Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

—E

3. das Abpflücken der Blumen oder Zweige, sowie jede
jonstige Beschädigung der Pflanzungen, Anlagen und
Gräber,
jeder die Ruhe des Ortes störende Lärm und jedes
mit seiner Wuͤrde nicht verträgliche Verhalten.
812.
Jedes Begräbniß muß mit Angabe der Stunde, zu wel—⸗
her dasselbe sattfinden soll, 12 Stunden voher der Orts—
behörde angemeldet werden, welche befugt und verpflichtet ist,
das Begräbniß auf eine andere Stunde zu verlegen, insofern
es nöthig erscheint, um ein Zusammentreffen verschiedener
Leichenzüge zu vermeiden.
8 18.
Sobald ein Leichenzug auf dem Kirchhofe angekommen
sst, darf kein zweiter den letzteren betreten, vielmehr müssen
solche so lang außerhalb desselben sich stille aufhalten, bis
—
814.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei-Verordnung wer⸗
den, soweit nicht nach F 108 des St. G. B. eine höhere
Strafe verwirkt sein sollte mit Geldbuße bis zu 9 Mark
im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger Haft bestraft.
8 15.
Vorstehende Verordnung tritt am dritten Tage nach
Ablauf desjenigen Tages in Kraft, an welchem das die
Publikation enthaltend⸗ Kreisblatt in Saarbrücken ausge—
geben wird.
Brebach, den 15. Mai 1895.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister.
Fritsch.

nungsgeldzuschuß jährlich, 9) ja, 10) Bewerbungen sind an
die Kaiserl. Ober⸗Postdirektion Aachen einzureichen.
6. 2) 1 Stelle am 1. Juli und 1 am 1. September
1895, Mechernich, Kaiserl. Postamt, 3) 2 Landbriefträger,
4) Elementarkenntnisse, 53) 6 Monate, 6) auf Kündigung,
75 200 Mk., kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden, 8)
je 650 Mk. Gehalt und 60 Mk Wohnungsgeldzuschuß jähr—
lich, 9 ja, 10) Bewerbungen sind an die Kaiserl. Ober-Post—
direktion Aachen einzureichen.

Saarbrücken, den 1. Juli 1805
Der Königliche Landrath, Bake.

Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Der Kaufmann Wilhelm Rosos zu Sulzbach beabsichtigt
auf der ihm gehörigen Parzelle Flur J Nr. 1146/184 Bannes
Sulzbach,. ein
Schlachthᷣaus

zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, mit der Aufforderung, daß etwaige Einwendungen, welche
nicht, aut privatrechtiichen Tieln beruhen, binnen 14 Tagen bei
mir schriftlich in zwei Exemplaren oder zu Protodoll anzubringen
ind, sowie unter der Verwarnung, daß nach dieser Frist, welche
hren Afang mit Ablauf des Tages nimmt, an welchem die
diese Bekannimachung enthaltende Nummer des Sagrbrücker Kreis
blattes ausgegeben wird, Einwendungen in dem Verfahren nicht
mehr angebracht werden können.
BZeichnunaen und Beschreibung liegen bis dahin während der
Fnn weden auf dem hiesigen BuͤrgermeistererLimt zur Ein—⸗
sicht offen.
Gleichzeitig wird Termin zur mündlichen Erörterung der
rechtzeilig erhobenen Einwendungen von mir auf
Samdtag, den 20. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr,
in meinem Amtslokale anberaumt mit dem Eröffnen, daß im Falle
des Aushleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden
zleichwohl mit der Erhrterung der Einwendungen wird vorge—
zangen werden. 30
Sulzbach, den 26. Juni 1895. F
Der Bürgermeister
WMWoytbt.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 8) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
3) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
zJälisabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Sitelle.
9) Ob Ausficht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
. ) L. September 1895, Blankenheim (Eifel), Kaiserl.
Postamt, 8) Landbriefträger, 4) Elementarkenntnisse, 5) 6
Monate, 6) auf Kündigung, 7) 200 Mk. kang durch Ge—
zaltsabzüge gedeckt werden, 8) 650 Mk. Gehalt und 60 Mk.
Wohnungsgeldzuschuß jährlich, 9) ja, 10) Bewerbungen sind
an die Kaiserl. Ober-Postdirektion Aachen zu richten.
2. 2) 1. Juli 1895, Bonn, Ober-Vürgermeisteramt,
3) Polizeisergeant, 4) Rüstigkeit, Energie und Zuverlässigkeit,
5) 6 Monate, 6) auf Kundigung, 7) —, 8) 1000 Mk. Ge⸗
halt, 300 Mk. Miethsentschädigung und 100 Mk. Kleider⸗
zeld jährlich, 9) ja, 10) die Stelle ist pensionsberechtigt, die
Milifärdienstzeit vom Beginn des 21. Lebensjahres wird bei
der Pensionierung angerechnet.
3. 2) 1. September 1895, im Bezirk der Kaiserl. Ober⸗
Postdireltion Aachen, bei einem Kaiserl. Postamt J. Klasse,
3). Briefträger, 4) Elementarkenntnifse, 5) 6 Monate, 6)
auf Kuündigung, 7) 400 Mk. kann durch Gehaltsabzüge ge—
deckt werden, 8) 800 Mt, Gehalt und der gesetzliche Woh⸗
Redaction des nicht⸗ amtlichen Theils. Druc und Verlag von Gebrüder Hofer in Saar—

G Hamburger Kaffe,
Fabrikat, kräftig und schön schmek—
kend, versendet zu 60 Pfg. und
80 Pig. das Pfund in Postkollis
von 9 Pfund an zollfrei—
Fertl. Rahmstorf,
Ottensen bei Hamburg.

Makulatur
per Ctr. 10 .
zu verkaufen.
Gebr. Lofer,
Saar brucken.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.