Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für

ANr. 39.

Montag, den 30. September

1895.

Bekanntmachungen der Central-Behörden.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Die am 1. Oktober 1895 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staats—
schulden-Tilgungskasse — M. Taubenstraße 29 hierselbst —,
bei der Reichsbank-Hauptkasse, den Regierungshauptkassen,
den Kreiskassen und den übrigen mit der Einlösung betrauten
Kafssen und Reichsbankanstalten vom 21. d. Mis. ab eingeldst.
Auch werden die am 1. Oktober 1895 fälligen Zinsscheine
der auf unsere Verwaltung übergegangenen Eisenbahn-An—
leihen bei den vorbezeichneten Kassen, sowie bei den auf
diesen Zinsscheinen vermerkten Zahlstellen vom 21. d. Mts.
ab eingelöst.
Die Zinsscheine sind nach den einzelnen Schuld⸗—
gattungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungs—
sellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stück—
zahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt angibt,
aufgerechnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung
ersichtlich macht.
Wegen Zahlung der am 1. Oktober fälligen Zinsen für
die in das Staatsschuld buch eingetragenen Forderungen
demerken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen mittelst
der Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank-Girokonten
der Empfangsberechtigten, zwischen dem 17. Septmber und
3. Oktober erfolgt, die Baarzahlung aber bei der
Staatsschulden-Tilgungskasse am 17. Septem—
ber, bei den Regierungs⸗Hauptkassen am 24.
September und bei den sonstigen außerhalb Berlins da⸗
mit betrauten Kassen am 1. Oktober beginnt.
Die Staatsschulden-Tilgungskafsse ist für die Zins—
zahlungen werktäglich von 9 bis 1 Uhr, mit Ausschluß
des vorlehten Werktages in jedem Monat, am letzten Werk—
sage des Monats aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preußischer Konsols machen wir wieder⸗
holt auf die durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nachrichten
uͤber das Preußische Staatsschuldbuch“ aufmerksam, welche
durch jede Buchhandlung für 40 Pf. oder von dem Verleger
J. Guttentag in Berlin durch die Post frei für 45 Pf.
zu beziehen sind.
Berlin, den 6. September 1895.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

Des Königs Majestät haben dem Zentral-Komite des
Preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und
erkrankter Krieger mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 8.
August d. Is. die Erlaubniß zu ertheilen geruht, für die
Zwecke des Vereins in den Jahren 1895, 1890 und 1897
je eine Geldlotterie zu veranstalten und die Loose im ganzen
Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Trier, den 14. September 1895.
Der Regierungs-Präsident.
J. V. Banke.:

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.

Bekanntmachung, betreffend die Kündigung des Restes der Kurmärkischen
Schuldverschreibungen.
In der Nummer 28 unseres Amisblattes vom 11. Juli
d. Is. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 18. Juni d. Is über die Kündigung
des Restes der Kurmärkischen Schuldverschreibungen ver—
öffentlicht worden.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge—
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
Kapitalbeträge rechtzeilig zu bewirken. Gleichzeitig werden
die Besitzer von Schuldverschreibungen aus den bereits früher
stattgehabten Verloosungen zur Vermeidung weiteren Zins—
verlustes an die baldige Erhebung der Kapitalbeträge wieder⸗
holt erinnert.
Trier, den 27. Juli 1895.
Königliche Regierung.
von Rosenberg-Gruszezynski

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die in dem Stalle des Gastwirthes Ludwig Minnig
zju Sulzbach ausgebrochene Maul⸗ und Klauenseuche iß
erloschen.
Nachdem vorschriftsmäßige Desinfektion stattgefunden
wird die angeordnete Stallsperre hiermit aufgehoben.
Sulzbach, den 24. Siptember 1895.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Woytt.
            
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