895 über die Kündigung
des Restes der privilegirten 31 igen Rheinischen Eisen—
hahn-Obligationen von 1848 veröffentlicht worden.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung
der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Bleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
neidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 12. September 1895.
Koönigliche Regierung.
Banke.
Die Vertheilung von Belohnungen aus der Friedrich-Wilhelms—
Prämienstiftung für Volksschullehrer betreffend.
Auf Grund der Satzungen der Friedrich-Wilhelms—
Prämienstiftung für Volksschullehrer des Regierungsbezirks
Trier vom 10. Juni 1857 (Amtsblatt 1857 Nr. 46) sind
den nachst hend benannten Lehrern und Lehrerinnen für
langjährige und erfolgreiche treue Amtsführung Belohnungen
von je 60 Mark für das Jahr 1895 gewährt und an dem
heutigen Tage, dem Geburtstage Sr. Hochseligen Majestät,
des Königs Friedrich Wilhelm IV. zur Erinnerung an die
Veranlassung der Siiftung die Zuerkennungs-Urkunden aus—
gefertigt worden.
l. Hammen, Lehrer in Saarbrücken,
2. Gemmel,, „Friedrichsthal,
3. Roos, * „Fürstenhausen,
Wächter Lehrerin in Gersweiler.
Trier, den 15. Oktober 1895.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Bekanntmachung,
An Stelle des nach Saarbrücken verzogenen Bezirks—
Agenten der Kreissparkafse, Kneip aus Ottenhausen, ist der
strämer und Wirth Jakob Schauß zu Gersweiler als Bezirks⸗
Agent bestellt worden.
Desgleichen der Kaufmann Joscph Nauert zu Völklingen
für den Empfangs-Bezirk der Bürgermeisterei Völklingen.
Deren Aufgabe ist es, von Einwohnern der ihnen an—
gewiesenen Bezirke
1. Spareinlagen zur Uebermittelung an die Kreissparkasse
anzunehmen und
2. Gesuche um Gewährung von Darlehen aufzunehmen
und nach Beschaffung der erforderlichen MUnterlagen
dem Vorstande der Kreissparkasse zur Entschließung
vorzulegen.
Indem ich Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringe,
gebe ich der Hoffnung Ausdruck, daß die Bewohner der
bezeichneten Bezirke von dem gemeinnützigen Bestreben der
streis-Kommunal-Verwaltung durch vertrauensvolle Inan—
spruchnahme der genannten Bezirks-Agenten auch fernerhin
Bebrauch machen werden.
Saarbrücken, den 31. Oktober 1895.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
Bake, Landrath.
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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Wahl der Mitglieder der Steuerausschüsse der Gewerbe⸗
steuer⸗Klassen III und IV
Nachdem die Wahlperiode der im Jahre 1892 gebildeten
Gewerbesteuerausschusse mit dem laufenden Steuerjahr gemäß
Artikel 21 Nr. 2 der Anweisung vom 10. April 1892 ihr
Ende erreicht hat, sind von den Steuergesellschaften behufs
Vornahme der Veranlagung für die Jahre 1896/97, 1887/98,
1898/99 und Entscheidung der dagegen erhobenen Einsprüche
Neuwahlen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
der Steuerausschüsse der Gewerbesteuerklassen III und IV
erforderlich.
Termin zur Vornahme der Wahl von 7 Abgeordneten
und 7 Stellvertretern der Steuergesellschaft der Klasse III
beraume ich hiermit auf:
Mittwoch, den 13. November dieses Jahres,
Vormittags 9 Uhr,
im Sitzungszimmer der Veranlagungskommiffion, Roon—
straße 7 hierselbst, 1 Treppe hoch,
sowie zur Vornahme der Wahl von 11 Abgeordneten
und 11 Stellvertretern der Steuergesellschaft der Klasse IV au'
Donnerstag, den 14. November dieses Jahres,
Vormittags 9 Uhr, ebendaselbst, an.
Wahlberechtigt sind sämmtliche zur Zeit der Wahl zur
GBewerbesteuer veranlagten Gewerbetreibenden des Veran—
lagungsbezirkes Saarbrücken in ihrer Kliasse.
Wählbar sind nur solche männliche Mitglieder der
betreffenden Klasse, welche das 25. Lebensjahr voll⸗
endet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrecht⸗
hefinden.
Von mehreren Inhabern eines Geschäftes ist nur einer
wählbar und zur Ausübung der Wahlbefugniß zu verstatten.
Aktien- und ähnliche Gesellschaften Uben die Wahlbefugniß
durch einen von dem geschäftsführenden Vorstande zu be—
zeichnenden Beauftragten aus; wählbar ist von den Mit—
Zliedern des geschäftsführenden Vorstandes nur eines.
Minderjährige und Frauen können die Wahlbefugniß
durch Bevollmächtigte ausüben, wählbar sind letztere nicht
Ich mache noch besonders auf Folgendes aufmerksam:
Wird die Wahl der Abgeordneten und stellvertreter seitens
einer Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungsmäßig
bewirkt, oder verweigern die Gewählten die ordnungsmäßige
Mitwirkung, so gehen die dem Steuerausschusse zustehenden