Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

108

Beschränkung jedoch, daß die Ableitung, soweit sie in Straßen
lsiegt, in welchen die Bürgersteige ordnungsmäßig befestigt
ind, durch einen mit gußeisernen gerippten Deckplatten ab⸗
gedeckten Kanal bewertselist werden muß.
2.
Das Verlegen der Hausanschluß-Rohrstränge innerhalb
des Straßenplanums vom Hauptkanal bis an die Straßenseite
des betreffenden Hauses erfolgt durch die Gemeindebauver—
waltung auf Kosten der Hausbesitzer. Die Gemeindever—
waltung stellt die Selbstkosten der Anlage gegen die Haus—
besitzer in Rechnung und sind die Kosten sofort nach erster
Anforderung an die 32333 zu zahlen.
3.
Für die Mitbenutzung der von der Gemeinde erbauten
zffentlichen Kanäle zur Entwässerung der Grundstücke haben
die Eigenthümer einen Beitrag an die Gemeindekasse nicht
zu zahlen. Die Unterhaltunz der Straßenkanäle übernimmt
die Gemeinde.

834.
Die in dem 8 2 aufgeführten für Rechnung der Haus—
befitzer verauslagten Kosten tragen den rechtlichen Charakter
der öffentlichen Abgaben und werden wie letztere, wenn die
Zahlung nicht rechtzeitig geleistet werden sollte, im Ver—
waltungszwangsverfahren beigetrieben.
Die Zahlungsverpflichteten können binnen vier Wochen
nach der Zustellung der Aufforderung gegen die Zahlungs—
leistung Beschwerde bei dem Gemeindevorstand erheben.
Gegen den zurückweisenden Beschluß des Gemeindevor—
standes ist die binnen 2 Wochen nach Zustellung dieses Be⸗
schlusses beim Kreisausschuß zu erhebende Klage zulässig.
—8
Den Gemeindebeamten ist der Zutritt zu den Räumen,
velche durch Leitungen irgend welcher Art mit der Ent—
vässerungsleitung in Verbindung stehen, zu gestatten.
86.
Vorstehendes Ortsstatut tritt, nach erfolgter Genehmigung
durch den Kreisausschuß, 4 Wochen nach der erfolgten orts—
üblichen Veröffentlichung in Kraft.
Brebach, den 11. Mai 1895.
Der Bürgermeister.
gez.: Fritsch.
J-Nr. 1972 RK. 4.
Henehmigt. Beschluß vom 22. Mai d. Is Nr. 5.
Saarbrücken, den 29. Juni 1895.
Der Kreisausschuß.
gez. Bake.
Vorstehendes Ortsstatut wird hiermit zur öffentlichen
senntniß gebracht.
Brebach, den 30. Juni 1895.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Fritsch.

Personal-Chronik.

Der bisherige Königliche Rentmeister Candels zu Merzig
st vom 1. Juni d. Is. ab zum Königlichen Steuersekretär
rnannt und dem Vorsitzenden der Einkommensteuer-Veran—
lagungs-Kommission zu Saarbrücken zur dienstlichen Ver—
wendung überwiesen worden.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
4. 2) 1. Juli 1895, Köln, Königl. Polizei-Präsidium,
3) 6 Schutzmänner, 4) Bewerber müssen von tadelloser
Führung, lese- und schreibfähig, mindestens Im 70cm groß,
durchaus gesund, nüchtern und gewandt sein, 5) 6 Monate,
6) bei erwiesener Qualifikation nach Ablauf der Probe auf
Lebenszeit, 7) —, 8) je 1000 Mk. Gehalt, 180 Mk. Woh—
nungsgeldzuschuß sowie freie Dienstkleidung jährlich, 9) ja,
bis zum Höchstbetrage von 1500 Mk. jährlich, 10) Bewer—
ber, welche noch im aktiven Tienst stehen, erhalten den Vorzug.
5. 2) 1. Juli 1895, Köln, OberBürgermeisteramt, 8)
Bureau-Assistenten IJ. Klasse, 4) einige Erfahrung im Bureau—
dienst, deutliche, flotte Handschrift Sicherheit im Rechtschreiben,
5) 6 Monate, 6) während der Probezeit 4wöchige, nach Ab—
lauf derselben Zmonatige Kündigung, 7) —, 8) und 9) wäh—
rend der Probezeit 110 Mk. monatliche Diäten, nach der
Anstellung 1400 Mk. Anfangsgehalt, steigend mit Alterszu—
lagen von je 100 Mek. alle 2 Jahre bis zum Höchstbetrage
von 2100 Mk., 10) die Stelle ist pensionsberechtigt mit An—
spruch auf Witwen- und Waisenversorgung; die Militärdienst—
zeit kommt nach den desfallsigen Bestimmungen als pensions—
fähige Dienstzeit in Anrechnung; Bewerber dürfen nicht über
35 Jahre alt sein; Meldungen sind unter Beifügung von
Zeugnissen, Zivilversorgungsschein und Lebenslauf sofort ein⸗
zureichen.

Saarbrücken, den 8. Juli 1895.
Der Königliche Landrath, Bake.

Deffentlicher Anzeiger.

5
Wer
eim Neen DaP oten
viel Geld ersparen will v
der bestelle die
neuesten Muster
der 37
Oetdeutzenen Tapetel-ThPiM
— ——
BrOMm DGB.
Dieselben übertreffen an
russergewöhnlicher Billigkeit
und überraschender Schönheit
 alles andere und werden
auf vorlangen Uberallhin
ranko gesandt.
Victoria Tapete
Grõsste Neuneit, vollendet
in Zeichnung u. Colorit,
konkurrenzlos im Preise, darf
als etwas ganz Aussergewöhnfiches
 in Keinem Hause fehblen.

O Hamburger Kaffee,
Fabrikat, kräftig und schön schmek
kend, versendet zu 690 Pfg. und
80 Pfa. das Pfund in Postkollis
von 9 Pfund an zollfrei.
Ferde Rahmstorf,
Ottensen bei Hamburg.

Makulatur
per Ctr. 10 M.
zu verkaufen.
Gebr. Hofer,
Saarbrücken.

Redaction des nicht-amtlichen Theils, Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.