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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
Nr. 21.
Montag, den 21. Mai
ISSAM.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden. —
Des Königs Majestät haben' zu befehlen geruht, daß
der Rheinische Provinzial-Landtag zum 27. Mai dieses
Jahres nach Düffeldorf zusammen berufen werde.
Koblenz, den 5. Mai 1894.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz
Königlicher Landtags-Kommissarius.
Nasse.
12. Wilhelm Roesinghaus von Niederreuyse.
13. Wilhelm Schorre von Bredenbruch,
14. Wilhelm Nockemann von Rosenthalseifen,
15. Gustav Bisterfeld von Rosenthalseifen,
16. Gotthold Nockemann von vieberhausen,
17. Lehrer Schneider von da,
18. Pfarrer Reinhold von da.
Trier, den 6. Mai 1894.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg⸗Gruszezynski
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung,
betreffend die 136. Verloosung von 837/290 igen, unterm 2. Mai 1842
ausgefertigten Staatsschuldscheine.
In der Nummer 12 unseres Amtsblattes vom 22. März
d. J. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 8. März d. Is. über die an demselben
Tage bewirkte 15. Verloosung von 30/0 igen, unterm
2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen veröffent⸗
licht worden.
Abdrücke der Nummernliste, sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Hauptkasse
und in den. Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offengelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge—
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosfüngen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 2. April 1894.
Königliche Regierung.
von Heppe'
Warnung.
Schon wiederholt ist der landwirthschaftlichen Bevölkerung
der dringende Rath ertheilt, fremden Personen und inssondere
den Handelsleuten, soweit es nicht unumgänglich nothwendig
ist, das Betreten der Ställe zu verwehren, wenn dies aber
nothwendig ist, vorher eine gründliche Reinigung der be—
treffenden Personen an Händen und Füßen vornehmen zu
lassen. Nachdem in letzter Zeit die Maul- und Klauenseuche
wieder verschiedentlich von Händlern von einem Stalle zum
andern übertragen, wie dies insbesondere festgestellter Weise
durch den Händler Moritz Juda in Bitburg geschehen ist,
nehme ich nochmals Veranlassung, jedermaun zur größten
Vorficht bei der Zulassung von Händlern und fremden
Personen überhaupt zum Stalle zu ermahnen.
Trier, den 10. Mai 1894.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten vom 4. v. Mts.
Nr. 4532 ist dem Presbyterium der evangelischen Gemeinde
Lieberhausen im Kreise Gummersbach gestattet worden, behufs
Aufbringung der Mittel zu dem Pfarrhausne ibau daselbst,
im laufenden Jahre eine Haussammlung bei den evangelischen
Bewohnern der Regierungsbezirke Koblenz und Trier durch
Abgesandte aus der gedachten Gemeinde abhalten zu lafssen:
Mit der Ausführung der Sammlung sind beauftragt:
1. Bürgermeister Pfeiffer von Lieberhausen,
2. Theodor Lienenkemper von da,
3. Gottlieb Weuste von Bruch,
14. Wilhelm Schorro von Lautenbach,
5. August Plate von Pieue,
3 August Valpert von Bruch,
7. Gustav Borlinghaus von Oberreuyse,
8. Wilhelm Weyland jun. von Bredenbruch,
9. Ferdinand Rath von Grünenthal,
10. Karl Lenz von Niederceuyse,
11. Wilhelm Koester von Oberreuy'e,
Urkunde, betreffend die Gründung einer evangelischen Kirchengemeind—
Altenwald, Kreis Saarbrücken.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen
Angelegenheiten und des Evangelischen Oberkirchenrathes,
sowie nach Anhörung der Betheiliaten wird hierdurch Folgen—
des festgesetzt:
81.
Die evangelischen Bewohner der Ortschaften Altenwald
und Hühnerfeld, Kreis Saarbrücken, werden aus der Kirchen—
gemeinde Sulzbach, Synode Saarbrücken, ausgepfarrt und