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Kr eis⸗
Amtliches Anzeigeblatt für
MAr. 16
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Die im Jahre 1894 zu Berlin abzuhaltende Prüfung
für Vorsteher an Taubstummen-Anstalten wird am 29.
August beginnen.
Meldungen zu derselben sind bis zum 15. Juli d. Is.
bei demjenigen Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium, in
dessen Aufsichtskreise der Bewerber angestellt oder beschäftigt
ist, unter Einreichung der im 8 5 der Prüfungs-Ordnung
vom 11. Juni 1881 bezeichneten Schriftstücke anzubringen.
Bewerber, welche nicht an einer Anstalt in Preußen thätig
sind, können ihre Meldung bei Führung des Nachwmeises,
daß solche mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten bezw. ihrer
Landesbehörde ersolgt, bis zum 25. Juli d. Is. unmittelbar
an mich richten.
Berlin, den 16. März 1894.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
Montag, den 16. April
ISSAM.
Die von dem Evangelischen Oberkirchenrath genehmigte,
in den evangelischen Kirchen der acht älteren Provinzen des
Königreichs Preußen abzuhaltende Sammlung für den Ban
eines neuen Diakonissen-Krankenhauses in Jerufalem soll
nach der Bestimmung des Königlichen Konsistoriums in den
evangelischen Kirchen der Rheinprovinz am Sonntag, den
1. April d. Is. stattfinden.
Die Königlichen Steuerkassen werden angewiesen, die
aufkommenden Erträge anzunehmen und an unsere Hauptkasse
abzuliefern.
Sine Darstellung der Verhältnisse, welche die Sammlung
begründen, wird durch das Amtsblatt des Konsiftoriums
veröffentlicht werden.
Trier, den 283. März 1894.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: Devens
Bekanntmachungen der Königl. Regierunag.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Der Gewerbeinspektor von Ronowski zu Saarbrücken
ist zum 1 April d. Is. nach Merseburg versetzt. *
Die Verwaltung der Gewerbeinspektion Saarbrücken
ist von dem genannten Zeitpunkte ab dem bisherigen
Gewerbe-Inspektions-Assistenten Dr. Isenbeck aus Liegnitz
übertragen.
Trier, den 31. März 1894.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe
Des Königs Majestät haben dem Vorstande der ständigen
Ausstellung für Kunst und Gewerbe zu Weimar mittelst
Allerhöchsten Erlasses vom 26. v. Mts. die Erlaubniß zu
ertheilen geruht, zu der von ihm mit Genehmigung der
Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung in diesem Jahre
wiederum zu veranstaltenden Ausspielung von Gegenständen
der Kunst und des Kunstgewerbes auch im diesseitigen
Staatsgebiete, und zwar in dessen ganzem Bereiche, Loose
zu vertreiben.
Trier, den 25. März 1894.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Bekanntmachung,
betreffend die 16. Verloosung von 3/209/0 igen, unterm 2. Mai 1842
ausgefertigten Staatsschuldscheine.
In der Nummer 12 unseres Amtsblattes vom 22. März
d. Is ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 8,. März ed. Is. über die an demselben
Tage bewirkte 15. Verloosung von 31 8/0 igen, unterm
2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen veröffent—
licht worden.
Abdrücke der Nummernliste, sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Haupt—
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Rentmeister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offengelegt.
Es wird hierauf mit der Aufforderung aufmerksam ge—
macht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung der
Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weitereün Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 2. April 1894.
Königliche Regierung.
von Heppe.