Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nr. I

Saarbrücker

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Kreis—

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10 Wia.
den Kreis Saarbrücken.

Amtliches Anzeigeblatt für

Montag, den 2. April

ISSAM.

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden,
Feststellung der Vergütungspreise für die Landlieferungen an Brotmaterial, Hafer, Heu und Stroh, in Gemäßheit der 88 15
und 19 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1878, für die t vom 1. April 1894 bis 31. März 1896

Bezeichnung des

Bergütungspreis pro 100 Kilogramm
(in Ma Hrennigen)

8
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7

Lieferungsverbandes
Landräthlichen Kreises)

für denselben bestimmten
Hauptmarktortes

1Stroh
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Weizen⸗
mehl

11

Saarbrücken St. Johanu
Koblenz, den 14. März 1894.

Der Oberpräsident der Raeinprovinz.
In Vertretung: von Estorff.
(Stadt), Bitburg, Bernkastel, Wittlich, Daun und
Prüm, sowie
den Regierungs-Assfessor Engelhard zu Trier zum
Vorsitzenden der Schiedsgerichte für die Kreise Trier
(Stadt), Bitburg, Bernkastel, Wittlich, Daun und
Prüm und zum stellvertretenden Vorsitz den der
Schiedsgerichte für die Kreise Trier (Vand), Saarburg,
Merzig, Saarlouis, Saarbrücken, Otwweiler und
St. Wendel,
für die Dauer ihres derzeitigen Hauptamtes ernannt.
Trier, den 14. März 1894.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Nachwerisung der an den Marktorten bezw, innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
von Pferdefutter und Streu maßgebenden Durchschnitke der höchsten
Tagespreife, einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert.
für den Monat Februar 1894

**
*

Namen
der Marktorte bezw.
Lieferunasverbände.

Es sind zu zahlen
für 100 Kilogr.

—
—
—
—

ztroh

1.St. Johann —Saarbrückenh
2. Saarlonis 18
Trier, den 8. März 1894.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe—.

45
10

Durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten vom 7. Juli
vorig. Is. Nr 8895 ist dem einstweiligen Kirchenvorstande
des evangelischen Pfarrvikariats Osterfeld im Kreise Recklinghausen,
 Provinz Westfalen, die Erlaubniß ertheilt worden,
behufs Aufbringung der Mittel zum Kirchenbau in Osterfeld
eine Haussammlung bei den evangelischen Bewohnern der
Rheinprovinz bis Ende Juli d. J. durch Abgesandte aus
der genannten Gemeinde abhalten zu lassen.
Mit der Abhaltung der Sammlung sind beauftraat;
1. der Pfarrer Hemme,
2 der Lehrer Frickenstein,
beide aus Osterfeld.
Trier, den 3. März 1894.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe
Die in der Bekanntmachung vom 9. März v. J.
II. 1545 (Amtsblatt Seite 155) erwähnte Haussammlung
zur Vollendung des Dombaues zu Kölu ist auch in dem
laufenden Jahre abzuhalten. Die eingegangenen Beträge

Nachdem der bish rige Vorsitzende der im Regierungs—
Rezirke Trier errichteten Schiedsgerichte der Rheinischen
landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft, Regierungs-Assessor
Lindenberg, und der bisherige Stellvertreter dieses Vorsitzenden,
Regierungs-Rath Knaus, durch Versetzung aus ihrem hiesigen
Hauptamte ausgeschieden sind, haben die Herren Minister
des Innern, für Handel und Gewerbe und für Landwirth—
schaft, Domänen und Forsten an Stelle der Genannten
. den Regierungs-Assessor Wagener zu Trier zum Vor—
sitzenden der Schiedsgerichte für die Kreise Trier
Land), Saarburg, Merzig, Saarlouis, Saarbrücken,
Ottweiler und St. Wendel und zum stellvertretenden
Vorsitzenden der Schiedsgerichte für die Kreise Trier
            
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