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Ar. 28
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Z 48 des Ergänzungssteuergesetzes vom
14. Juli 1898 sind durch Allerhöchste Verordnung vom
heutigen Tage die im 8 18 des Ergänzungssteuergesetzes be⸗
timmten Sieuerfätze um 5,2 Pfennige für jede Mark mit
der Maßgabe erhöht, daß bei der Feststellung der hiernach
zu berechnenden Jahressieuersätze jeder überschießende nicht
durch 20 theilbare Pfennigbetrag auf den nächsten in dieser
Weise theilbaren Betrag abzurunden ist.
Welchen Jahresbetrag an Ergänzungsfteuer hiernach
seder Steuerpflichtige für das Jahr 1895,96 an Stelle des
deranlagten Satzes zu entrichten hat, ergibt der nachstehend
abgedruckte Tarif.
Da die Steuererhebung für das Vierteljahr — 1895
bereits begonnen hat, so ist die auf dieses Vierteljahr treffende
Mehrsteuer ausnahmsweise zugleich mit der Steuer für das
weite Vierteljahr s 1895 zu entrichten. Zur Er—⸗
leichterung der Berechnung der für dieses Viertelijahr zu
zahlenden Ergänzungssteuer-Beträge dient die dem Tarif bei⸗
gegebene Tabelle.
Montag, den 15. Juli
1895.
durch Königliche Verordnung unter angemessener Abrundung
der Steuersätze festzustellen war.
Berlin, den 25. Juni 1895.
Der Finanz-Minister.
gez.: Miquel.
Für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung, welche im Herbst 1895
in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Montag, den
25. November d. Is. und die folgenden Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewer—
berinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens
bis zum 1. Oktober d. Is. Meldungen anderer Bewerberinnen
bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die
Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. Oktober d. Is.
anzubringen.
Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in
keinem Lehramte stehen, haben ihre Meldungen bei dem
Königlichen Polizei-Präsidium in Berlin bis zum 1. Oktober
d. Is. einzureichen.
Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung
finden, wenn ihnen die nach 84 der Prüfungsordnung vom
15. Mai 1894 vorgeschriebenen Schriftstücke ordnungsmäßig
heigefügt sind.
Die über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit bei—
jubringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.
Die Anlagen jedes Gesuches sind zu einem Hefte ver—
einigt einzureichen.
Berlin, den 10. Juni 1895.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage. Kügler.
Die vorstehende Erhöhung der Steuersaͤtze muß ge⸗
maß 8 48 des Ergänzungssieuergefetzes erfolgen, nach—
dem festgestellt war, daß das gesammte Veranlagungssoll
der Ergaͤnzungssteuer nur .. 29563 152 M.
heträaͤgt, also hinter der zur Ergaͤnzung
der Staatseinnahmen erforderlichen
Zumme vonn..
um
»der um mehr als 50 zurückbleibt.
Zur Deckung des Ausfalls find
nach 8 48 a. a. O. zunächst die mit
31/000 zu berechnenden Zinsen des
aus den Ueberschüssen der Einkom⸗
mensteuer gebildeten Fonds nach dem
Stande vom 1. April 1895 zu
verwenden.
Bei dem auf 111532 829,85 M.
ermittelten Stande des Fonds be⸗
laufen sich die Zinsen auf
sodaß ein Fehlbetrag von
verbleibt.
Behufs Aufbringung dieser Summe ist nach dem Ver⸗
Jältniß derselben zum gesammten Veranlagungssoll (29 563 152
M.: 15383 216,47 Mi) eine Erhöhung der im Gesetze be⸗
dimmten Steuersaätze um 85,2010 oder um 5,2 Pfennige für
jede Mark erforderlich, welche nach Vorschrift des Gesetzes
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß ich die Ermächtigung zur Erhebung von Bruͤckengeld
auf der Saarbrücke bei Wehrden nach dem am 19. April 1875
Allerhöchst vollzogenen Tarif auf weitere 5 Jahre, und zwar
bis zum 1. Juli 1900 verlängert habe.
Trier, den 26. Juni 1895.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski
Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirth—
schaft, Domänen und Forsten ist zu Charlottenburg eine
Anstalt zur Ausbildung von Lehrschmiede—