5. 2) 1. Februar 1894, Koblenz, Königl. Garnison—
verwaltung, 3) Kasernenwärter, 4) Besitz des Civilver—
sorgungsscheins, Gesundheit, körperliche Rüstigkeit, geordnete
Lebensverhältnisse, Schuldeufreiheit, Nüchternheit, Vorlegung
der Militärpapiere, Führungszeugnisse und sonstige Aus—
weise über Lebens- und Dienstverhältnisse, auch für die Zeit
seit dem Ausscheiden aus dem Heeresdienste bis zum Tage
der Bewerbung, 5) 6 Monate, 6) auf 6wöchige Kündigung,
7) —, 8) 700 Mk. jährlich neben freier Wohnung,
Feuerungs⸗ und Erleuchtungsdeputaten oder entsprechende
Beldvergütung, 9 steigt bis zu 1100 Mk. jährlich nach dem
Dienstalter, 10) Bewerbungen sind an die Königl. Inten—
dantur 8. Armee-Corps in Koblenz zu richten; Reisen zur
ärztlichen Untersuchung auf Gesundheit und Rüstigkeit, ferner
die Reise zum Anstellungsorte und im Entlassungsfalle von
da zurück hat Bewerber auf eigene Kosten zu machen; Mar—⸗
ketendereibetrieb kann nicht in Aussicht gestellt werden.
7. 2) 1. März 1894, Köln, Königl. Garnisonver⸗
waltung, 3) Kasernenwärter, 4) Besitz des Civilversorgungsscheins,
Gesundheit, körperliche Rüstigkeit, geordnete Lebens—
verhältnisse, Schuldenfreiheit, Nüchternheit, Vorlegung der
Militärpapiere, Führungszeugnisse und sonstige Ausweise
über Lebens- und Dienstverhältnisse, auch für die Zeit seit
dem Ausscheiden aus dem Heeresdienste bis zum Tage der
Bewerbung, 5) 6 Monate, 6) auf 6wöchige Kündigung,
7) —, 8) 700 Mk. jährlich neben freier Wohnung,
Feuerungs⸗ und Erleuchtungsdeputaten oder entsprechende
Geldvergütung, 9 steigt bis zu 1100 Mk. jährlich nach dem
Dienstalter, 10) Bewerbungen sind an die Königl. Inten—
dantur 8. Armee-Corps in Koblenz zu richten; Reisen zur
ärztlichen Untersuchung auf Gesundheit und Rüstigkeit, ferner
die Reise zum Anstellungsorte und im Entlassungsfalle von
da zurück hat Bewerber auf eigene Kosten zu machen;
Marketendereibetrieb kann nicht in Aussicht gestellt werden.
8. 2) 1. März 1894, Köln (Rhein), Kaiserl. Postamt 1,
3) Briefiräger, 4) Elementarschulbildung und körperliche
Räustigkeit, 5) 6 Monate, 6) auf 4wöchige Kündigung,
7) 400 Mk, kann durch Gehaltsabzüge gebildet werden,
8) 900 Mk. Gehalt und 180 Mk. Wohnungsgeldzuschuß
jaͤhrlich, 99 das Gehalt steigt bis 15800 Mk. jährlich,
10) Bewerbungen sind an die Kaiserl. Ober-Postdirektion
Köln (Rhein) zu richten.
9. 2) sofort, Lebach, Königl. Amtsgericht, 3) Kanzlei⸗
gehilfe, 4) Gewandtheit im Lesen und Schreiben, 5) —
6) auf Kündigung, 7) —. 8) ca. 40 Mk. monatlich, 9)
unbestimmt.
10. 2) sofort, Linz, Bürgermeisteramt, 3) Polizeisergeant,
Wegewärter und Vollziehungsbeamter, 4) gute leserliche
Handschrift, körperliche Rüstigkeit, erwünscht Kenntniß der
Wegearbeiten, 5) 6 Monate, 6) auf A jährige Kündigung,
7) —, 8) 1000 Me. Gehalt jährlich, 9) —, 10) die Stelle
ist nicht pensionsberechtigt.
11. 2) sofort, Mühlheim (Rhein), Bürgermeisteramt,
3) Stadtbote, 4) kräftige Körperbeschaffenheit, Kenntnisse im
desen, Schreiben, Rechnen, unbescholtener Lebenswandel, 5) 6
Monate, 68) auf 83monatige Kundigung, 7) —, 8) 900 Mtk.
Gehalt jahrlich, fteigend von 4 zu 4 Jahren um je 100 Mk.
bis zum Höchfibetrage von 1200 Mk., anßerdem wird eine
Mieisentschhäͤdigung von 144 Mk. gewährt, 9) —, 10) die
Stelle ist penfionsberechtigt, bei einer event. Penfionierung
wird jedoch die Militärdienstzeit nicht in Anrechnung gebracht.
