Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

738

route oder durch die von der oberen Militärbehörde ertheilte
Ordre ausweisen
3. von den mit Freikarten versehenen öffentlichen Be—
amten, sowie von Fuhrwerken und Thieren, deren sich die—
selben auf Dienstreisen innerhalb ihrer Geschäftsbezirke
bedienen, von Steuer⸗, Post- und Polizei-Beamten? in
Uniform auch ohne Freikarten;
4. von ordinären Posten einschließlich der Schnell-,
Cariol⸗ und Reitposten nebst Beiwagen, ingleichen von
öffentlichen Kurieren und Estafetten und von allen von
Postbeförderungen leer zurückkehrenden Wagen und Pferden;
5. von Fuhrwerken und Thieren, mittelst deren Transporte
für Rechnung des Staates geschehen, auf Vorzeigung von
Freipässen; von Vorspannfuhren auf der Hin- und Rückreise,
wenn sie sich als solche durch die Bescheinigungen der Orts—
behörde, ingleichen von Lieferungsfuhren, ebenfalls auf der
Hin⸗ und Rückreise, wenn sie sich als solche durch den
Fuhrbefehl ausweisen;
Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf die für
fiskalische Betriebe oder deren Rechnung ausgeführten Fuhren;
6. von Feuerlösch⸗, Kreiss und Gemeinde-Hülfsfuhren,
von Armen⸗- und Arrestanten Fuhren.
Zusätzliche Bestimmungen.
Zu der für den Abgabenbetrag maßgebenden Bespannung
eines Fuhrwerks werden sowohl die zur Zeit der Berührung
der Hebestelle angespannten, als auch allie diejenigen Thiere
gerechnet, welche ohne augenscheinlich eine andere Bestimmung
zu haben bei dem Fuhrwerke befindlich sind.“
Bezüglich der Abonnementskarten wurde Folgendes
beschloffen:
Für diejenigen Personen, die die Brücke täglich benutzen
wollen, werden Abonnementskarten eingerichtet. uͤnd zwar
zur Hälfte desjenigen Betrages, den eine Person bei täglich
zweimaligem Passiren der Brücke an 300 Tagen (Werktagen)
des Jahres zu entrichten haben würde, also ——I —9Mk.
pro Jahr und außerdem fuͤr je ein Essen tragendes Ha is⸗
haltsmitglied eines Arbeiters eine Beikarte zum Jahresbetrage
von 3 Mk. und für jedes Schulkind ebenfalls zum Betrage
von 8 Mk. Sobald sich übersehen läßt, daß die Amortisation
ꝛc. ꝛc. des Baukapitals günstiger wird, als angenommen,
sollen noch weitere Ermäßigungen eintreten.
Bezüglich der Schulkinder wird bemerkt, daß Volks⸗
schulkinder zum Schulbesuch die Brücke überhaupt nicht zu
passiren brauchen, dies lediglich nur solche Schüler trifft,
die höhere und auswärtige Schulen ꝛc. besuchen.
Gewählt bezw. wiedergewählt wurden folgende Herren:
IX. zu Kreisdepütirten, gemäß n8 31 der
Kreis-Ordnung auf 6 Jahre:
1. Gutsbesitzer Ludwig Heinrich Röchling aus St. Johann,
2. Kommerzienrath Karl Röochling aus Saarbrücken;
X. zu Kreis-⸗Ausschußmitgliedern, gemäß
88 76 und 78 der Kr. O. auf 6 Jahre:
L. Gemeindevorsteher Christian Regitz aus Carlsbrunn,
2. Fabrikbesitzer Heinrich Raspiller aus Fenne;
XI. zu Provinzial-Landtags-Abgeordneten
auf Grund der 88 10, 12, 14 und 19 der Provinzial⸗
Ordnung auf 6 Jahre:
1. Gutsbesitzer Ludwig Heinrich Röchling aus St. Johann,
2. Kommerzienrath Karl Röchling aus Saarbrücken,
3. Kommerzienrath Emil Haldy aus St. Johann,
4. Fabrikbesitzer Louis Vopelius aus Sulzbach;
XII. zum Rendanten der Kreissparkafsse
hier, auf eine fernere Amtsdauer von 8 Jahren, unter Belassuug

der Amtskaution wie bisher auf 10 000 Mk. und der Be⸗
soldung auf 150/0 der jährlichen Zins· Ueberschufse, jedoch
nur bis zu einem Höchstbetrage 10000 Mk. pro Jahr:
Friedrich Dettweiler von hier;
XIII. in die Kommission zur Kontrole der
KLreis⸗Spar- und Darlehnskafse gemäß g20 des
Statuts auf unbestimmte Zeit:
Bergrath Loerbrocks von hier;
XIV. in jene zur Vertheilung der Einquar—
tirung auf die einzelnen Gemeinden während des
Friedenszustandes (z 7 des Reichsges. vom 25. Juni 1868)
auf unbestimmte Zeit:
Fabrikbesitzer Karl Reppert aus Friedrichsthal;
XV. in die Militär-Ersatzkommission gemäß
830 des R.«G. v. 2 Mai 1874 und 8 2 No. '6 der
W.⸗O. bis 1897:
a. als Mitglieder:
I. Heinrich Halck, Rentner und Beigeordneter aus Saar—
brücken,
2. Friedrich Dill, Unternehmer aus Saarbrücken,
3. Peter Klein, Ackerer aus Eiweiler,
4 Vouis Vopelius, Fabrikbesitzer aus Sulzbach,
b. als Stelbvertreter:
1. Kunkel, Gemeindevorsteher aus Fechingen,
2. Eduard Reppert, Fabrikbesitzer aus Saarbrücken,
3. Johann Adam Schröder, Ackerer aus Riegelsberg,
4. Mathias Raabe, Bäreauvorsteher aus Malstatt⸗; Burbach,
XVI. als Vertrauensmänner zur Bildung
der Ausschafse far die Aufstellung der Schöffen—
und Geschworenen-Listen gemäß 88 40 und 87 des
Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 auf 1 Jahr
bei den Amtsgerichten des Kreises
a. Saarbrücken:
1. Julius Müller aus Saarbrücken,
2. Paul Röchling aus Saarbrücken,
3Karl Karcher aus St. Johann,
Heinrich Köhl aus Malstatt-Burbach,
Fritz Dill. aus Saarbrücken,
Heinrich Walter aus St. Arnual.
Karl Schmidt aus Gersweiler;
b. Sulzbach,
Louis Vopelius aus Sulzbach,
Apotheker Treffon aus Sulzbach,
Karl Reppert aus Friedrichsthal,
Ernst Wentzel aus Friedrichsthal,
Friedrich Schmidt sen. aus Holz,
Hermann Köhl aus Quierschied,
Alex Bauer zu Hof Großwald,
c. Völklingen:
Albrecht Korn aus Luisenthal,
Heinrich Rapiller aus Fenne,
douis Röchling aus Völklingen,
Thristian Regitz aus Carlsbrunn,
Johann Speicher-Lehnerts aus Puttlingen,
6. Maschinenwerkmeister Röller in Obervoͤlklingen,
7. Johann Altmeier aus Sellerbach;
XVII. Als Schiedssmann für den Schiedsmanns—⸗
bezirk Brebach-Bübingen⸗Güdingen, anstelle des
wegen Alters freiwillig zurückgetretenen Lehrers a. D. Velten
aus Brebach der Gemeinde-Vorsteher Georg Göritz aus
Güdingen;
XVIIIa. zur Pferde-Musterungs- und bezw.
Aushebungs-Kommission auf 6 Jahre:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.