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Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Terminkalender für den Monat Oktober 1895.
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* 28
—53
35
553
2 3
7 32
AA
c2
Beamte, Die Erledigung
welche anordnende
zu berichten haben. Verfügung.
19. September 1870,
Nr. 4439.
2. Juli 1889,
Nr. 7371.
21. September 1831,
Nr. 9522.
16. Februar 1891,
Nr. 999.
23. November 1886,
Nr. 8949.
12. Oktober 1893,
J.Nr. 126532.
J
—XIE
17. Ott. 1880, Nr. 3011u
28. Juli 1881, Nr. 3183
25. September 1895,
J.Nr. 9847.
14. August 1878,
J.Nr. 3730.
24. Januar 1891,
J.⸗Nr. 217 M.
3. November 1873,
Nr. 6530.
21. August 1860,
Nr. 3542.
17. Oktober 1880,
Nr. 5011.
26. August 1887,
Nr. 10028.
)J. Febr. 1880, Nr. 604 u
17. März 1893, J. Nr. 3865
10. September 1892,
M. J.“Nr. 4039.
3.
Koönigliche Kreiskasse
hier.
Die Herren Gemeinde—
Oberförster.
Sämmtliche Herren
Buͤrgermeister.
Desgl.
J
10.
t0 18.
1 —
l21 183.
Desgl.
Desgl.
Desgl.
1314
15.
14
15.
20.
51
l6120.
Desgl.
Kreiskommunalkasse
hier.
Polizei⸗Verordnung, den Flafchenbierhandel betreffend.
Auf Grund der 88 5 u. 6 des Gesetzes überdie Polizei—
derwaltung vom 11. März 1850 und des 8 142 des Gesetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 80. Juli 1883
wird unter Zustimmung des Kreisausschusses fuür den Um—
fang des Kreises Saarbrücken mit Ausnahme der Stadt
Saarbrücken und der Landgemeinde Dudweiler folgende
Polizei⸗Verordnung erlassen
1.
Das Abfüllen der Flaschen darf nur in einem leicht
rein zu haltenden Raum vorgenommen werden. Der letztere
muß einen zementirten oder geplätteten Boden haben.
Die Wände sind 113 Meier hoch zu zementiren oder
in Oel zu streichen, oder mit glafirten Plättchen zu versehen.
Die übrigen Wände und die Decke find mit einer Kalkfarbe
zu tünchen. 82.
Die zu füllenden Flaschen und die zum Abfüllen be—
autzten Apparate, Instrumente und Röhren find jedesmal
Gegenstand.
Amtsblattbedarf.
Verzeichniß derjenigen Gewerbescheine, welche schon länger
als ein Monat nicht eingelöst find.
Nachsuchung von Gewerbescheinen zum Hausirhandel.
Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monats
Vorschlagsnachweisung über Alterszulagen für Lehrer und
Lehrerinnen.
Bedarf an Vordruckstücken Muster A, B, C, zu Bescheinig⸗
ungen in Angelegenheiten der Kranken⸗ ꝛc. Versicherungen,
für die Standes-Aemter.
Zählkarte über stattgehabte Brände. (ehlanzeige nicht
erforderlich.)
Vorlage der Vierteljahrsabschlüsse der Einkommen-Ergänzungs—
und Wandergewerbesteuer.
Nachweisung des erlegten Schwarzwildes.
Anzeige über eingetretene Veränderungen unter den Krieger—
vereinen.
Gewährung von Unterstützungen an Wittwen und Waisen
von Polizeibeamten. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Bericht über das muthmaßliche Ergebnik der Ernte.
Bedarf an Zählkarten über Brände. (Fehlanzeige nicht
erforderlich)
Bericht über Kuͤnst- und Alterthums⸗Sammlungen. (Fehl⸗
anzeige nicht erforderlich.)
Nachweisung der niederländischen Staateangehörigen. (Fehl⸗
anzeige nicht erforderlich.)
Einreichung der Empfangs-Bescheinigungen über gezahlte
Unterstützungen für die Familien der zu Friedens—
übungen einberufenen Mannschaften.
unmittelbar vor und nach dem Füllgeschäft sauber zu reinigen.
Die Reinigung hat in sorgfältigster Weise und bei Ver—
wendung von heißer Sodalösung und soweit nöthig und
dies ausführbar, mittelst Bürsten zu erfolgen und sich auf
alle Theile der Apparate und Flaschen, insbesondere auch
auf die Stöpfel und den Gummiverschluß zu erstrecken.
Nach der warmen Reinigung ist mit reinem frischem
Trinkwasser nachzuspulen. 8
Die zum Schwenken und Reinigen bestimmten Gefäße
und Instrumente dürfen nur zu diesem Zwecke allein ge—
hraucht und müssen siets reinlich aufbewahrt werden.
84.
Es ist verboten, die zum Abfüllen dienenden Schläuche
zum Anziehen des Bieres in den Mund zu nehmen.
8g 5.
Schon einmal gebrauchte Korkpfropfen dürfen nicht
wieder zum Verschluß der Flaschen verwandt werden.