12. 2) 1. Januar 1894, Ottweiler, Bürgermeisteramt,
2). Felduter, Mkörverliche Rüftiakeit. 5) —, 6) auf 1monatige
Kündigung, 7) —, 8) 600 Mk. Gehalt jährlich, 9) nein,
10) die Stelle ist nicht pensionsberechtigt.
13. 2) 1. April 1894, Rheydt, Polizeiverwaltung, 3)
Schutzmann, 4) gute Schulkenntnisse und gute Handschrift,
jowie guter Leumund und körperliche Rüstigkeit, 5) 6 Monate,
8) auf 3monatige Kündigung, 7) —, 8) 1000 Mk. Gehalt
und 100 Mek. Kleidergeld jährlich, 9) bei guter Führung
und guten Leistungen ist Verbesserung durch Aufrücken in
eine Polizeisergeantenstelle nicht ausgeschlossen, 10) die Stelle
ist nicht pensionsberechtigt.
14. 2) 1. Januar 1894, Rheydt, Königl. Amtsgericht,
3) Kanzleigehilfe (Lohnschreiber), 4) gute Handschrift und
Gewandtheit im Lesen von Schriftstücken, 5) —, 6) auf
Qündigung, 7) —, 8) 70 bis 75 Mk monatlich, 9) ja.
15. 2) sofort, Stationsort kann erst später bestimmt
werden, Königl. Eisenbahn; Betriebbamt Trier, 8) Lade—
meisteraspirant, 4) deutliche und geläufige Handschrift, Fähig—
keit, eine schriftliche Anzeige in angemessener Form zu machen;
Rechnen in den 4 Grundarten, auch mit gewöhnlichen und
Dezimalbrüchen; allgemeine Kenntniß in der Erdkunde üdber
Deutschland und die angrenzenden Lander, 5) 1 Jahr,
5) nach Ablanf der Vrobezeit und der darauf bestandenen
Prüfung zum Lademeister auf 8monatige Kündigung, 7) vor—
ufig keine, später 460 Mk., welche durch Abzüge von der
Besoldung angesammelt werden können, 8) 88 Mk. Monats—
hesoldung, sowie in einzelnen Stationsorten widerrufliche
Ortszulage bis 10 Mk. monatlich, 9) Monatsbesoldung er—⸗
Jöht sich bis auf 100 Mk.; nach etatsmäßiger Anstellung
As Lademeister ein Jahresgehasit von 1200 bis 1800 Mk.
jeben Wohnungsgeldzuschuß oder Dienstwohnung, 10) Be—
werbungen von Personen, welche nicht im Besitze des Civil—
dersorgungsscheins sind, werden unter keinen Umständen
berücksichtigt.
16. 2) sofort, Sulzbach, Königl. Amtsgericht, 8) Kanz—
seigehilfe (Lohnschreiber), 4) gute Handschrift, 5) —, 6) in
der Regel 1monatige Kündigung; die Entlassung kann jedoch
auch jederzeit ohne Kündigung erfolgen, 7) —, 8) der ver⸗
dieute Schreiblohn, welcher für die Seite Schreibwerk auf
5 bis 10 Pf. festgesetzt wird; das manatliche Einkommen
wird voraussichtlich 60 bis 80 Mk: betragen, 9 ja, da der
mit einem der niederen Sätze (unter 8) beginnende Schreib—
lohn mit der Dauer der Dienstzeit und nach der Leistung
—DDD
17. 3)) sofort, Trier, Ober-⸗Bürgermeisteramt, 9) Straßen⸗
aufseher, 4) der Bewerber muß von guter Führung, ein
Jesunder kräftiger Mann mit scharfem Auge sein, gehörig
schreiben, lesen und rechnen können, nachweislich genaue
—DD
fitzen und gewöhnliche Absteckungen, sowie kleinere Nivelle⸗
ments mit der Setzwage vornehmen können, 5) 1 Jahr,
3) auf Vebenszeit, 7) —, 8) 1200 Mk. Gehalt, Dienst—
wohnung, jähriich eine Uniform und 15 Mk. Stiefelgeld,
alle5 Jahre einen Mantel, 9) —, 10) da die Dienst—
vohnung augenblicklich im Umbau begriffen ist, erhält der
Straßenaufseher bis zur Ueberweisung derselben einen Woh—
aungsgeldzuschuß von 12 vuik. monallich; die Stelle ist pen—
onsberechtigt; die Pensionierung erfolgt nach der Staͤdte—
ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856.
Saarbrücken, den 2. Januar 1894.
Der Könialiche Landrath, Bake.