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.J. Nr. 202 ersuche ich die Herren Bürgermeister, den
Militärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider, Schufter
oder Maschinenschlosser find. aufzugeben, bei ihrer Gestellung
zum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnifse über ihre
Leiftungen und ihre Führung vorzulegen, sofern solche
nicht bereits beim dießjährigen Musterungsgeschäst eingereicht
worden find.
FFerner werden die Herren Bürgermeister hierdurch er⸗
sucht, für die polizeiliche Neberwachung der zum diesjahrigen
Ober⸗Ersatgeschafte vorgeladenen Mannschaften auf dem Her⸗
und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren resp. Wohnorten
moͤglichsft Sorge tragen zu lafsen, um etwaigen Erxzessen
vorzubeugen.
Gleichzeitig wird hierbei bemerkt, daß die Herren Bürger⸗
meister bezw. deren Stellvertreter an fämmtlichen Geschäfts⸗
sagen im Termine zu erscheinen haben, falls nicht deren vor ⸗
herige Dispenfirung wegen dringender amtlicher Geschäfte
diervon durch den Unterzeichneten erfolgt ist.
Endlich werden die Herren Bürgermeister ersucht, mir
spätestens bis zum 22. d. Mis.
l. ein Verzeichniß der bei der Aushebung konkurrirenden
Bruder,
eine Nachweisung derjenigen Geftellungs⸗Pflichtigen,
welche entweder in Unfersuchung befindlich find, oder
die über fie verhaͤngte Strafe noch nicht verbußt haben,
mit Angabe der betreffenden Urieile und der Dauer
der erkannten Etrafe, einzureichen.
Saarbrücken, den 10. Mai 1894.
Bekanntmachung.
Sachregister zum Regierungs-Amtablatt pro 1893 find
zum Kostenbetrage von 50 Pfg. pro Stück auf dem hiefigen
Landrathsamte zu haben.
Saarbrücken, den ꝰ. Mai 1894.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
In Gemaßheit des 8 8 des Gesehes vom 12. April
1888, betreffend das Grundbuchwesen und die Zwangsvoll⸗
streckung in das unbewegliche Vermögen (Ges.S. S. 52),
wird hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß die
Unlegung des Grundbuchs für die im Gemeindebezirk Auersmacher
belegenen Grundstücke erfolgt ift.
Von der Grundbuchanlegung find jedoch folgende Par⸗
zellen ausgeschlossen:
a. Parzellen, welche unter die Bestimmung des Z 2 der
Grundbuchordnung fallen:
Flur III Nr. etο und Flur XI Nr. ν
b Parzellen, welche nicht unter die Bestimmungen des
2 der Grundbuchordnung fallen:
Flur VI Nr. 1926, 1921i.
„ VII Nr. 36.
IXVr. ιεα, ααα.
—DDVOD—
u XIv Nr. 26. m
Saarbrücken, den 6. Mai 184. 1
Königliches Amtsgericht /J.
2
Auf Grund des J 3 des Gesetzes über das Grundbuch—
wesen und die Zwangsvollftreckung in das unbewegliche
Vermoͤgen im Geltungsbereiche des rheinischen Rechts vom
12. April 1888 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die
Anlegung des Grundbuchs für die Gemeinde Holz erfolgt
ist; ausgenommen find jedoch die öffentlichen Gewässer und
Wege und folgende einzelne Parzellen:
Flur 2 Nr. 80, ,, 94, 8α, εεια, 307
308, 309, νν, 340, 341
Flur 3 Nr. 212, 2α, 2αιι;
Flur 4 Nr. 88α, Nι, 26, αMι, 308;
Flur 5 Nr. 2..
Sulzbach, den 28. April 1894.
Königliches Amtsgericht II.
Dass Grundbuch für die Gemeinde Naßweiler ist
angelegt. J
Vöolklingen, den 8. Mai 1894.
Königliches Amtsgericht II.
Der Koͤlner Verein für erziehliche Knabenhandarbeit
eröffnet am 20. August d. Is., Morgens 8 Uhr, in der
dortigen Schule auf der Burgmauer No. 31 einen Lehrgang
in Papp⸗, Schnitz, und Hobelbank-Arbeiten für solche Lehrer
der Rheinprovinz, welche sich in diesen Arten des Knaben⸗
handarbeitsunterrichts ausbilden wollen. Der Schluß des
Lehrgangs findet am 8. September Mittags statt. Der
Beitrag beträgt 258 Mk., die Kosten für den Aufenthalt in
Köln sollen sich auf etwa 80 Mk. belaufen. Weitere
Auskunft ertheilt der Stadtschulrath Dr. Brandenberg in
Zöln. Anträge auf Beurlaubung find rechtzeitig bei der
stöniglichen Regierung durch den Unterzeichneten zu stellen.
Saarbrücken, den 17. Mai 1894.
Der Königliche Kreisschulinspektor.
Ewald?
Bei der heute vorgenommenen Ausloosung von Stadt⸗
obligationen find von der Anleihe 1884 (Allerhöchstes
Privilegium vom 29. September 1884 17 Obligationen zu
1000 Mark und zwar die Nummern 1, 12, 41, 59, 80,
IIG, 201, 269, 286, 369, 387, 429, 460, 478, 499 608
und 524, sowie 2 Obligationen zu 500 Mark und zwar die
Nummern 78 und 885 gezogen worden.
Von der Anleihe 1887 (Allerhöchstes Privilegium vom
29. Juni 1887) find 9 Obligationen zu 1000 Mk. und
zwar die Nummern 127, 149, 1738, 181,. 209, 258, 270,
277, und 353 sowie zwei Obligationen zu 500 Mk. und
zwar die Nummern 26 und 57 gezogen worden.
Von der Anleihe 1889 (Allerhöchstes Privilegium vom
27. November 1889) find 13 Obligationen zu 1000 Mt.
und zwar die Nummern 3, 109, 146, 178, 212, 282, 8326,
329. 377, 391, 426, 489 und 514 gezogen worden.
Die vorbezeichneten Obligationen werden hierdurch zur
Tilgung und Einlösung aufgerufen. Zur Auszahlung der⸗
selben ist Termin auf den 1. Juli 1894 festgesttzt und
verden die Inhaber aufgefordert, den Nennwerih derb⸗
ligationen und Zinsabschnitte an dem genannten Tage oder