Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung, betreffend die Kundigung des Restes der Kurmärkischen
Schuldverschreibungen.
In der Nummer 28 unseres Amtsblattes vom 11. Juli
de Is. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 18. Juni d. Is über die Kündigung
des Restes der Kurmärkischen Schuldverschreibungen ver—
zffentlicht worden.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge—
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
Kapitalbeträge rechtzeilig zu bewirken. Gleichzeitig werden
die Besitzer von Schuldverschreibungen aus den bereils früher
stattgehabten Verloosungen zur Vermeidung weiteren Zins
derlustes an die baldige Erhebung der Kapitälbeträge wieder—
zolt erinnert.
Trier, den 27. Juli 1895.
Königliche Regierung.
von Rosenberg-Gruszezynski

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Die nach meiner Bekanntmachung vom 10. August er.
bei 2 Kühen der Wittwe Daniel Geisbauer, Brückenftraße 8
hierselbst, ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen.
Die Gehöftsperre ist aufgehoben.
Vorstehendes bringe ich in Gemäßheit des 8 69 der
Instruktion zum Viehseuchengesetz zur öffentlichen Kenntniß.
Saarbrücken, den 831. AÄugust 1895.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete,
H. Kalck.

Bekanntmachung,
Am 14. Oktober d. Is. findet in Trier die Haupt—
versammlung des Rheinischen Lehrerverbandes zur Förderung
der erziehlichen Knabenhandarbeit statt. Diejenigen Herren
Lehrer, welche gesonnen sind, derselben beizuwohnen, können
auf Ansuchen am genannten Tage beurlaubt werden. Die
Tagesordnung liegt bei dem Unterzeichneten zur Einsicht offen.
Saarbrücken, den 28. August 1895.
Der Königliche Kreisschulinspektor.
Ewald.

Wie im Vorjahre, so sollen auch im laufenden Rechnungs⸗
ahre an Zuschußprämien für Lehrer zum Besuch der Obstbaulehrgänge
 in Geisenheim je 80 Mk. und desgleichen in
St. Wendel je 20 Me. seitens des Kreises gewährt werden.
Ich ersuche die Herren Ortsschulinspektoren ergebenst,
dies zur Kenntniß der Lehrerschaft zu bringen und etwaige
Meldungen mir bis zum 25. September d. Is. zuzusenden.
Fehlanzeige unnodthig.
Saarbrücken, den 30. August 1895.
Der Königliche Kreisschulinspektor.
Ewald.

Bekanntmachung.
Der Herr, Ober⸗Präsident der Rheinprovinz hat auf
Grund des 8 4 des Reichsgesetzes über die Beurkundung

des Personenstandes und der Eheschließung vom 6. Februar
1875 genehmigt, daß die Geschäfte als besonderer Stell—
vertreter des Standesbeamten für den Standesamtsbezirk
der Landgemeinde Püttlingen dem Bürgermeisterei-Sekretär
Karl Friedrich hierselbst auf Widerruf übertragen werden.
Derselbe ist am 19. Juni d. Is. durch den unter—
zeichneten Bürgermeister vereidigt und in sein Amt ein—
zeführt worden.
Gleichzeitig wird die am 29. April 1892 erfolgte Er—
nennung des von hier nach Brebach verzogenen Bürger—
meisterei⸗ Sekretärs Peters zum besondern Stellvertreter des
Standesbeamten für den gedachten Standesamts-Bezirks
Püttlingen widerrufen.
Pütthlingen, den 20. August 1895.
Der Bürgermeister.
Pickard.

Die Anlegung des Grundbuches ist erfolgt für folgende
Grundstücke der Gemeinde Friedrichsthal:
1. Flur 3 Nr. 1485/2285,
2. Flur 3 Nr. 1486/2265.
Sulzbach, den 12. August 1895.
Königliches Amtsgericht II.

Durch Urtheil der II. Zivilkammer des Königlichen
Landgerichts zu Saarbrücken vom 6. Juli 1895 ist der
frühere Müller Gustav Jakob Hüster, zuletzt zu Hüstermühle
hei Weierbach wohnhaft, für abwesend erklärt worden.
Kölhn, den 10. August 1895.
Der Oberstaatsanwalt.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-MAnwärter.

Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Austellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der ételle.
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) sofort, Aachen, Königl. Polizei-Direktion, 8)
Schutzmann, 4) Nüchternheit, Energie, gutes moralisches
Verhalten, körperliche Gesundheit, starker Körperbau, jetzige
Größe mindestens voll 1m 70 em, gutes Auffassungsber—
mögen, genügende Gewandtheit in der schriftlichen Darstellung
und Schuldenfreiheit, 5) 6 Monate, 6) zunächst probeweise,
event. später auf Lebenszeit, 7) —, 8) 1000 Mt. Anfangs⸗
zehalt, 180 Mk. Wohnungsgeldzuschuß und freie Dienstkleidung
 (Uniform), 9) ja, durch successives Aufrücken in die
höheren Gehaltsklassen bis zum Höchstgehalt von 1600 Mk.,
daneben bleibt die Höhe des Wohnungsgeldzuschusses und
die freie Uniform unverändert, 10) während der Probezeit
wird nur eine Remuneration in Höhe des Anfangsgehalts
der Schutzleute von 1000 Mk. jährlich gezahlt. *
2. 2) 1. November 1895, Bensberg, Königl. Kommando
des Kadettenhauses, 8) Aufwärter, 4) zuverlaͤssig, nuchtern
und körperlich kräftig, muß verheiratet sein, 5) 6 Monate
            
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