Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen Beschlag—
schmieden die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse
im Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der in dem
Gesehe vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
Hufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfungen und zur
richtigen Aüsübung des Hufbeschlages erforderlich find.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
sünfjähri en erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
»der Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Veginn des Kursus an die ständige Auffichtsbehörde der
Lehrschmiede, zu Händen des Obermeifters der Schmiede—
Innung zu Trier, z. Zt. Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde⸗
markt Rr. S5 hierselbst, zu richten, welcher über die Auf⸗
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf—⸗
zenommen.
Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungstommission
für Hufschmiede anberaumten, in dem Amtsblatt
bdekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—
selben selbst zu sorgen.
Mit Ruüͤcksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
steigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
dehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 4. September 1895.
Der Regierungs-Präsident
J. V. Banke.
samen Erlaß vom 19. August d. Is. bestimmt, dak von den
mit Kali- und Abraumsalzen aller Art beladenen Fahrzeugen
fortan die Schifffahrtsabgaben für die Benutzung staatlicher
Verkehrsanstalten (Häfen, Kanäle, Schleusen ꝛc.) allgemein
zu denselben Sätzen erhoben werden, welche nach den be—
ireffenden Tarifen für die mit „Salz“ befrachteten Schiffe
zur Anwendung gelangen.
Trier, den 31. August 1895.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Im Anschluß an meine in Nr. 11 des hiesigen Amtsblattes
zur Veröffentlichung gelangte Bekanntmachung vom
7. März d. Is. bringe ich hiermit zur Kenntniß, daß durch
Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten vom 21. August d. Is.
Nr. 12006 zur Abhaltung der dem Presbyterium der
evangelischen Gemeinde Uchtelfangen im Kreise Ottweiler
unter dem 31. Januar d. Is. bewilligten Haussammlung
die nicht in der Gemeinde wohnenden Berufssammler
Franz Weindorf aus Feil bei Ebernburg und
Heinrich Wilhelm Kratz aus Elberfeld
ausnahmsweise zugelassen worden find.
Trier, den 29. August 18985.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke.
Saarbrücken, den 16. September 1895.
Der Königliche Landrath, Bake.
Deffentlicher Anzeiger.
Henigst, Cullmann & Co., Banbk
in Zweibhritelcen (Reichsbankplatæ)
begründot 1860
empfehlen sich für alle Zwecke des Goldvorkehrs u. der
Geidanlage. Gewaâbren zuverlässigen Bankkredit untor
zuvorkommenden Bedipngungen. Verzinsen bare Gelddinlagen
je nach Küpdigungsfrist und Geldstand. Erteilen
gewissenhafte Auskunft in Beétreff des Kaufs und
Verkaufs von Wortpapioron. 16
Dem Vorstande der katholischen Pfarrgemeinde zu Alf
im Kreise Zell ist seitens des Herra Ober-Präsidenten durch
Frlaß vom 10. Juli dieses Jahres die Erlaubiß ertheilt
vorden, behufs Aufbringung der Mittel zum Neubau einer
katholischen Kirche daselbst eine Haussammlung bei den ka—
holischen Bewohnern der Regierungsbezirke Trier und Kob—
lenz bis Ende März 1896 abzuhalten.
Mit der Einsammlung der Beträge im diesseitigen Re—
gierungs-Bezirke find beauftragt:
1. Pfarrer Büsch in Alf,
2. Hubert Brohl, Kirchenvorsteher in Alf,
3. Theobald Gellner Kirchenvorsteher in Alf,
4. Markus Müller Kirchenvorsteher in Alf,
Johann Both in Trier,
Johann Görgen in Trier,
Johann Schmidt in Trier,
». Johann Jung in Sohren,
J. Theodor Krings in Verendorf.
Trier, den 24. August 1895.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
in zwei oder drei National—
ausflaggen ree Mtr. Ia M.9.—.,
IIa 1.202. 76 Mtr. M. 7 25 12/3αα Mtr. Ia M. 14. 60, IIa M. 10.50
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Hannov. Fahnenfabrik Franz Reinecke. Hannover.
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geincht. Off. erb. zub G. T. 8279 gr Aee
un ν α, Kια Saarbrücken.
Die Herren Minister für Handel und Gewerbe, der
Finanzen und der öffentlichen Arbeiten haben durch gemein⸗
Redaction des nicht⸗amtlichen Theils. Druck und Verlag von Gebrüder 80f er in Saarbrucen.