Weliverkehrs Schlüsse gezogen werden können, rechtzeitig
ju unterrichten.
Ich hege das Vertrauen, daß den Ortsbehörden die
Mitwirkung von Mitgliedern der landwirthschaftlichen Ver—
eine und angesehener Landwirthe bei der Schätzung des
Ernteertrages nicht fehlen wird.
Trier, den 18. Dezember 1893.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszeynski.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Auf Grund des 8 3. des Gesetzes vom 23. Juli d. Is.,
betreffend die Ruhegehaltskassen für die Lehrer und Lehrer—
innen an den öffentlichen Volksschulen, hat der Provinzial⸗
Uusschuß für die Rheinprovinz den Königlichen Oberst z.
D. Philipp dahier zum Kassenanwalt auf die Dauer von
sechs Jahren gewählt.
Trier, den 17. Dezember 1893.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Der unter dem 22. Oktober 1885 gegen den Kaufmann
Philipp Juchom aus St. Johann wegen Unterschlagung
erlassene Steckbrief wird zurückgezogen.
Saarbrücken, den 20. Dezember 19983.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Bekanntmachung.
Nachdem der neue Verbindungsweg von Dudweiler nach
St. Ingbert durch das Winterbachthal in seiner ganzen
Ldänge ausgebaut und derselbe demnächst seitens der zu—
ständigen Behörde als öffentlicher Verkehrsweg erklärt wird,
soll das aus dem alten Verbindungsweg von Dudweiler
nach St. Ingbert herrührende Wegestück, welches vom
Fommunikationsweg Dudweiler — Rentrisch nach dem neuen
Fommunikationsweg Dudweiler —St. Ingbert führt und bei
dem sog. Zollstock in letzteren einmündet. für unterdrückt
erklärt werden.
Kartenstizze ist auf meiner Amtsstube während den
Büreaustunden zu Jedermanns Einsicht offen gelegt.
Indem ich dies unter Bezugnahme auf 8 57 des
Besetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Ver—
waltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1888 zur öffentlichen
Kenntniß bringe, bemerke ich, daß Einwendungen gegen diese
Wegeunterdrückung innerhalb einer Präklusivfrist von vier
Wochen vom Tage der Nummer dieses „Kreisblattes“ ab
zerechnet, schriftlich oder mündlich zu Protokoll auf meinem
Bureau geltend gemacht werden muͤssen.
Dudweiler, den 16. Dezember 1893
Der Bürgermeister.
VBetermann.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt.
7), Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen
1. 2) sofort, Aachen, Stadtverwaltung, 8) Kanzlist,
I schöne, deutliche und geläufige Handschrift, sowie Sicherheit
in der Rechtschreibung; Bewerber, die bereits auf einem
Berwaltungsbureau beschäftigt waren, erhalten den Vorzug,
5) 6 Monate, 6) auf 8 moönatige Kuündigung, 7) — 8)
1200 Mk. Gehalt jährlich, 9) ja, bei zufriedenftellenden
—DD —
den dienstlichen Anforderungen in zufriedenstellender Weise
zenügt, voraussichlich pensionsberechtigt; bei einer Pensionirung
vird die zurückgelegte Militärdieustzeit als pensionsfähige
Dienstzeit nicht angerechnet; die Vewerbungen sind mit
Lebenslauf, Civilversorgungsschein und Zeugnissen, so vie mit
irztlicher Bescheinigung über den Gesundheitszustand, unter
Ungabe des Zeipunktes, zu welchem der Dienstantritt er—
folgen kann, innerhalb 6 Wochen an des Ober-Bürgermeister—
amt Aachen einzureichen.
2. 2)17. Januar 1894, Aachen, Königl. Polizeidirek—
ion, 3) Schutzmann, 4) Charge: Unteroffizier; Nüchternheit,
Energie, gutes moralisches Verhalten, Gesundheit, starker
dörperbau, jetzige Größe mindestens voll 1mm 70 em, gutes
—DD00
ichen Darstellung und Schuldenfreiheit, 5)) 6 Monate für
Militär-Anwärter und Unteroffiziere mit 9jähriger Dienst-—
eit, event. länger als 6 Monate für Unteroffiziere mit
ürzerer Dienstzeit, 6) zunächst probeweise, event. später auf
debenszeit, 7) —, 8) 1000 Mk. Anfangsgehalt, 180 Mk.
Wohnungsgeldzuschuß und freie Dienstkleidung (Uniform),
)) ja, durch successives Aufrücken in die höheren Gehalts—
klassen bis zum Höchstgehalt von 1500 Mk.; daneben öleibt
die Höhe des Wohnungsgeldzuschusses und die freie Uniform
unverändert, 10) während der Probezeit wird eine Remu—
neration in Höhe des Anfangsgehaltes der Schutzleute von
1000 Mk. jährlich gezahlt.
3. 2) sofort, Bockenau⸗Sponheim, Bürgermeisteramt
Waldböckelheim, 3) Gemeindeförster, 4) Forsiversorgungs⸗
berechtigte wollen ihre Meldungen unter Beifügung der
Zeugnisse einreichen, 5) —. 6) —. 7) —. 8) 1350Mk.
99 —
4. 2) sofort, Eupen, Burgermeisteramt, 8) Gefangen⸗
wärter, 4) rustig und etwas schreibkundig, 5) 8 Monate,
8) auf Kundigung, 7) —, 8) 550 Mk. Gehalt jährlich und
freie Wohnung, 9 nein. 10) die Stelle ist nicht venfions—
berechtigt.
5. 2) sofort, Hechingen, Kaiserl. Postamt, 3) Land—
briefträger, 4 Kenntnisse im Lesen, Schreiben, Rechnen,
körperliche Rüstigkeit. 5) 6 Monate, 6) auf 4wöchige Kün—
digung, 7) 200 Mk. kann durch Gehaltsabzüge gedeckt
verden, 8) 660 Mt. Gehalt und 72 Mk. Wohnungsgeld—
uschuß jährlich, 9) Gehalt steigt bei längerer Dienstzeit auf
200 Mk. jährlich, 10) Bewerbungen sind an die Kaiserl.
Ner⸗Postdirektinn Konstanz zu richten