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eden Montag.
Saarbrücker
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9 10 Pfennig.
den Kreis Saarbrücken. J
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ährlich 2 Mark
owohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 52 Montag, den 24. Dezember
pniali ⸗ Alle Husschmiede, welche den selbstständigen Betrieb des
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Präsidenten. Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.⸗S. S. 805) erforderliche
Prüfungszeugniß zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde, dem Königlichen De⸗
partementsthierarzt Pech hier, unter Einreichung des
Geburtsscheines, etwaiger Zeuonisse über die erlangte
gewerbliche Ausbildung, sowie unter Einsendung der
Prüfungsgebühr von zehn Mk. sich zur Prüfung zu
melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und des Ortes der Prüfung durch den Vor—
sitzenden der Prüfungsbehörde.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß der
nächste Lehrgang in der Hufbeschlag⸗Lehrschmiede hierselbst
am 2. Januar 1895
ISSAM.
Weizen, guter Sorte
mittlerer
zeringer
Roggen, guter
mittlerer
geringer
zuter
nittlere
zeringe
zuter
nittlerer
geringer
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speise- Bohnen (weiße)
Linsen.
Fß-Kartoffeln.
Richt⸗Stroh .
Krumm- .. —
heu..2 5 50
Rindfleisch im Großhandel 150 50
von der Keule 1 54
vom Bauch 137
Schweinesleisch 1 54
Kalbfleisch . 147
Hammelfleisch 140
Speck ger. . 180
Eßbutter .. 2 50
Fler.... 5884383
Weizenmehl Nr. 1, - 82
Roggenmehl — 20
Gerstengraupen. — 55
Gerftengrütze. .. — 68
Buchweizen? Grütze 79
Hafergruͤtze . —- 70
dirse.. 40
Reis, Java mittlerer 50 — 50
Kaffee, Java mittlerer roh. 90 2 90
gelber gebrannter 05280 3 80
Speise⸗Salz ...— 3720 — 18
Schweine⸗Schmalz. 180 180
Trier, den 4. Dezember 1894.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.
Bekanntmachung, die Pruüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amts⸗-zlattbekanntmachung
vom 11. April 1885 —AV
eine Prüfung
auf den 22. Februar 1895
ainberaumt worden.
100 kg
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14 50
12 50
10 75
14 55
13 90
12 —
26 —
26 —
34 —
5 50
409
beginnt.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen Beschlag⸗
schmieden die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse
im Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der in dem
Geseße vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
Hufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
uͤchtigen Äusüübung des Hufbeschlages erforderlich find.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
fünfjährien erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
oder Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang find unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Beginn des Kursus an die ständige Aufsichtsbehörde der
dehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—
Innung zu Trier, zur Zeit Schmiedemeister A. Nusbaum,
pferdemarkt Nro5 hierselbst, zu richten, welcher über die
Aufnahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf⸗
genommen.
Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit dem von der siaatsichen Prüfungs—
kommisfion fur Hufschmiede anberaumten, in dem Amtsblatt
bekannt gemachten Prüfungstermine zusemmenfällt.
Die Schuler erhalten den Unterrigt und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die⸗
selben selbst zu sorgen.
Mit Rüuͤcksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prufungen fur das vufbeschlaggewerbe in stets