Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Kr eis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Ir. 27

Montag, den 8. Juli

1895.

Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Die am 1. Juli 1895. fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staats⸗
schulden⸗Tilgungskasse — W. Taubenstraße 29 hierselbst —,
bei der Reichsbank-Hauptkasse, den Regierungs-Hauptkassen,
den Kreiskassen und den übrigen mit der Einlösung betrau⸗
ten Kassen und Reichbankanstalten vom 21. d. Mts, ab
eingeloöst. Auch werden die am 1. Juli 1895 fälligen Zins⸗
scheine der auf unsere Verwaltung übergegangenen Eisenbahn⸗
Anleihen bei den vorbezeichneten Kassen, sowie bei den auf
diesen Zinsscheinen vermerkten Zahlstellen vom 21. d. Mts.
ab eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen
und Werthabschnitten geordnet, den Einlbsungsstellen mit
einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und
den Betrag für jeden Werthabschnitt angibt, aufgerechnet
ist und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich
macht.
Wegen Zahlung der am 1. Juli fälligen Zinsen für die
in das Staatsschuldbuch eingetragenen Forderungen be—
nerken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen mitkels der
Post, sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank-Girokonten
Zer Empfangsberechtigten, zwischen dem 17. Ju ni und 8.
Julli erfolgt, die Baarzahlung aber bei der Staats⸗
schulden-Silgungskasse am 17. Juni, bei den
Regierungs-Hauptkassen am, 24. Juni und bei
den sonstigen außerhalb Berlins damit betrauten Kassen am
1. Juli beginnt.
Die Siaatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zins—
zahlungen werkläglich von 9 bis 1 Uhr, mit Ausschluß
des vorlezten Werktages in jedem Monat, am letzten Werk—
lage des Monats aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preußischer Konsols machen wir wieder⸗
holt auf die durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nachrichten
uͤber das Preußische Staatsschuldbuch“ aufmerksam, welche
durch jede Buchhandlung für 40 Pf. oder von dem Ver⸗
jeger J. Guttentag in Berlin durch die Post für 45
Psennige zu beziehen sind.
Berlkin, den 5. Juni 1895.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

Nach dem durch das Amtsblatt der Königlichen Re—
gierung zu Potsdam vom 9. Dezember 1864 veröffentlichten
Statute find die Stipendien dieser Stiftung von dem frü—
— R
beiten und nachdem das technische Unterrichtswesen vom 1.
April 1879 ab auf das Ressort des Ministeriums der geist—
lichen ꝛc. Angelegenheiten übergegangen ist, von dem Minister
—
leißige, dein Preußischen Sigatsverbande angehörige Studi—
rende genannter Anstalt auf die Dauer von drei Jahren
inter denselben Bedingungen zu verleihen, unter welchen die
Staats-Stipendien an Studirende dieser Anstalt bewilligt
werden.
Es können daher nur solche Bewerber zugelassen werden,
welche mit dem Zeugniß der Reife einer neunstufigen höheren
dehranstalt versehen sind und zugleich nachzuweisen vermögen,
daß fie sich durch vorzügliche Leistungen und hervorragende
Fähigkeiten ausgezeichnet haben.
Bewerber üum das vom 1. Oktober d. Is. ab zu ver—
gebende Stipendium werden aufgefordert, ihre desfallsigen
Gesuche an diejenige Königliche Regierung zu richten, deren
Verwaltungsbezirke sie ihrem Wohnsitze nach angehören.
Dem Gesuche sind beizufügen:
1. der Geburtsschein,
2. ein Gesundheitsattest, in welchem ausgedrückt sein muß,
daß der Bewerber die körperliche Tuͤchtigkeit fur die
praktische Ausübung des von ihm erwählten Berufes
und fur die Anstrengungen des Unterrichts in der
Anstalt besitzt,
ein Zeugniß der Reise von einer neunstufigen höheren
Lehranstalt,
die über die etwaige praktische Ausbildung des Be⸗
werbers sprechenden Zeugnisse,
5. ein Führungsattest,
z. ein Zeugniß der Ortsbehörde resp. des Vormundschaftsgerichts
 über die Bedürftigkeit mit specieller Abgabe
der Vermögensverhältnisse des Bewerbers,
die über die militärischen Verhältnifse des Bewerbers
sprechenden Papiere, aus welchen hervorgehen muß, daß
die Äbleistung seiner Militärpflicht keine Unterbrechung
des Unterrichts herbeiführen werde,
falls der Bewerber bereits Studirender der III., IV.
und V. Abtheilung der hiesigen Königlichen technischen
Hochschule ist, ein von dem Rektor der Anstalt aus—
zustellendes Zeugniß über Fleiß, Fortschritte und
Fähigkeiten des Bewerbers.
Berlin, den 10. Juni 1895.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage: Wehrenpfennig.

Aufforderung
zur Bewerbung um ein Stipendium der Jakob Saling'schen Stiftung.
Aus der unter dem Namen „Jakob Saling'sche Stiftung“
fur Studirende der Königlichen Gewerbe-Akademie, jetzt Fach⸗
zbtheilungen III. IV und Vder Königlichen technischen Hoch⸗
schule in“ Berlin begründeten Stipendien-Stiftung ist vom
—D— 600
Mtk. zu vergeben.
            
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