Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
de 9 g g
Präsidenten.

Der Herr Ober-⸗Präsident der Rheinprovinz hat zufolge
Erlesses vom 9. Dezember d. J., dem Vorstand' des Vereins
für Geflügelzucht zu Mülheim a. d. Ruhr die Erlaubniß
erthreilt, im Monat März 1894 bei Gelegenheit der seitens
des Verbandes Rheinischer Geflügelzuchtvereine geplanten
Ausst llung eine öffentliche Ausspielung von Wassergeflügel,
Hübnern, Tauben, Sing⸗ und Ziervögeln, sowie zur Geflügel—
zucht dienenden Gegenständen zu veranstalten und die aus—
zugehenden Loose auch innerhalb des Regierungsbezirks Trier
zu vertreiben.
Trier, den 19. Dezember 1893.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat der
Verwaltung der Erziehungs- und Pflegeanstalt Hephata“
für Blödsinnige zu M.-Gladbach die Erlaubniß ertheilt, für
die Zwecke der Anstalt eine Haussammlung bei den evan—
gelisgen Bewohnern der Rheinprovinz in jedem der Jahre
1894, 1895 und 1896 abhalten zu lassen.
Mit dem Einsammeln der Beiträge sind beauftragt:
Ferdinand Flockenhaus aus München-Gladbach.
2. Reinhard Kuntz aus Elberfeld,
3. August Heinrichs aus Ruthenbeck, Stadtkreis Elberfeld,
. August Krämer aus Nimbrecht, Kreis Gummersbach.
Trier, den 20. Dezember 1893.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.

Bekanntmachung
betreffend die 26. Verlosung von Schuldverschreibungen der 4prozentigen
Staatsanleihe von 1868 A.
In der Nummer 51 unseres Amtsblattes vom 21. d.
Mis. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 5. d. Mts. über die an demselben
Tage bewirkte 26. Verloosung von Schuldverschreibungen
der 4prozentigen Staatsanleihe von 1868 4 veröffentlicht
worden.
Abdrücke der Nummernliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kafsenraum unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Rent⸗
meister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur Ein—
sicht der Betheiligten offen gelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam
gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten“ die Erhebung
der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher siattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
—DDDD
Trier, den 29. Dezember 18983.
Königliche Regierung.
von Heppe.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die nächste Prüfung der die Berechtigung zum einjährig—
freiwilligen Militärdienste nachsuchenden jungen Leute findet
am Mitwoch, den 7. März, 1894, Nachmittags 2 Uhr,
und an den beiden folgenden Tagen im Sitzungssaale der
Königlichen Regierung hierselbst statt.
Bei der Meldung zu dieser Prüfung, welche gemäß
891, 2 der Wehrordnung vom 22. November 1888 schrift⸗
lich bei der unkerzeichneten Kommission bis spätestens zum
J. Februar kft. J. erfolgen muß, sind die Vorschriften des
8 89, 4 und 5 der genannten Wehr-Ordnung zu beachten
und wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß
dem Gesuche ein selbstgeschriebener Lebenslauf beizufügen
und anzugeben ist, in welchen zwei fremden Sprachen der
sich Meldende geprüft zu werden wünscht.
Trier, den 21. Dezember 1893.
Der Vorsitzende der Prüfungs-Kommission
Naumann.

Bekanntmachung.
Der unter dem 12. Mai 1886 gegen den Bergmann
Mathias Zimmer aus Buchschachen wegen schweren Diebstahls
erlassene Steckbrief wird zurückgezogen.
Saarbrücken, den 28. Dezember 1898.
Königliche Staatsanwaltschaft.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair⸗Anwärter
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) Anfang Januar 1894, Aachen, Königl. Polizei—
direktion, 3) Polizeiwachtmeister, 4) Nüchternheit, Energie,
gutes moralisches Verhalten, körperliche Gesundheit und
Rüstigkeit, Größe von mindestens 1I m 70 em, bedeutende
körperliche Kraft, gutes Auffassungsvermögen, gute Schul—
bildung, gute Gewandtheit in der schriftlichen und mündlichen
Darstellung und Schuldenfreiheit; die Bewerber müssen
mindestens Vizefeldwebel oder Vizewachtmeister im aktiven
Heere gewesen sein, 5) 6 Monate, 6) zunächst probeweise
event. später auf Lebenszeit, 7) — 8) 1200 Mk. Aafangs⸗
gehalt, 180 Vtk. Wohnungsgeldzuschaß und freie Dienst—
kleidung (Uniform), 9) ja, durch successives Aufrücken in die
yöheren Gehaltsklassen bis zum Höchstgehalt von 1600 Mk.,
daneben bleibt die Höhe des Wohnungsgeldzuschusses und die
freie Uniform unverändert, 10) während der Probezeit wird
nur eine Remuneration in Höhe des Anfangsgehalts der
Wachtmeister von 1200 Mk. jährlich gezahlt.
2. 2) 1. April 1894, Aachen, Kaiserl. Postamt 1,
3) Briefträger, 4) Elementarkenntnisse, 5) 6 Monate, 6)
auf Kündigung, 7) 400 Pik., kann durch Gehaltsabzüge
gedeckt werden, 8) 900 Mk. Gehalt und 180 Mk. Wohnungsgeldzuschuß
 jährlich, 9 ja, 10) Bewerbungen sind an die
Kaiserl. Ober-Postdirektion Aachen zu richten
            
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