kKreis
Büurgermeisterei.
Katasteramt.
Saarbrücken
St. Johann
Kleinblittersdorf
Friedrichsthal
deusweiler
Sulzbach
dudweiler
Puttlingen
Sellerbach theilw.*)
Völklingen
St. Johann
Sulbach
Volklingen
*) Von der Bürgermeisterei Sellerbach gehören die Gemeinden
BZuichenbach, Hilschbach und Ueberhofen zum Katasteramte Saarbrücken;
die übrigen Gemeinden gehören zum Katasteramte Völklingen,
Trier, den 25. November 1894.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Die Herren Bürgermeister mache ich hierdurch auf die
in der Nr. 46 des Amtsblattes vom 15. v. Mts. Seite 401
abgedruckte Bekanntmachung des Herrn Ministers der öffent⸗
lichen Arbeiten, betreffend die Festsetzung des im laufenden
Steuerjahr der Gemeindebesteuerung unterliegenden Rein⸗
inkominens des gesammten Preußischen Staats und der für
Rechnung des Staates verwalteten Eisenbahnen, aufmerksam.
Saarbrücken, den 18. Dezember 1894.
Der Königliche Landrath.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die nächste Prüfung der die Berechtigung zum einjährig
freiwilligen MNilitärdienst nachsuchenden jungen Leute finde
am Miitwoch, den 27. März 1895, Nachmittags 21/2 Uhr
und an den beiden folgenden Tagen im Sizgungssaale der
Königlichen Regierung hierselbst statt.
Bei der Meldung zu dieser Pruüfung, welche gemäß
z 91, 2 der Wehrordnung vom 22. November 188 schrift⸗
lch bei der unterzeichneten Kommission bis spätestens zum
1. Februar k. Is. erfolgen muß, sind die Vorschriften des
Zz 89, 4 und 5 der genannten Wehrordnung zu beachten,
und wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß
den Gesuche ein selbstgeschriebener Lebenslauf beizufügen und
andageben ist, in welchen zwei fremden Sprachen der sich
— geprüft zu werden wünscht.
Seier, den 1. Dezember 1894.
Der Vorsitzende
der pide aonm sinn FendFinährige Freiwiltige.
N ann, Geheimer Regierungs-Rath.
Haushaltungsschule.
Am 2. dand Is. wird zu Ottweiler zunächst auf
Brund vrivater Wohatigkeit
eine Haushchungsschule für junge Mädchen aus
em adeer eder Konfession und in nicht mehr
schulpflichtigem Alter, unter Leitung einer zu diesem
Zwwecke ausgebildeten Schwester des zweiten Rheinischen
Diakonissenhauses eröffnet werden.
Eltern und Vormünder, welche gewillt sind, ihre Töchter
und Mündel in diese Schule zu entsenden, werden ersucht
dieses baldgefälligst bei dem Herrn Bürgermeisterei⸗
Berwalter Zeitz oder dem Herrn Pfarrer Henning, beide
hierselbst, anzuzeigen.
Die Schule zerfällt in eine eigentliche Haushaltungs⸗
schule und in eine Näh- und Flickschule.
Der Kursus der ersteren ist auf 12 Wochen (bei höch—
stens 9 Schülerinnen) berechnet. Der Unterricht dauert an
allen Wochentagen von 813 Uhr Morgens bis nach 4 Uhr
Nachmittags.
Er besteht in praktischem und theoretischem Erlernen
des Kochens einfacher Hausmannskost, der Reinlichkeit und
Sparsamkeit im Haushalten und im beschränkten Maße
auch des Waschens.
Das Schulgeld fur diesen Kursus beträgt wöchentlich
1,50 Mark, wofür auch eine zweifache Mahlzeit der selbst⸗
gefertigten Speisen gereicht wird: Mittagessen und Nach—
mittagskaffee.
Die Näh- und Flickschule, an welcher auch solche
Schülerinnen Theil nehmen können, welche der eigentlichen
Haushaltungsschule nicht angehören, dauert von 6259 Uhr
Äbends, das Schulgeld beträgt hier 50 Pfennig für die
Woche.
Nähere Auskunft wird jeder Zeit von den oben ge—
nannten beiden Herren ertheilt werden.
Auch sind diese bereit, auswärtigen jungen Mädchen
geeignete ehrenhafte Familien nachzuweisen, in welchen fie
fur die in der Schule nicht verwendbare Zeit Unterkunft
finden können.
Ottweiler, den 8. Dezember 1894.
Namens des Vorstandes
der Haushaltungsschule zu Ottweiler.
gez.: von Harlem, Kgl. Landrath.
Unter Bezugnahme auf. die Bekanntmachungen Nr. 8215
Nr. 88 beziehungsweise Nr. 3300 Nr. 89 beziehungsweise
Nr. 3779 Nr. 44 des Amtsblattes wird hiermit bekannt
gemacht, daß die Anlegung des Grundbuchs für die Parzelle
Flur 6Nr. 469/29, 108/225 und 408/228 der Gemeind⸗
Friedrichsthal erfolgt ist.
Sulzbach, den 1. Dezember 1894.
Konigliches Amtsgericht, Abth. II.
Bekanntmachung,
Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht
daß unter dem Rindviehbestande des Ackerers Heinrich Grund
zu Scheidt die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und
bie Gehöftssperre angeordnet ist.
Brebach, den 12. Dezember 1894.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Fritsch.